Warken erzielt Erfolg: Bundestag verabschiedet kontroverse Krankenkassenreform
Der Bundestag hat die kontroverse Reform zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Im Laufe des Tages soll auch der Bundesrat abschließend über die Reform abstimmen. Die Maßnahmen bringen erhebliche Einschnitte für Versicherte mit sich.
Mit 319 Ja-Stimmen, 286 Gegenstimmen und vier Enthaltungen verabschiedete der Bundestag das von der schwarz-roten Koalition vorgelegte Sparpaket, das stabile Krankenkassenbeiträge gewährleisten soll. Das Gesetz sieht milliardenschwere Einsparungen bei Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und der Pharmaindustrie vor – gleichzeitig sind höhere Zuzahlungen und Leistungskürzungen für Versicherte vorgesehen. Ziel ist es, die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr finanziell zu entlasten und weitere Zusatzbeitragserhöhungen zu verhindern.
Gesundheitsministerin Nina Warken betonte in der Debatte: „Alle Akteure im Gesundheitswesen tragen Verantwortung, denn langfristig profitieren alle von einer nachhaltigen Finanzierung.“ Die finanzielle Situation der Krankenkassen sei kritisch und erfordere sofortiges Handeln. Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung um einen Prozentpunkt. Daher gelte: „Wir wollen künftig nur die Mittel verwenden, die vorhanden sind, und Ausgaben auf das Wesentliche beschränken.“
Aus der Opposition kam scharfe Kritik. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann bezeichnete das hastig erarbeitete Gesetz als Schonung der eigentlichen Kostentreiber. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte sowie verratene Psychotherapeuten.“ Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek warnte: „Mit diesem Gesetz werden Menschenleben aufs Spiel gesetzt.“ AfD-Abgeordnete Nicole Hess kommentierte: „Das ist keine Reform, sondern eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“
Warken hatte das Sparziel für 2027 angesichts zuletzt stark gestiegener Ausgaben auf 18,8 Milliarden Euro erhöht. Der vorliegende Entwurf soll diese Lücke schließen, wobei unklar blieb, ob zusätzlich ein größerer finanzieller Puffer für unvorhergesehene Ausgaben eingeplant wird. Das Gesetz soll noch heute dem Bundesrat vorgelegt werden. Es ist nicht zustimmungspflichtig, jedoch offen, ob die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen wird, was den Prozess verzögern könnte.
Der Entwurf wurde zuletzt mehrfach angepasst, wobei Belastungen für Versicherte teilweise gemildert wurden. So steigen die Zuzahlungen für Medikamente von bisher mindestens 5 und höchstens 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Die ursprünglich geplante jährliche Anpassung der Zuzahlungen entfällt jedoch. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt, allerdings mit erweiterten Ausnahmen – etwa bleibt sie für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren erhalten statt bisher unter sieben Jahren.
Umfangreiche Änderungen bis zuletzt
Ab 2028 sollen Kassenmitglieder für nicht mehr kostenfrei mitversicherte Partner einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Zudem wurde beschlossen, den Bundeszuschuss stärker als ursprünglich vorgesehen zu erhöhen: Statt eines Rückgangs um zwei Milliarden Euro im Jahr 2027 wird der reguläre Zuschuss von 14,5 Milliarden Euro nur um 1,35 Milliarden Euro gekürzt. Die Bundesmittel für die Krankenversorgung von Grundsicherungsbeziehenden steigen 2027 um eine Milliarde Euro. Anpassungen gab es auch bei geplanten Preisabschlägen für Pharmaunternehmen.
Das Gesetz zielt grundsätzlich darauf ab, die Vergütungssteigerungen bei allen Leistungserbringern wie Ärzten und Kliniken zu begrenzen. Zudem sollen homöopathische Leistungen künftig nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden. Seit Wochen protestiert das Gesundheitswesen heftig gegen die Einschnitte und warnt vor einer Verschlechterung der Versorgung. Kanzler Friedrich Merz machte deutlich, dass dieses Paket den Auftakt für weitere umfassende Reformen der schwarz-roten Koalition in diesem Jahr bildet.