Jens Spahns großer Stolz: Sieben Gründe, warum das schwarz-rote Heizungsgesetz scheitern könnte
Steht nach Robert Habecks „Heizungshammer“ nun das Rohrkrepierer-Debakel von Katherina Reiche bevor? Zahlreiche Anzeichen deuten darauf hin, dass das von Union und SPD gemeinsam entwickelte Gebäudemodernisierungsgesetz mit voller Wucht scheitern könnte.
Ist bei Schwarz-Rot alles schlecht? So sehen es die Unionsspitzen nicht, die auf die Mitte Mai im Kabinett beschlossene „Abschaffung“ von Habecks Heizungsgesetz verweisen. Für den Unionsfraktionsvorsitzenden Jens Spahn ist das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sogar ein Musterbeispiel dafür, wie Regierungsarbeit zwischen den oft divergierenden Koalitionspartnern funktionieren kann. CDU, CSU und SPD haben vergleichsweise geräuschlos einen komplexen Gesetzesentwurf erarbeitet, der das Wahlversprechen der Union zur „Abschaffung“ umsetzen soll.
Auf Regierungsebene waren Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und SPD-Bauministerin Verena Hubertz die treibenden Kräfte, auf Fraktionsebene Spahn und sein SPD-Kollege Matthias Miersch. Das Problem: Ob, wann und in welcher Form das neue Heizungsgesetz verabschiedet wird, ist ungewiss. Spahns großer Stolz könnte sich als Flop erweisen.
1. Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz?
Der für die Union entscheidende Punkt ist das Ausbleiben eines Betriebsverbots für fossile Heizungen, also jene, die mit Gas oder Öl betrieben werden. Tatsächlich überlässt der Gesetzentwurf den Eigentümern völlig, wie sie mit solchen Heizungen nach dem 31. Dezember 2044 verfahren. Das GModG erlaubt ausdrücklich weiterhin die Installation von Öl- und Gasheizungen, sofern diese ab 2029 einen schrittweise bis zu 60 Prozent steigenden Bioanteil nutzen. Bestehende Heizungen dürfen theoretisch unbegrenzt repariert und betrieben werden – ohne eine verpflichtende „Bio-Treppe“. Zwar soll das Erdgas etwas klimafreundlicher werden, der Bioanteil steigt jedoch nur minimal.
Der große Widerspruch: Im Grundgesetz ist die Klimaneutralität Deutschlands spätestens bis 2045 verankert. Ein Rechtsgutachten der CDU-nahen Klimaunion kommt daher zu dem Schluss, dass eine verbindliche gesetzliche Ausstiegsregelung bis Ende 2044 zwingend erforderlich ist. In der vorliegenden Form ist das GModG nahezu sicher verfassungswidrig. Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2021 entschieden, dass die entscheidenden und kostenintensiven Schritte zur Klimaneutralität nicht nur auf die letzten Jahre vor 2045 verschoben werden dürfen, da dies eine einseitige Belastung der jüngeren Generation darstellt.
2. Gesetzgebungsverfahren auf wackeligen Füßen
Das Rechtsgutachten der Klimaunion wurde dem Bundeswirtschaftsministerium von Katherina Reiche laut ntv-Informationen noch vor dem Kabinettsbeschluss vorgelegt. Trotzdem blieb der Hinweis ohne Folgen, eine vertiefte juristische Prüfung schien in Reiches Haus unerwünscht. Bereits auf Seite 2 des 180-seitigen GModG-Entwurfs, in der die Kabinettsentscheidung erläutert wird, heißt es: „Aufgrund des engen Zeitrahmens konnte die Rechtsprüfung nicht abgeschlossen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium sieht darin kein Hindernis für die Kabinettsbefassung; das Bundesjustizministerium hat dem nicht widersprochen.“
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese betonte eine Woche nach dem Kabinettsbeschluss, dass sowohl das Justiz- als auch das Innenministerium das Gesetz geprüft hätten, wie es die Geschäftsordnung der Bundesregierung für jedes Gesetz vorsieht. Angesichts des Klimaunion-Gutachtens rief Wiese zu „Gelassenheit“ auf. SPD-Chef und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte im Bundestag: „Selbstverständlich wird diese Regierung nur rechtssichere Gesetze verabschieden.“
3. Das Verfahren wackelt bereits
Zum Thema Rechtssicherheit: Schwarz-Rot droht, einen ähnlichen Fehler wie die Ampelkoalition zu begehen. Habecks Heizungsgesetz – korrekt: die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes – sollte noch vor der Sommerpause 2023 verabschiedet werden. Nach der ersten Lesung im Bundestag wurden jedoch tiefgreifende Änderungen vorgenommen, um die Zustimmung der Ampelfraktionen zu sichern. Die verbleibende Zeit für die finale Beratung war knapp. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann zog daraufhin das Bundesverfassungsgericht hinzu. Karlsruhe stoppte das Gesetzgebungsverfahren vorläufig, da die verkürzte Verfahrensdauer möglicherweise die Rechte der Abgeordneten verletzte. Eine endgültige Entscheidung, ob der Opposition Mindestfristen für Expertenanhörungen zustehen, steht bis heute aus. In wenigen Monaten könnte ein Urteil folgen – mit ungewissem Ausgang, da sich der Senat personell verändert hat. Heilmann ist gleichzeitig Vorsitzender der Klimaunion.
Die peinliche Eilentscheidung für die Ampel scheint Schwarz-Rot nicht als Warnung zu dienen: Bis zum letzten Sitzungstag vor der Sommerpause am 10. Juli soll das GModG verabschiedet werden. Beide Regierungsparteien geben zu, dass die lange Verzögerung die Wärmewende behindert und Verunsicherung schürt. Da das Gesetz nach Kabinettsbeschluss nicht zeitnah in den Bundestag eingebracht wurde, verbleiben nur die drei Sitzungswochen im Juni und Anfang Juli für die Beratung.
Sollten größere Änderungen notwendig sein – und vieles deutet darauf hin –, droht ein Déjà-vu von 2023. Auch der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI), der das Habeck-Gesetz besonders kritisch sieht, warnt: „Nach Monaten des Stillstands darf die Verabschiedung des neuen Gesetzes nicht im Eiltempo erfolgen. Dieser Fehler wurde bereits bei der letzten Novellierung begangen.“ Weder Ministerien noch Regierungsfraktionen konnten oder wollten erklären, warum es in der laufenden Woche keine erste Lesung gab. Es liegt nahe, dass man selbst auf Probleme gestoßen ist.
4. Zunehmender juristischer Druck
Das neue Heizungsgesetz dürfe „nicht zu höheren Emissionen führen als das derzeitige Gesetz“, erklärte CDU-Politiker Heilmann im Bayerischen Rundfunk. „Im Klimaschutz gilt ein Rückschrittsverbot: Ein einmal erreichtes Schutzniveau darf nur unter sehr engen Bedingungen abgesenkt werden – die hier nicht gegeben sind.“ Dass der Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen zwangsläufig mehr Emissionen verursacht, bezweifelt auch der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung nicht. Physikprofessorin und Ratsmitglied Tanja Kneiske erklärte, die Wahrscheinlichkeit für höhere Emissionen sei „rein physikalisch sehr hoch“. Hinzu kommen Unsicherheiten, ob genug Bioheizstoffe aus Agrarabfällen oder Biomethan verfügbar sind und wie stark deren Beimischung den Preis in die Höhe treibt.
Der Klimarat stellte fest, dass Deutschland die Klimaziele für 2026 voraussichtlich verfehlen wird, insbesondere wegen der hohen Emissionen im Gebäudesektor. Sollte auch für das kommende Jahr ein Überschreiten prognostiziert werden, zwingt ein Rechtsmechanismus die Bundesregierung zu Nachbesserungen. Schwarz-Rot geriete mit der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes also weiter unter Druck, da der Klimarat die Auswirkungen des Gesetzes noch nicht berücksichtigt hat.
6. Viele Probleme und offene Fragen
Das GModG weist ein grundlegendes Konstruktionsproblem auf: Es wurde vor allem zwischen den Koalitionsspitzen verhandelt, von denen nur SPD-Fraktionschef Miersch tiefgreifende Fachkenntnisse besitzt. Zahlreiche Details bleiben unklar, und Fachpolitiker der Koalitionsparteien geben hinter vorgehaltener Hand zu, den engen Zeitplan für eine Lösung als unrealistisch zu erachten.
Die mangelhafte Ausarbeitung bescheinigte der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), der alle Gesetzgebungsverfahren überwacht. In der „Bild“-Zeitung bezeichnete er den GModG-Entwurf als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Projekte“, die dem NKR in den letzten Jahren vorgelegt wurden. Der Text sei „großteils kaum verständlich“.
Kritik kommt auch von Wirtschaft und Immobilieneigentümern: Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, meint: „Der angekündigte Paradigmenwechsel zu einem einfacheren und praxisnaheren System ist bisher nur teilweise umgesetzt.“ Der Zentrale Immobilien-Ausschuss (ZIA) moniert die geplanten Inspektionen und den Bürokratieaufwand bei Gewerbeimmobilien, während für professionelle Immobilienunternehmen die Öffnung des Gesetzes für fossile Heizungen „kaum relevant“ sei. Am ehesten zufrieden zeigt sich der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI), der jedoch ebenfalls Nachbesserungen fordert.
Die Grünen reagieren entsetzt: „Trotz massiver Kritik aus Wirtschaft, Verbänden und wachsender rechtlicher Zweifel in den eigenen Reihen hält die Koalition an einem Gesetz fest, das vor allem populistische Reflexe bedient, statt verlässliche Politik zu machen“, sagt Alaa Alhamwi, Berichterstatter der Grünen-Fraktion im Bundestag.
7. Wie steht die SPD zu Mieter- und Verbraucherschutz?
Die Sozialdemokraten betonen bei der Einigung mit der Union ihre Erfolge im Mieterschutz: Vermieter, die nach geltendem Recht weiterhin neue Gas- oder Ölheizungen einbauen, sollen sich künftig hälftig an den Mehrkosten durch CO2-Preis und Bio-Treppe beteiligen. Während neue Gebäude – Ein- und Mehrfamilienhäuser – meist schon mit Fernwärme, Wärmepumpen oder ähnlichen Technologien beheizt werden, stehen Eigentümer älterer Mehrfamilienhäuser oft vor enormen Investitionskosten. Hier ist der Einbau einer Wärmepumpe selten eine einfache Lösung. Die Beteiligung an Heizkosten könnte für viele Eigentümer kurzfristig günstiger sein, oder sie reparieren ihre alten Heizungen endlos weiter – und umgehen so Mehrkosten für fossile Energieträger.
Auch Einfamilienhausbesitzer könnten in eine Kostenfalle geraten: Das Deutsche Energieberaternetzwerk (DEN) kritisiert den Wegfall der allgemeinen Beratungspflicht. Diese sicherte zwar den Beratern Aufträge, doch der Bundesverband der Verbraucherzentralen warnt, dass Verbraucher ebenfalls in eine von der Regierung verursachte Kostenfalle laufen könnten: „Bei Biogas ist die flächendeckende Verfügbarkeit zu einem bezahlbaren Preis mehr als fraglich.“ Viele Eigenheimbesitzer ohne ausreichende Beratung könnten daher kurzfristig eine neue Öl- oder Gasheizung bevorzugen, wenn ihr altes Gerät ausfällt.
Für die SPD, die das Thema Wohnkrise stärker in den Fokus rücken wollte, ist das ein heikles Thema: Die Fraktion benötigt bei einer knappen Regierungsmehrheit von nur zwölf Mandaten fast geschlossene Zustimmung zum GModG. In Umfragen spürt sie den Druck vor allem von der Linkspartei: Violetta Bock, wärmepolitische Sprecherin der Linken, spricht von einem „mieter- und verbraucherfeindlichen Gesetzesentwurf“ und einem „Verharren in fossilen Profitspiralen, denen Mieterinnen und Mieter auch künftig schutzlos ausgeliefert sein werden.“
Fazit: Ein hausgemachtes Problem ohne Lösung
Die Regierungsfraktionen bereiten sich längst darauf vor, dass eine Verabschiedung vor dem Sommer scheitert. Für die Union bedeutet das, dass sie in den Landtagswahlkämpfen nicht mit dem Ende des Heizungsgesetzes punkten kann. Vielmehr werden die Parteien insbesondere in den Flächenländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit Fragen konfrontiert, wie es weitergehen soll. Sollte das Gesetz kommen, aber vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden, könnte die maximalistische Position der Union zu einem Dauerbrenner werden. Das ungeliebte Thema könnte Schwarz-Rot somit langfristig beschäftigen.