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Wer trägt die „Dummensteuer“? – Wie eine gerechtere Erbschaftssteuer Teil der Lösung sein kann

Wer zahlt die "Dummensteuer"?: Eine bessere Erbschaftssteuer ist Teil der Lösung

Trotz wachsender Schuldenlast mangelt es dem Staat an finanziellen Mitteln. Eine durchdachte Erbschaftssteuer könnte hier zumindest teilweise Abhilfe schaffen. Besonders hohe Erbschaften könnten dabei einen wichtigen Beitrag leisten, ohne jedoch Familienunternehmen in Existenznot zu bringen.

Lars Klingbeil lässt sich mit jemandem vergleichen, der an einem reich gedeckten Tisch sitzt, aber nicht zugreifen darf. Obwohl der Finanzminister mit enormen neuen Schulden konfrontiert ist, muss er rigoros sparen. Zu Jahresbeginn brachte seine Partei, die SPD, eine Reform der Erbschaftssteuer ins Gespräch. CDU und CSU lehnten dies ab, doch angesichts der aktuellen Lage wird jeder Euro benötigt. Welche Rolle kann die Erbschaftssteuer dabei spielen?

Diese Steuer ist nicht besonders populär. Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, meldet sich oft der Staat und verlangt seinen Anteil – ein Eingriff, der viele als unangemessen empfinden, was verständlichen Ärger auslöst. Allerdings gibt es großzügige Freibeträge für Ehepartner und Kinder, sodass eine Steuerzahlung häufig gar nicht anfällt. Zudem lässt sich ein Erbe als eine Form von Einkommen betrachten, was eine Besteuerung legitimiert.

Doch selbst wenn die Steuer grundsätzlich gerechtfertigt ist – gilt das auch für ihre aktuelle Ausgestaltung? Die Antwort lautet höchstwahrscheinlich nein. Derzeit liegen mehrere Verfassungsbeschwerden vor, und es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr entscheidet. Daraufhin wird sich die Bundesregierung zwangsläufig mit einer Reform befassen müssen.

Das Kernproblem der derzeitigen Regelung ist, dass die Steuer nicht alle Erben gleich behandelt. Menschen, die sehr große Vermögen erben, zahlen oft deutlich weniger Erbschaftssteuer als weniger wohlhabende Erben. Der Grund dafür liegt in der starken Begünstigung von Betriebsvermögen. Diese hat grundsätzlich ihre Berechtigung, da das Kapital produktiv eingesetzt wird, Arbeitsplätze sichert und somit der Gesellschaft zugutekommt.

Milliarden entgehen dem Fiskus

Allerdings können Erben von Betriebsvermögen, das einen Wert von über 26 Millionen Euro hat, ihr Vermögen so darstellen, dass sie unter Umständen gar keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Voraussetzung ist, dass am Stichtag das gesamte geerbte Vermögen im Unternehmen gebunden ist. Was danach mit dem Geld geschieht, bleibt unberücksichtigt. Ist das wirklich gerecht?

Im Jahr 2024 wurden 45 Erbschaftssteuerbefreiungen in solchen Fällen gewährt, bei denen das Betriebsvermögen die Grenze von 26 Millionen Euro überschritt. Dadurch entgingen dem Staat Einnahmen in Höhe von 3,37 Milliarden Euro.

Kritik daran ist keine linke Forderung. Selbst der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Wirtschaftsweise“) meldet Einwände an. Denn Erben, deren Vermögen unter 26 Millionen Euro liegt, haben diese Möglichkeiten nicht. Ebenso wenig diejenigen, die mehr als 26 Millionen Euro in anderen Vermögensformen wie Bargeld oder Aktien erben.

Der DIW-Ökonom Stefan Bach spricht deshalb von den „armen Reichen“, die am stärksten von der Erbschaftssteuer betroffen sind. Steuerberater verwenden sogar den Ausdruck „Dummensteuer“ für diejenigen, die nicht über die nötigen Fachleute und Voraussetzungen verfügen, um die Steuerlast zu umgehen.

Unversteuerte Erbschaften tragen zur Verfestigung der Vermögensungleichheit in Deutschland bei. Laut den Wirtschaftsweisen besitzen die reichsten zehn Prozent der Erben 85 Prozent des Betriebsvermögens. Diese „besonders großzügige Begünstigung am oberen Ende (kann) zur Festigung bestehender Vermögenskonzentrationen beitragen“, so Bach.

Wer leidet unter der Steuer?

Lobbygruppen wie die Stiftung Familienunternehmen und Politiker kämpfen vehement gegen eine Reform, die diese Ungleichheit beseitigen würde. Sie argumentieren, dass Unternehmen Arbeitsplätze sichern und somit dem Gemeinwohl dienen. Ein mutwilliger Kapitalentzug aus den Betrieben könne schwerwiegende Folgen wie Massenentlassungen und Insolvenzen nach sich ziehen. Außerdem würde die Steuer Investitionsmittel schmälern.

Doch sind diese Befürchtungen wirklich haltbar? Experten des Sachverständigenrats weisen darauf hin, dass es nur wenige empirische Belege für solche Horrorszenarien gibt. Der Erbschaftssteuer-Experte Jens-Peter Meincke kritisiert, dass die Verbandslobby „unermüdlich“ Argumente vorbringe, die „in Wahrheit jedoch nur Partikularinteressen verfolgen.“

Dennoch ist das Argument nicht völlig von der Hand zu weisen: Vor allem kleinere Betriebe könnten durch die Steuer belastet werden. Daher schlägt Bach vor, Freibeträge für Unternehmen im Wert von fünf bis zehn Millionen Euro einzuführen – ähnlich dem SPD-Konzept vom Jahresanfang. Zudem bringt er Steuerbegrenzungen für Betriebe bis zu 100 Millionen Euro ins Spiel. Je mehr Freibeträge es gibt, desto geringer fallen die Steuereinnahmen aus. Für den Staatshaushalt verspricht die Erbschaftssteuer daher nur begrenzte Einnahmen – zumal sie ohnehin den Bundesländern zugutekommt. Der Bund könnte dennoch profitieren, wenn die Länder dadurch finanziell entlastet würden und weniger Mittel aus Berlin benötigen.

Eine gerechtere Lastenverteilung

Die Behauptung, die Erbschaftssteuer bedrohe grundsätzlich und in jedem Fall die Existenz von Unternehmen, ist überzogen. Häufig übernehmen Erben nicht nur den Betrieb, sondern verfügen auch über weitere Vermögenswerte, mit denen sie die Steuer begleichen können. Zudem gibt es Möglichkeiten, die Steuerzahlungen zu stunden und über mehrere Jahre zu verteilen. Diese Optionen könnten in einer Reform weiter ausgebaut werden.

Eine Erbschaftssteuer, die auch von Erben großer Vermögen verlangt wird, wäre fairer. Alle müssten ihren Beitrag leisten – nicht nur jene mit der stärksten Lobby und den besten Steuerberatern. Ein finanzieller Rettungsschlag für die öffentlichen Kassen wäre dies zwar vermutlich nicht, aber die Steuerlast würde gerechter verteilt.