Zentrales Instrument für Klimaschutz unter genauer Betrachtung
Seit mehreren Monaten verlangen nicht nur Vertreter der Industrie, sondern auch verschiedene EU-Mitgliedstaaten eine Lockerung im europäischen Emissionshandelssystem. Dieses gilt eigentlich als das bedeutendste Instrument der EU im Kampf gegen die globale Erwärmung. Jetzt steht eine Überprüfung durch die EU-Kommission an.
Hohe Energiepreise, Wettbewerbsdruck aus China und den USA sowie strenge Klimaschutzauflagen setzen die Industrie in Deutschland und Europa stark unter Druck. Die Politik sucht nach Wegen, die Wettbewerbsfähigkeit des Kontinents zu stärken und richtet dabei den Blick auch auf das EU-weite CO2-Bepreisungssystem.
Während einige Akteure das zentrale Klimaschutzinstrument als unverzichtbar betrachten, drängen andere auf eine Abschwächung, um Werksschließungen und Produktionsverlagerungen ins Ausland zu vermeiden. Heute legt die EU-Kommission einen Reformvorschlag für das Treibhausgashandelssystem vor. Was steckt dahinter und wie nachhaltig ist dieses System tatsächlich?
Was versteht man unter dem EU-ETS?
Das Emissionshandelssystem (EU-ETS) stellt das wichtigste Instrument zur Reduktion von Treibhausgasen dar. Seit 2005 sind Unternehmen aus Industrie und Energieerzeugung verpflichtet, für jede ausgestoßene Tonne CO2 ein Zertifikat vorzulegen, das entweder kostenlos zugeteilt oder gekauft werden muss.
Jährlich müssen Unternehmen ausreichend CO2-Zertifikate besitzen, um ihre Emissionen abzudecken. Das ETS begrenzt die insgesamt verfügbaren Zertifikate pro Jahr, um eine schrittweise Verringerung der Emissionen sicherzustellen. Die Zertifikate werden an Energiebörsen gehandelt. Emissionsarme Unternehmen können überschüssige Zertifikate verkaufen, während größere Emittenten bei Bedarf zusätzliche erwerben. So entsteht ein finanzieller Anreiz, in umweltfreundlichere Technologien zu investieren. Nach der bisherigen Gesetzeslage sollte die Anzahl der Zertifikate bis 2040 auf null reduziert werden. Die EU erwägt nun jedoch eine mögliche Lockerung dieser Regelung.
Wie funktioniert das System?
Rund 57 Prozent der ETS-Zertifikate werden jährlich verkauft, der Rest wird kostenfrei an die Industrie vergeben. Dies soll die Kostenbelastung reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Unternehmen außerhalb der EU sichern, die keinen CO2-Preis zahlen. Die EU reguliert den CO2-Zertifikatspreis nicht direkt. Aktuell liegt dieser bei etwa 80 Euro pro Tonne. Das System verfügt jedoch über eine „Marktstabilitätsreserve“, die Zertifikate hinzufügen oder entziehen kann, wenn das Angebot stark schwankt, um Preisschwankungen zu dämpfen.
Warum stellt das ETS für europäische Unternehmen eine Herausforderung dar?
Hersteller außerhalb der EU müssen keine CO2-Zertifikate erwerben, sofern ihr Land kein vergleichbares System besitzt. Dadurch entfallen für sie diese Kosten, was ihnen einen Preisvorteil verschafft. Die EU möchte deshalb verhindern, dass ihre Unternehmen ins Ausland abwandern oder vom Markt verdrängt werden.
Wie begegnet die EU diesem Problem?
Bisher erhalten Hersteller in besonders wettbewerbsintensiven Branchen kostenlose CO2-Zertifikate, beispielsweise in der Stahl- und Chemieindustrie. Diese kostenlosen Zuteilungen senken jedoch den CO2-Preis und wirken den Klimazielen der EU entgegen.
Die kostenfreie Vergabe sollte ursprünglich bis 2034 auslaufen und schrittweise durch eine Importabgabe ersetzt werden, die auf Produkte aus CO2-intensiver Produktion in Ländern ohne vergleichbaren Emissionshandel erhoben wird. Dadurch sollen ausländische Unternehmen dieselben Kosten tragen wie europäische. An dieser Importgebühr gibt es jedoch ebenfalls Kritik, weshalb eine Verlängerung der kostenlosen Zertifikate diskutiert wird.
Wer profitiert von den kostenlosen Zertifikaten?
Kostenlose Zertifikate erhalten jene Unternehmen, die am wenigsten CO2 pro Tonne ihres Endprodukts ausstoßen. Die EU-Kommission legt für jeden Sektor sogenannte Benchmarks fest, die die effizientesten zehn Prozent abbilden. Alle anderen Unternehmen müssen entsprechend höhere Kosten tragen.
Diese Benchmarks werden regelmäßig aktualisiert, um technische Fortschritte zu berücksichtigen. Bei der letzten Anpassung in diesem Jahr hat die Kommission bereits „von der Industrie geäußerte Bedenken“ berücksichtigt und Werte so angepasst, dass sie beispielsweise für die Chemiebranche leichter erreichbar sind.
Welche weiteren Änderungen sind denkbar?
Die Kommission könnte vorschlagen, zusätzliche Branchen in das Emissionshandelssystem aufzunehmen. Besonders die Abfallwirtschaft, in der Müllverbrennung hohe CO2-Emissionen verursacht, steht dabei im Fokus. Außerdem könnte das ETS auf internationale Flüge ausgeweitet werden, die von der EU aus starten – bisher sind nur innereuropäische Flüge eingeschlossen. Fluggesellschaften lehnen diesen Schritt jedoch ab.
Wie verhält es sich mit Heizen und Tanken?
Gemäß Gesetz ist für 2028 ein zweites Emissionshandelssystem (ETS2) geplant, das den CO2-Ausstoß von Gebäuden und Verkehr erfassen soll. Länder wie Polen und Tschechien lehnen dieses System ab, da es dort die Verbraucherpreise deutlich erhöhen könnte. Die Einführung von ETS2 wurde bereits verschoben und könnte erneut im Rahmen der Verhandlungen gefährdet sein.
Wie geht es weiter?
Die für Freitag angesetzte Überprüfung des Emissionshandels war gesetzlich vorgesehen, hat sich jedoch wegen des Drucks der Industrie zu einem Politikum entwickelt. Nach Vorlage der Vorschläge der EU-Kommission beginnen die Beratungen im Europaparlament und im Rat der 27 Mitgliedstaaten. Diese Verhandlungen dürften erst nach der Sommerpause intensiviert werden und mehrere Monate in Anspruch nehmen.