Liberale befürworten kürzere Metadaten-Regelungen, lehnen Aufteilung des Gesetzes ab
Die Bundesregierung erklärte am Dienstag, sie sei bereit, die Dauer der verpflichtenden Aufbewahrung von Nutzermetadaten durch elektronische Dienstanbieter im Rahmen des geplanten Gesetzes zum rechtmäßigen Zugriff zu verkürzen. Gleichzeitig weist sie jedoch die Forderungen der Konservativen zurück, den umstrittenen Gesetzentwurf aufzuteilen.
Die Regelung, die Dienstleister verpflichten könnte, bestimmte Metadaten – darunter Übertragungs- und Standortdaten – bis zu einem Jahr aufzubewahren, ist Teil 2 des Gesetzesentwurfs C-22. Dieser Abschnitt sorgt auch bei Tech-Unternehmen für Kritik, da sie befürchten, dass Verschlüsselung und Sicherheit dadurch geschwächt werden könnten. Datenschutzexperten und Oppositionsparteien äußern ebenfalls große Bedenken.
In einem Schreiben an den Minister für öffentliche Sicherheit, Gary Anandasangaree, erklärte der konservative Sicherheitssprecher Frank Caputo am Dienstag, seine Partei sei bereit, Teil 1 des Gesetzes zügig zu unterstützen. Dieser Teil würde der Polizei erweiterte Befugnisse einräumen, gerichtliche Durchsuchungsbefehle für Abonnentendaten und weitere Informationen im Rahmen von Ermittlungen zu beantragen. Dieser Abschnitt genießt breitere Zustimmung.
„Damit erhielte die Strafverfolgung einen Großteil der von ihr geforderten Befugnisse“, schrieb Caputo. „Teil 2 hingegen bedarf weiterer Prüfung hinsichtlich Verschlüsselung, Metadaten, umfassender Regierungsbefugnisse und geheimer ministerieller Anordnungen.“
Simon Lafortune, Sprecher von Anandasangaree, wies gegenüber Global News die Forderung der Konservativen zurück.
„Unsere Position ist, dass eine Aufteilung des Gesetzes nicht infrage kommt“, betonte er.
Gleichzeitig erklärte Lafortune, die Regierung sei nach weiteren Beratungen bereit, die Dauer der Metadaten-Aufbewahrung zu verkürzen. Minister Anandasangaree hatte dies zuvor in einem Interview mit der Canadian Press angedeutet.
Lafortune erläuterte gegenüber Global News, das Ziel sei eine Verkürzung der Aufbewahrungsfrist auf mindestens sechs Monate, jedoch unter einem Jahr.
Der Minister hatte zuvor vor dem Ausschuss für öffentliche Sicherheit und gegenüber Medienvertretern erklärt, dass die maximale Frist von einem Jahr angemessen sei und nicht geändert werde. Allerdings sollen weitere Änderungen eingebracht werden, die sicherstellen, dass die Verschlüsselung durch die Maßnahmen in C-22 nicht beeinträchtigt werde.
Es wird erwartet, dass die Regierung im Ausschuss für öffentliche Sicherheit des Unterhauses, der das Gesetz derzeit Abschnitt für Abschnitt prüft, entsprechende Änderungsvorschläge einbringt.