Pentagon erzielt Teilerfolg gegen die „New York Times“ – Reporter müssen begleitet werden
Das Pentagon unter der Leitung von Minister Pete Hegseth verfolgt das Ziel, durch strikte Vorgaben für Journalisten unerwünschte Enthüllungen zu verhindern. Die „New York Times“ klagt dagegen, doch ein Berufungsgericht hat nun vorläufig zugunsten des Verteidigungsministeriums entschieden.
Im Streit um Zugangsbeschränkungen für Medienvertreter im Pentagon konnte das Verteidigungsministerium einen vorläufigen Erfolg verbuchen. Ein Berufungsgericht erlaubte dem Ministerium, vorerst eine Regelung durchzusetzen, die vorsieht, dass Reporter sich im Gebäude nur in Begleitung eines Pentagon-Mitarbeiters aufhalten dürfen. Eine endgültige gerichtliche Klärung steht jedoch noch aus.
Das Berufungsgericht setzte damit eine frühere Verfügung einer unteren Instanz außer Kraft, die das Pentagon daran gehindert hatte, diese Regel während des laufenden Verfahrens anzuwenden. Der ursprüngliche Richter hatte seine Entscheidung mit der Bedeutung der Pressefreiheit und der informierten Öffentlichkeit begründet.
Die Richter der Berufungsinstanz begründeten ihre Entscheidung mit einer hohen Erfolgsaussicht für das Pentagon. Dieses argumentierte, dass die Begleitpflicht keine rechtswidrige Vergeltungsmaßnahme im Sinne des Ersten Verfassungszusatzes darstelle. Zudem habe die „New York Times“ nicht nachweisen können, dass sie im Vergleich zu anderen betroffenen Journalisten besonders benachteiligt werde oder dass ihre Berichterstattung dadurch beeinträchtigt sei. Der erste Zusatzartikel der US-Verfassung schützt unter anderem die Freiheit der Presse.
Erfolg vor Gericht gegen neue Richtlinien
Sean Parnell, Sprecher des Pentagon, begrüßte die Entscheidung. Er bezeichnete die Begleitregelung als angemessene Sicherheitsmaßnahme zum Schutz geheimer Informationen der nationalen Verteidigung, wie er auf X (früher Twitter) mitteilte. Seit Einführung der Maßnahme habe das Ministerium einen deutlichen Rückgang nicht genehmigter Enthüllungen verzeichnet, die zuvor das Leben von US-Bürgern, Soldaten und Verbündeten gefährdet hätten, so Parnell.
Ein Sprecher der „New York Times“ äußerte sich enttäuscht über das vorläufige Urteil, zeigte sich jedoch erleichtert, dass das Gericht eine beschleunigte Verfahrensweise in der Sache angekündigt habe.
Im Herbst des vergangenen Jahres hatte das Pentagon neue Regeln für Medienvertreter eingeführt, die es untersagen, Informationen über das Verteidigungsministerium ohne dessen Erlaubnis zu veröffentlichen. Bei Verstößen drohte der Entzug der Akkreditierung. Journalisten, die sich weigerten, diese 21-seitigen Vorgaben zu akzeptieren, mussten ihre Ausweise zurückgeben und ihre Arbeitsplätze verlassen. Nahezu alle großen US-Medienhäuser lehnten die Regeln ab.
Die „New York Times“ reichte daraufhin eine erfolgreiche Klage gegen diese Richtlinien ein. Das Pentagon reagierte mit neuen Vorschriften, darunter auch die nun diskutierte Begleitpflicht für Reporter durch Mitarbeiter des Ministeriums.