Pflegereform nimmt Gestalt an: Warken plant sowohl Verschärfungen als auch Verbesserungen
Die Finanzierung der Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. Gesundheitsministerin Nina Warken hat nun einen Reformentwurf vorgelegt, der sowohl Einsparungen als auch Verbesserungen vorsieht. Änderungen beim Schonvermögen sind nicht vorgesehen.
Mit einer Verzögerung von etwa drei Wochen hat das Bundesgesundheitsministerium seine Reformpläne für die Pflegeversicherung veröffentlicht. Der Entwurf sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor, was für Beitragszahler höhere Belastungen und für Leistungsempfänger Einschränkungen bedeutet. Diese Maßnahmen sind notwendig, da die Pflegeversicherung eine wachsende Finanzierungslücke aufweist.
In einigen Bereichen sind jedoch auch Verbesserungen für Pflegebedürftige geplant. Ursprünglich wollte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Pläne bis Mitte Mai vorlegen.
Höhere Belastungen für Gutverdienende und Kinderlose
Ab dem 1. Januar 2027 ist eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Besserverdienende geplant, ebenso wie eine Erhöhung des Zuschlags für Kinderlose. Diese Maßnahmen sollen im ersten Jahr Mehreinnahmen von 1,6 beziehungsweise 1,1 Milliarden Euro generieren.
Bereits jetzt zahlen Kinderlose höhere Beiträge zur Pflegeversicherung als Versicherte mit Kindern. Die Bundesregierung verfolgt hier weniger eine Gerechtigkeitsdebatte, sondern möchte vor allem steigende Sozialabgaben für Arbeitgeber vermeiden. Deren Beitragslast bleibt bei kinderlosen und kinderversicherten Angestellten unverändert.
Außerdem sind Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern vorgesehen, ähnlich den Plänen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 2028 sollen dadurch jährlich Einsparungen von rund 350 Millionen Euro erzielt werden.
Langsamerer Anstieg des Leistungszuschlags
Auch bei den Ausgaben der Pflegekassen wird gespart. Künftig sollen die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige reduziert werden, was die Pflegeversicherungen im kommenden Jahr um etwa 1,8 Milliarden Euro entlasten soll. Sozialverbände fordern dagegen, dass der Bund diese Kosten – derzeit rund 3 Milliarden Euro jährlich – übernehmen sollte. Dies ist jedoch nicht vorgesehen, stattdessen sollen die Ausgaben gesenkt werden.
Der Leistungszuschlag, der Pflegebedürftige in Pflegeheimen unterstützt und mit der Aufenthaltsdauer steigt, soll langsamer ansteigen. Die höchste Stufe wird künftig erst eineinhalb Jahre später erreicht. Das Gesundheitsministerium rechnet allein für 2027 mit Einsparungen von rund 2,6 Milliarden Euro.
Die Gesamteinsparungen aller Maßnahmen werden im ersten Jahr auf über 11 Milliarden Euro geschätzt und sollen bis 2030 auf 20,34 Milliarden Euro steigen. Damit will das Ministerium das erwartete Defizit ausgleichen und Beitragserhöhungen zur Pflegeversicherung verhindern. Ohne Reformen wird für 2027 ein Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro prognostiziert.
Abmilderung des Anstiegs der Eigenanteile
Doch nicht nur Einsparungen sind geplant: Bei den regulären Pflegeleistungen soll erstmals ein Mechanismus eingeführt werden, der jährliche Anpassungen an die Inflation vorsieht. Dies soll helfen, den zuletzt starken Anstieg der Eigenanteile abzufedern.
Die fünf Pflegegrade bleiben bestehen, jedoch werden die Leistungsansprüche neu strukturiert. Im Pflegegrad 1 liegt der Fokus künftig auf Präventionsleistungen. So soll für die häusliche Pflege ein Anspruch auf eine individuelle „Pflegebegleitung“ eingeführt werden, um Verschlechterungen des Gesundheitszustands frühzeitig zu erkennen. Dafür entfällt im leichtesten Pflegegrad 1 der bisherige pauschale Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.
Weniger Menschen sollen als pflegebedürftig eingestuft werden
Der Schwerpunkt auf Prävention wird durch „fachlich sinnvolle Anpassungen des Begutachtungsinstruments“ gestärkt. Ziel ist es, das Wachstum der Zahl der Pflegebedürftigen zu verlangsamen – es sollen künftig weniger Menschen als pflegebedürftig eingestuft werden.
Die Zahl der Pflegebedürftigen ist in den letzten Jahren stark gestiegen, vor allem aufgrund der Pflegereform von 2017. Konkrete Änderungen gibt es hier bisher nicht: Diese Aufgabe wird einem Beirat beim Medizinischen Dienst übertragen, der für die Begutachtung der Antragsteller und Pflegebedürftigen zuständig ist. Damit soll vermieden werden, alle sechs Millionen Leistungsberechtigten neu zu bewerten. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird dadurch nicht reduziert, sondern nur das Wachstum gebremst.
Kein Eingriff beim Schonvermögen
Änderungen beim sogenannten Schonvermögen sind nicht vorgesehen. Pflegebedürftige müssen bereits heute ihr eigenes Vermögen einsetzen, wenn sie Sozialhilfe erhalten – mit Ausnahme eines Schonbetrags von maximal 10.000 Euro. Auch die Wohnimmobilie muss verkauft werden, sofern nicht die Pflegebedürftigen selbst, der Ehepartner oder minderjährige Kinder darin wohnen. Aus der CDU kam der Vorschlag, diese Ausnahmen zu streichen: „Es kann kein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit geben“, hatte Unionsfraktionsvize Albert Stegemann erklärt.
Der Gesetzentwurf zur Pflegeneuordnung wird noch in dieser Woche in die sogenannte Ressortabstimmung gegeben – in diesem Prozess wird der Entwurf mit anderen Ministerien und dem Kanzleramt abgestimmt. Aktuell handelt es sich um einen Referentenentwurf. Erst nach Einigung im Bundeskabinett wird der Entwurf dem Bundestag zur Beratung vorgelegt.