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Ungarns Regierung ändert Verfassung: Präsident droht Amtsenthebung

Präsidenten droht Amtsenthebung: Ungarns Regierungspartei ändert Verfassung fundamental

Nach Jahrzehnten unter der Führung Orbáns strebt die neue Regierung tiefgreifende Veränderungen an. Die Partei von Ministerpräsident Magyar setzt Altersgrenzen für Verfassungsrichter durch und beschränkt die Amtszeiten im Parlament. Auch Präsident Sulyok soll sich anpassen – verweigert er die Zusammenarbeit, droht ihm der Verlust seines Amtes.

Das ungarische Parlament verabschiedete eine Verfassungsänderung, die unter anderem die Absetzung von Staatspräsident Tamas Sulyok ermöglicht. Der frisch gewählte Ministerpräsident Peter Magyar warf Sulyok vor, die Politik des im April abgewählten Ex-Regierungschefs Viktor Orbán unterstützt zu haben. Mit 139 Ja-Stimmen wurde die nötige Zweidrittelmehrheit erreicht, sechs Abgeordnete enthielten sich. Die Fraktion von Orbáns Fidesz-Partei boykottierte die Abstimmung aus Protest.

Damit die Änderungen wirksam werden, muss Präsident Sulyok diese unterzeichnen. Sollte er dies verweigern, droht ihm Magyar mit einem Amtsenthebungsverfahren, das vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit beantragt und vom Verfassungsgericht bestätigt werden müsste.

Magyar bezeichnete Sulyok als „Marionette“ Orbáns und betonte, dass seine Mitte-Rechts-Partei Tisza mit ihrem Wahlerfolg im April ein eindeutiges Mandat für den Staatsumbau erhalten habe. „Die Verfassung nicht zu ändern, wäre ein Verrat an der ungarischen Nation.“ Sollte Sulyok das Gesetz nicht binnen fünf Tagen unterzeichnen, werde das Parlament ein Amtsenthebungsverfahren einleiten.

Amnesty warnt vor riskantem Präzedenzfall

In jüngster Zeit mehren sich die Stimmen, die vor einem gefährlichen Präzedenzfall durch die Absetzung Sulyoks warnen. Auch Amnesty International forderte ein rechtsstaatliches Verfahren für den Präsidenten. Die Fidesz-Partei kritisierte Magyars Vorgehen als „autokratisch“ – ein Vorwurf, der bereits während Orbáns Amtszeit häufig fiel.

Magyar entgegnete Ende Juni, dass es „nicht akzeptabel sei, den demokratischen Willen des Volkes und das Mandat zu ignorieren“. Die Regierung begründete die Maßnahmen mit einem „schweren Vertrauensverlust“ gegenüber Sulyok. Einer Umfrage des Forschungsinstituts 21 Research Center aus Mai zufolge wünschen sich 67 Prozent der ungarischen Wähler seinen Rücktritt.

Im Falle einer Vakanz des Präsidentenamtes würde Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer vorübergehend dessen Aufgaben übernehmen, bis ein Nachfolger bestimmt wird. In Ungarn wird der Staatschef vom Parlament für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Die Verfassungsänderung sieht außerdem vor, dass Verfassungsrichter ihr Amt automatisch mit Erreichen des 70. Lebensjahres niederlegen müssen. Aktuell sind vier der 15 Richter davon betroffen, darunter der Vorsitzende Peter Polt, der als loyal gegenüber Orbán gilt.

Orbán würde Wiederwahl im Parlament verwehrt

Zu den Neuerungen zählt auch eine auf zwölf Jahre begrenzte Amtszeit für Abgeordnete, die ab der nächsten Parlamentswahl 2030 gilt. Diese Regelung würde unter anderem Orbán verbieten, erneut für das Parlament zu kandidieren. Seit 1990 ist er ununterbrochen Parlamentarier gewesen. Das Mandat, das er bei der Wahl im April als Spitzenkandidat von Fidesz errang, hat er allerdings nicht angetreten.

Mitte Juni hatte Magyars bürgerliche Tisza-Partei mit ihrer Zweidrittelmehrheit bereits eine Verfassungsänderung beschlossen, die die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf acht Jahre beschränkt und so Orbán eine erneute Regierungsführung unmöglich macht. Orbán regierte von 1998 bis 2002 sowie von 2010 bis zu seiner Abwahl. Auch Magyar selbst kann demnach höchstens einmal wiedergewählt werden.

Magyar und seine Partei Tisza planen zudem die Erarbeitung einer komplett neuen Verfassung, die das von Orbán eingeführte „Grundgesetz“ ersetzen soll. Er warf Orbán vor, das bestehende Gesetzwerk einzig auf die Machtinteressen seiner Partei zugeschnitten zu haben.