USA verbieten Influencern mit Visa die Content-Erstellung während der WM 2026
US-Beamte erklärten, dass ausländische Influencer, die mit Touristenvisa ins Land einreisen und während ihres Aufenthalts Einkommen durch erstellte Inhalte erzielen, mit Geldstrafen und in manchen Fällen mit Abschiebung rechnen müssen. Die genauen Konsequenzen hängen von den individuellen Umständen ab.
Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) erläuterte, dass die Regelung für alle ausländischen Staatsangehörigen gilt, die mit einem B-2 Touristenvisum in die Vereinigten Staaten einreisen. Personen mit diesem Visum dürfen während ihres Aufenthalts nicht arbeiten oder Vergütung erhalten.
Wenn der Hauptzweck eines Besuchs das Erstellen von Inhalten als Influencer ist und dadurch Einkünfte innerhalb der USA erzielt werden, während sich die Person physisch im Land aufhält, gilt dies als Arbeit und erfordert das entsprechende Visum, so CBP und das Heimatschutzministerium.
Die CBP betonte außerdem, dass Personen, die mit einem Besuchervisum zum Zweck des Tourismus in die USA einreisen und Einkommen aus US-Quellen beziehen, gegen die Bedingungen ihrer Einreise verstoßen könnten.
Die Behörden erwarten, dass zur WM 2026 Tausende Besucher in die USA kommen, darunter eine große Anzahl von Content-Erstellern. Offizielle fügten hinzu, dass Influencer Strafen womöglich anfechten können, wenn sie nachweisen, dass ihre Social-Media-Kanäle außerhalb der USA aufgebaut wurden und die erzielten Einnahmen mit Inhalten im Ausland verbunden sind.
Bislang haben die US-Behörden weder das genaue Ausmaß der neuen Beschränkungen noch den Beginn der Durchsetzung spezifiziert.
Was ist ein B-2 Touristenvisum und welche Einschränkungen gelten?
Ein B-2 Touristenvisum wird an ausländische Besucher vergeben, die in die USA reisen, um dort Urlaub zu machen, Freizeitaktivitäten nachzugehen oder Veranstaltungen wie Konzerte, Sportevents oder gesellschaftliche Treffen zu besuchen. Es kann auch für Personen ausgestellt werden, die medizinische Behandlungen oder andere Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
Einschränkungen des B-2 Visums
- Beschäftigung ist untersagt.
- Das Erhalten von Löhnen, Vergütungen oder anderen Zahlungen für Arbeit ist verboten.
- Ein zeitweiliger oder dauerhafter Aufenthalt in den USA ist mit diesem Visum nicht erlaubt.