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Ex-BSI-Chef Schönbohm erlangt Recht gegen Böhmermann-Satire, erhält jedoch keine Entschädigung

Klage gegen Böhmermann-Satire: Ex-BSI-Chef Schönbohm bekommt Recht, aber kein Geld

Im Jahr 2022 verlor Arne Schönbohm nach einer Satire-Sendung von Jan Böhmermann seine Position als Leiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Er ging gerichtlich gegen das ZDF vor, konnte jedoch nicht alle seine Forderungen durchsetzen.

Das Oberlandesgericht (OLG) München untersagte dem ZDF im Berufungsverfahren mehrere Behauptungen über den ehemaligen BSI-Chef. Ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung wurde Schönbohm jedoch verwehrt. Damit bestätigte das OLG laut einer Sprecherin das Urteil der ersten Instanz.

In der Sendung „ZDF Magazin Royale“ warf der Satiriker Jan Böhmermann 2022 Schönbohm vor, zu einem Verein mit angeblichen Verbindungen zu russischen Geheimdiensten zu stehen. Infolgedessen wurde Schönbohm von seinem Amt abberufen. Das OLG verbot dem Sender nun, bestimmte, im „ZDF Magazin Royale“ und später auf zdf.de verbreitete Aussagen weiterhin zu verbreiten oder zu behaupten.

Das Gericht erklärte, dass das Publikum die geäußerten Aussagen so verstehen könne, dass der Kläger bewusst Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe. Diese Behauptung sei unwahr und verletze Schönbohms allgemeines Persönlichkeitsrecht, weshalb die betreffenden Äußerungen untersagt werden müssten. Auch satirische Aussagen müssten sich an den Grenzen der Meinungsfreiheit messen lassen, wenn es um den Tatsachenkern gehe.

Entschädigungsansprüche zu spät eingefordert

Die Forderung nach einer Geldentschädigung in Höhe von 100.000 Euro wurde vom Senat abgelehnt. Schönbohm hatte diese Summe verlangt, da er durch die Sendung öffentlich stark herabgesetzt wurde und zudem sein Amt verlor. Die Schwere der Persönlichkeitsverletzung habe seiner Ansicht nach einen finanziellen Ausgleich gerechtfertigt.

Das OLG stellte jedoch klar, dass Schönbohm die Unterlassungsansprüche früher nach Ausstrahlung hätte geltend machen müssen. So hätte er womöglich seine Abberufung als BSI-Präsident verhindern können. Zudem habe sein Anwalt in einem Interview unnötigerweise die Vorwürfe öffentlich aufrechterhalten.

Das ZDF betonte in einer Stellungnahme erneut, dass die kritisierten Formulierungen nicht die Absicht hatten, zu suggerieren, dass Schönbohm bewusst Kontakt zu russischen oder anderen ausländischen Nachrichtendiensten gehabt habe, und dass diese Darstellung falsch sei. Bereits nach dem Urteil des Landgerichts München I wurde die betreffende Passage aus der Sendung entfernt und dies transparent kommuniziert. Gegen das Urteil wurde keine Revision zugelassen.