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Nach überhastetem Heizungsgesetz: Karlsruhe entscheidet über verlangsamte Gesetzgebung

Nach zu schnellem Heizungsgesetz: Karlsruhe entscheidet über Entschleunigung von Gesetzen

Kaum ein Gesetzesvorhaben der Ampel-Regierung hat so kontroverse Diskussionen ausgelöst wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition kürzlich zentrale Punkte wieder zurücknahm, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer untersucht. Heute fällt der Zweite Senat eine Entscheidung zur Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der das ursprüngliche Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe aufhielt. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Worum handelte es sich beim ursprünglichen Heizungsgesetz?

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – häufig als Heizungsgesetz bezeichnet – sollte durch den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen eine klimafreundlichere Wärmeversorgung in Deutschland fördern. Im Kern war vorgesehen, dass jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Gleichzeitig enthielt das Gesetz umfassende Übergangsregelungen. Nach intensiven Debatten trat es im Januar 2024 in Kraft.

Was bemängelt der Kläger?

Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sieht im überhasteten Gesetzgebungsverfahren von 2023 eine Verletzung seiner Rechte als Parlamentarier. Dabei gehe es ihm nicht nur um seine Person, sondern „um das Recht aller Abgeordneten auf angemessene Beratungszeit“, erklärt er. Es habe sich eine Praxis etabliert, bei der Abgeordnete teilweise erst am Vorabend der abschließenden Beratung umfangreiche Änderungen auf hunderten Seiten erhalten. Das Gebäudeenergiegesetz sei aus seiner Sicht ein „extremer Fall“ davon.

Wie verlief das Gesetzgebungsverfahren?

Zunächst verabschiedete das Ampel-Kabinett einen Gesetzentwurf. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag einigten sich die Koalitionspartner jedoch auf weitere Änderungen, die sie in teils unpräzisen „Leitplanken“ festhielten – ein ungewöhnlicher Vorgang, der dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu einem bereits veralteten Entwurf stattfand.

Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz unmittelbar vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden. Kurz zuvor reichten die Koalitionsfraktionen noch einen Änderungsantrag ein. Besonders zwischen Grünen und FDP gab es Streit, sodass Kompromisse erst in letzter Minute erzielt wurden. Für den Unionspolitiker Heilmann ging das alles zu schnell, weshalb er in Karlsruhe einen Eilantrag stellte.

Wie entschied das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren?

Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren erschien unter Berücksichtigung seines im Grundgesetz verankerten Rechts auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so der Senat in Karlsruhe. Etwa zwei Monate später verabschiedete der Bundestag das Heizungsgesetz am 8. September, das kurz darauf auch den Bundesrat passierte.

Worum geht es heute?

Im Hauptsacheverfahren, das nun vor Karlsruhe verhandelt wird, steht im Mittelpunkt die Frage: „Ab wann wird ein schnelles Gesetzgebungsverfahren zu einem zu schnellen?“, fasste die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammen. Zudem stellte sie die Frage: „Existiert ein verfassungsrechtliches ‚Tempolimit‘ für die Beratung von Gesetzentwürfen?“

Abgeordnete könnten nur dann sinnvoll über einen Gesetzentwurf beraten und abstimmen, wenn sie ausreichend Zeit hätten, sich über den Inhalt zu informieren und eine fundierte Meinung zu bilden, betonte Kaufhold. Gleichzeitig habe Karlsruhe immer wieder den großen Gestaltungsspielraum des Parlaments bei seinen Verfahrensabläufen hervorgehoben. Entscheidend sei, wo die Grenzen zwischen den Rechten der Abgeordneten und der Autonomie des Bundestags liegen.

Wie könnte das Urteil ausfallen?

Heilmann hält es für wünschenswert, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil verbindliche Standards für parlamentarische Abläufe festlegt. „Klare Rahmenbedingungen zu schaffen, würde nicht nur die Qualität der Gesetzgebung dauerhaft sichern, sondern auch das Fundament unserer Demokratie stärken“, sagt er. Aus seiner Sicht fällt es dem Parlament häufig schwer, sich selbst auf solche Regeln zu einigen, weshalb Impulse aus Karlsruhe wichtig sind.

Wie ist der aktuelle Stand beim Heizungsgesetz?

Vor zwei Wochen verabschiedete der Bundestag ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz. Damit hebt die schwarz-rote Koalition zentrale Bestimmungen des alten Heizungsgesetzes auf. Zukünftig sollen neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Heizsystemen oder Biomasseheizungen unter bestimmten Bedingungen weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen.

Opposition und Umweltverbände kritisieren die Reform scharf. Sie warnen vor Rückschritten im Klimaschutz und einer möglichen Kostenfalle für Mieter, falls Vermieter neue Gasheizungen installieren. Die Linksfraktion versuchte, die Verabschiedung vor der Sommerpause – ähnlich wie Heilmann 2023 in Karlsruhe – zu stoppen, hatte jedoch keinen Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass die Kläger vor Einreichung der Klage der Koalition nicht mitgeteilt hätten, dass sie sich in ihren Rechten verletzt fühlten, und wies die Klage ab.