Hausärzte warnen vor überfüllten Praxen: Krankschreibungspläne als „absolut katastrophal“ bewertet
Für viele dürfte die Nachricht überraschend gewesen sein: Künftig sollen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber bereits am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Bundeskanzler Merz verfolgt damit das Ziel, den hohen Krankenstand zu reduzieren. Hausärzte zeigen sich darüber äußerst besorgt.
Die Hausärzteverbände kritisieren die Pläne der schwarz-roten Koalition scharf, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und die Vorlage einer Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend zu machen. Markus Blumenthal-Beier, Vorsitzender des Hausärzteverbandes, bezeichnete die Maßnahmen im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland als „absolut katastrophal“. Seiner Einschätzung nach werde damit eine enorme Bürokratielast auf die Praxen zukommen, die kaum zu bewältigen sei.
Blumenthal-Beier bemängelte weiter, dass die Koalition mit diesen „völlig faktenfreien Beschlüssen“ nicht nur an Glaubwürdigkeit verliere, sondern auch die bereits bestehende Überlastung der Arztpraxen bewusst in Kauf nehme. Alle verfügbaren Studien und Statistiken belegten eindeutig, dass die telefonische Krankschreibung nicht zu einem Anstieg der Krankmeldungen geführt habe. Vielmehr handle es sich um einen statistischen Effekt, da durch die elektronische Erfassung mehr Fälle in den Statistiken sichtbar würden.
Die neue Regelung, die Krankschreibung ab dem ersten Tag zu verlangen, werde dazu führen, dass Millionen von Menschen zusätzlich in die Arztpraxen strömen müssten, nur um eine Bescheinigung abzuholen – „ohne dass dies medizinisch notwendig wäre“, so Blumenthal-Beier. Er warnte eindringlich: „Das Ergebnis werden längere Wartezeiten für Patienten sein, die tatsächlich medizinische Betreuung benötigen.“
Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend zu machen. Bislang ist diese erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben. Zudem soll die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung entfallen. Bundeskanzler Friedrich Merz betonte jedoch, dass Betriebe durch Einzel- oder Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen von dieser Regelung abweichen könnten.