Wächst das Misstrauen gegenüber dem Kreml? Droht der Eiserne Vorhang erneut?
Es kursieren Berichte, wonach russische Staatsbürger künftig wieder eine staatliche Genehmigung für Auslandsreisen benötigen könnten. Obwohl der Kreml dies dementiert, nimmt die Einschränkung der persönlichen Freiheiten bereits spürbar zu.
Früher war für die Ausreise aus der Sowjetunion eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Das Ausreisevisum bildete das bürokratische Fundament des Eisernen Vorhangs: Nicht Zäune oder Stacheldraht hielten die Menschen zurück, sondern das Fehlen dieses Stempels. Als Boris Jelzin Anfang der 1990er Jahre das Recht auf freie Ausreise gesetzlich festschrieb, galt dies als eine der wichtigsten Errungenschaften der neuen Zeit. Umso größer ist die Besorgnis, seit vergangene Woche Meldungen verbreitet werden, dass das russische Außenministerium an einer Wiedereinführung eines solchen Instruments arbeitet.
Den Anfang machte am Freitag der regierungskritische Telegram-Kanal Moschem objasnit („Wir können es erklären“), der sich auf interne Quellen aus diplomatischen Kreisen sowie dem Umfeld der Präsidialverwaltung berief. Demnach bereite das Außenministerium einen Gesetzesentwurf vor, der für russische Bürger Ausreisevisa für Reisen ins Ausland vorsieht. Insbesondere für Reisen in Länder, die auf der Kreml-Liste der „unfreundlichen Staaten“ stehen – darunter fast alle EU-Mitglieder außer Ungarn und der Slowakei sowie sämtliche NATO-Staaten – sollen besonders strenge Regelungen gelten.
Scharfe Reaktion aus Moskau
Demnach wären Auslandsreisen nur noch in organisierten Gruppen von mindestens zehn Personen erlaubt, begleitet und auf vorher genehmigten Routen. Als Begründung wird die „Sicherheit der Bürger im Ausland“ angegeben. Eine mit den Gesprächen vertraute Quelle des Kanals fasste die Logik zusammen: Es könne nicht sein, dass man einfach ein Ticket kaufe und unbehelligt abreise – der Staat müsse seine Zustimmung erteilen.
Das unabhängige Medium „Nowaja Gaseta Europa“ und weitere Redaktionen griffen die Meldung auf. Die Antwort aus Moskau ließ nicht lange auf sich warten und fiel ungewöhnlich scharf aus. Die Sprecherin des Außenministeriums, Maria Sacharowa, bezeichnete die Berichte gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur TASS als „Achinee“ – also als völligen Unsinn – und warf den Medien „klassisches Auslandsagententum“ vor. Dies ist eine Anspielung darauf, dass der Kanal Moschem objasnit in Russland als „ausländischer Agent“ eingestuft ist.
Bemerkenswert ist weniger die Wortwahl, sondern die Begründung: Ausreisevisa seien laut Sacharowa mit der russischen Verfassung nicht vereinbar. Tatsächlich garantiert Artikel 27 der Verfassung jedem Bürger das Recht, die Russische Föderation uneingeschränkt zu verlassen. Dass gerade das Außenministerium eines Staates, der in den letzten Jahren wenig Rücksicht auf seine Verfassung genommen hat, sich nun darauf beruft, ist nicht ohne Ironie.
Bisher benötigen russische Staatsbürger kein Ausreisevisum, und es gibt auch keine offiziellen Entwürfe: In der Staatsduma liegt kein entsprechender Gesetzesentwurf vor, es existieren keine Drucksachennummern oder Texte. Das Muster ist zudem nicht neu – bereits im Juli 2022, kurz nach Beginn der umfassenden Invasion, hatte das Außenministerium ähnliche Gerüchte zurückgewiesen. Damals versicherte Alexej Saizew, Vizedirektor der Informationsabteilung, dass keine speziellen Ausreisevisa geplant seien.
Beschränkungen gelten lediglich für bestimmte Gruppen: Wehrpflichtige und Mobilisierte, Personen mit laufenden Strafverfahren sowie vor allem Inhaber von Staatsgeheimnissen, deren Auslandsreisen genehmigungspflichtig sind und die seit 2024 mindestens 30 Tage vor Reisebeginn dem Inlandsgeheimdienst FSB und dem Auslandsgeheimdienst SWR melden müssen.
Ausreiseverbote durch Kriegsrecht möglich?
Seit Kriegsbeginn gelten für Beamte, Sicherheitskräfte und Mitarbeiter staatsnaher Unternehmen informelle und teils formelle Reisebeschränkungen, die jedoch nie offen als solche bezeichnet wurden. Ein flächendeckendes Ausreisevisum existiert bislang nicht – aber vielleicht bald. Denn die russische Kriegsrechtsgesetzgebung sieht vor, dass im Falle seiner Verhängung die Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden kann.
In den annektierten ukrainischen Gebieten gilt seit Oktober 2022 Kriegsrecht, ebenso in mehreren Grenzregionen und auf der Krim ein Regime der „mittleren Reaktionsstufe“. Ein landesweites Kriegsrecht wurde bislang nicht verhängt. Genau hierin sehen einige unabhängige russische Medien den eigentlichen Hintergrund der Meldung: Sie interpretieren sie als einen Testballon, um die öffentliche Resonanz auf eine mögliche Ausweitung des Kriegsrechts zu prüfen – ein Schritt, der eine komplette Ausreisesperre ermöglichen würde, ganz ohne neues Visagesetz.
Dass Sacharowas Dementi die Gerüchte nicht vollständig ausräumt, hat Gründe. In den vergangenen Jahren folgte auf ein entrüstetes „Unsinn“ aus Moskau häufig genau das, was zuvor geleugnet wurde – von der Mobilmachung bis zu bestimmten Kapitalverkehrskontrollen. Das Misstrauen speist sich aus einer realen Entwicklung: Der Raum, in dem sich russische Bürger frei bewegen können, wird zunehmend enger – von beiden Seiten. Die EU erwägt im Rahmen ihres 21. Sanktionspakets ein Visaverbot für russische Kombattanten. Mehrere Mitgliedstaaten, zuletzt die Slowakei, haben die Ausstellung von Touristenvisa an russische Staatsbürger komplett eingestellt. Erst im Juni ließen russische Banken auf Grundlage eines Putin-Dekrets Konten von Bürgern aus „unfreundlichen“ Ländern einfrieren.
Aus dieser Perspektive ist die Aufregung um die Ausreisevisa auch dann aufschlussreich, wenn die Berichte nicht zutreffen sollten. Sie verdeutlicht, wie plausibel viele Russen inzwischen finden, dass der Staat ihnen die Ausreise wieder genehmigen könnte – und wie gering das Vertrauen in offizielle Dementis geworden ist. Der Eiserne Vorhang ist noch nicht zurück, doch die Frage, ob er wieder errichtet wird, wird in Russland wieder ernsthaft diskutiert.