Wer steht hinter der Sabotage?: Kontroverse Debatte zum AfD-Antrag für Nordstream-Untersuchungsausschuss
Der Verdacht, dass ukrainische Akteure für die Sabotage der Nord-Stream-Pipelines verantwortlich sind, wird zuletzt immer konkreter. Die AfD wirft der Bundesregierung mangelnden Aufklärungswillen vor und vermutet eine staatliche Beteiligung. Im Bundestag stößt dieser Vorstoß auf scharfe Kritik.
In einer lebhaften Debatte diskutierte der Bundestag über den AfD-Antrag, einen Untersuchungsausschuss zu den Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines einzusetzen. Die AfD bezichtigte die Bundesregierung, die Zerstörung der russischen Gasleitungen aus Rücksicht auf die Ukraine nicht gründlich aufklären zu wollen. Union, SPD sowie die Oppositionsparteien Grüne und Linke werteten den AfD-Antrag als populistisches Manöver, besonders im Hinblick auf die bevorstehenden Landtagswahlen in diesem Jahr.
Fast vier Jahre nach dem bislang größten Anschlag auf die wirtschaftliche Infrastruktur Deutschlands gebe es „bis heute keine abschließende Klärung“, erklärte der AfD-Abgeordnete Markus Frohnmaier. Die Tat sei „mit hoher Wahrscheinlichkeit (…) im staatlichen Auftrag mindestens der Ukraine, möglicherweise auch weiterer Staaten“ erfolgt. Dennoch habe die Bundesregierung „nie ernsthaft“ eine Auslieferung möglicher Tatverdächtiger eingefordert.
Der AfD-Antrag sieht vor, dass der Untersuchungsausschuss auch prüfen soll, „ob und inwieweit daraus Konsequenzen für die zukünftige Gestaltung der Beziehungen zur Ukraine zu ziehen sind“. Zudem soll er die Möglichkeit von Schadenersatzansprüchen gegen die Ukraine beleuchten.
„Offensichtlich geht es in erster Linie darum, die Ukraine und ihre Regierung in ein möglichst schlechtes Licht zu rücken“, kommentierte der CDU-Abgeordnete Hendrik Hoppenstedt den AfD-Vorstoß. „Sie unterstützen damit die Erzählung von (Russlands) Präsident (Wladimir) Putin und wollen ihm gefallen.“ Richtig sei es, die Aufklärung „zunächst den Gerichten zu überlassen“. Für die AfD sei der Antrag offensichtlich vor allem ein „politisches Schaulaufen“.
Der SPD-Abgeordnete Daniel Baldy betonte, dass der Generalbundesanwalt im Fall eines von Italien ausgelieferten ukrainischen Tatverdächtigen wegen verfassungsfeindlicher Sabotage ermittle. Vorwürfe der Vertuschung seien somit unbegründet. Im Bundestag seien daher „keine Hilfssheriffs“ und „Schaufensteranträge“ erforderlich.
Der Grünen-Abgeordnete Robin Wagener warf der AfD einen „Kniefall vor Wladimir Putin“ vor. Die Partei sei „geradezu besessen von Öl und Gas aus Russland“ und wolle „weiterhin mit deutschem Geld den russischen Krieg finanzieren“, während sie den Ausbau erneuerbarer Energien verhindere, die Deutschland unabhängiger machen könnten. Das sei „eine Schande für Deutschland“.
„Verzerrte und verkürzte“ Darstellungen?
Die Linken-Abgeordnete Ina Latendorf erinnerte daran, dass die AfD bereits 2023 einen ähnlichen Antrag eingebracht hatte. Nun sei „der Wahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern“ spürbar, wo im September Landtagswahlen stattfinden. Die AfD verfolge mit dem Untersuchungsausschuss vor allem das Ziel, „Material für ihre populistischen Wahlkämpfe“ zu liefern und „verzerrte sowie verkürzte“ Informationen zu verbreiten.
Am 26. September 2022 wurden drei von vier Strängen der Gas-Pipelines in der Ostsee durch Sprengsätze schwer beschädigt. Russland hatte die Gaslieferungen über Nord Stream 1 kurz zuvor eingestellt, vermutlich als Reaktion auf westliche Sanktionen wegen des russischen Einmarschs in die Ukraine. Nord Stream 2 wurde nie in Betrieb genommen.
Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass mehrere Männer und eine Frau Sprengsätze an den Leitungen nahe der dänischen Insel Bornholm anbrachten. Für den Transport nutzten sie offenbar eine Segelyacht, die von Rostock aus startete.
Im November lieferte Italien den mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge an Deutschland aus. Er ist bislang der einzige Tatverdächtige, der in Haft sitzt. Ein weiterer Verdächtiger aus der Ukraine wurde 2024 zwar in Polen festgenommen, doch verweigerte ein polnisches Gericht im Oktober die Auslieferung nach Deutschland.
Nach der ersten Lesung wurde der AfD-Antrag heute an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung überwiesen. Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses benötigt die AfD die Unterstützung von mindestens einem Viertel der Abgeordneten, also derzeit 158 von ihnen. Die AfD verfügt jedoch nur über 150 Sitze im Parlament.