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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Grünen-Chef Banaszak wegen Steuervergehen

Zu wenig Steuern gezahlt: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Grünen-Chef Banaszak

Felix Banaszak, Vorsitzender der Grünen, hat über mehrere Jahre hinweg zu geringe Zweitwohnsitzsteuern entrichtet. Diese Information gab er selbst öffentlich bekannt und versicherte, die ausstehenden Beträge schnellstmöglich zu begleichen.

Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen Grünen-Chef Felix Banaszak aufgenommen, wie er in Berlin bekanntgab. Nach eigenen Angaben vergaß der Politiker nach mehreren Umzügen innerhalb Berlins, seine Zweitwohnungsangaben beim Finanzamt zu aktualisieren – wodurch seit 2022 zu wenig Zweitwohnsitzsteuer entrichtet wurde. Die Berliner Staatsanwaltschaft äußerte sich aufgrund des Steuergeheimnisses nicht zu dem Vorgang.

„Wer eine öffentliche Verantwortung trägt, muss seine persönlichen Angelegenheiten ordnungsgemäß regeln. Dies habe ich nicht in ausreichendem Maße getan und bedauere diesen Fehler sehr“, erklärte Banaszak. „Ich arbeite vollständig bei der Klärung mit und habe über meinen Rechtsanwalt alle erforderlichen Informationen und Dokumente unverzüglich eingereicht.“

Der Grünen-Vorsitzende versprach, die offenen Steuerbeträge sofort zu begleichen, sobald die Nachforderungen offiziell festgelegt sind. Laut Angaben des Landes Berlin beträgt die Zweitwohnungsteuer für Besteuerungszeiträume ab 2019 15 Prozent der Nettokaltmiete. Ab 2025 soll der Satz auf 20 Prozent steigen.

Wohnsitz in Duisburg

Seinen Erstwohnsitz hat Banaszak nach Angaben der Partei in seinem Wahlkreis und Geburtsort Duisburg. Der 36-Jährige ist seit 2021 Mitglied des Bundestags und führt seit November 2024 gemeinsam mit Franziska Brantner den Grünen-Vorsitz.

Nach Parteiinformationen wurde Banaszak kürzlich über die Ermittlungen gegen ihn informiert. Grundsätzlich genießen Abgeordnete Immunität, um die parlamentarische Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. Strafrechtliche Untersuchungen sind zwar grundsätzlich erlaubt, jedoch muss die Bundestagspräsidentin darüber informiert werden. Weitere Maßnahmen wie Durchsuchungen bedürfen einer Zustimmung des Parlaments.