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Finanzkriminalität bekämpfen: Selbstanzeige schützt Steuersünder künftig nicht mehr vor Strafe

Kampf gegen Finanzkriminalität: Selbstanzeige soll Steuersünder nicht mehr vor Strafe schützen

Die Regierung plant umfassende Maßnahmen, um Finanzkriminalität konsequenter zu bekämpfen. Dabei soll Steuerhinterziehung zukünftig als Verbrechen eingestuft werden. Das Finanzministerium rechnet mit Milliarden zusätzlichen Einnahmen für den Staat.

Mit einem neuen Paket will die Bundesregierung effektiver gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgehen als bisher. Konkrete Beträge, wie viel Geld dadurch in die Staatskasse fließen könnte, nannte das Finanzministerium unter SPD-Führung zunächst nicht. Es wird jedoch von Milliarden ausgegangen.

Geplant sind unter anderem verstärkte Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, wie die Ministerien für Finanzen und Justiz in Berlin mitteilten. Der Strafrahmen für organisierte Steuerkriminalität soll von zehn auf 15 Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. Zudem wird Steuerhinterziehung künftig wieder als Verbrechen und nicht nur als Ordnungswidrigkeit behandelt.

Finanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig präsentierten einen Aktionsplan mit 26 Maßnahmen. Einige Punkte bleiben dabei noch unkonkret und fokussieren vor allem auf eine bessere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden. So sollen beim Zoll Kompetenzen gebündelt werden und Steuerfahnder bei größeren Fällen ihre Erkenntnisse besser austauschen. Der Zoll verfügt derzeit über rund 49.000 Stellen, wovon 1.500 neu geschaffen werden sollen. Zusätzlich ist die Einrichtung eines Datenanalysezentrums in Kooperation mit den Bundesländern geplant, das mithilfe Künstlicher Intelligenz die Koordination verbessern soll.

Die Regierung will außerdem ein elektronisches System einführen, das Unternehmen verpflichtet, ihre Umsatzsteuer zeitnah zu melden. Buchungsbelege sollen künftig 15 Jahre lang aufbewahrt werden, um Strafverfolgern ausreichend Zeit zur Beweissicherung zu geben. Bisher galt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren, die zwischenzeitlich auf acht Jahre reduziert wurde, um Bürokratie abzubauen. Darüber hinaus ist eine Registrierkassenpflicht für bargeldintensive Branchen vorgesehen, sodass Barumsätze elektronisch erfasst werden.

Weiterhin prüft die Regierung, ob sie härter gegen sogenannte „aggressive Steuergestaltung“ vorgehen will. Dabei handelt es sich um die systematische, oft grenzüberschreitende Ausnutzung von Gesetzeslücken, um die Steuerlast von Konzernen oder sehr vermögenden Personen zu minimieren. Selbstanzeigen sollen künftig nicht mehr zur Straffreiheit führen, da dies falsche Anreize schaffe und dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürger widerspreche. Zudem sollen anonyme Hinweisgeber stärker eingebunden werden, auch durch den Kauf von Steuerdaten.

In der Haushaltsplanung für 2027 rechnet SPD-Chef Klingbeil mit Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro durch den verstärkten Kampf gegen Steuerbetrug. Zum Vergleich: Für das kommende Jahr sind im Kernhaushalt des Bundes Ausgaben von rund 555 Milliarden Euro vorgesehen. Die noch offene Lücke im Etat 2028 beziffert das Finanzministerium auf 22 Milliarden Euro.