Misstrauen in Russland wächst: Steht die Wiedereinführung des Eisernen Vorhangs bevor?
Es kursieren Berichte, wonach russische Staatsbürger künftig für Auslandsreisen wieder eine offizielle Genehmigung benötigen könnten. Obwohl der Kreml dies zurückweist, wird der Spielraum der Bevölkerung bereits jetzt zunehmend eingeschränkt.
In der Sowjetunion war für die Ausreise stets eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Das Ausreisevisum bildete das bürokratische Fundament des Eisernen Vorhangs: Nicht Mauern oder Zäune hielten die meisten Menschen im Land, sondern das Fehlen eines entsprechenden Stempels. Als Boris Jelzin Anfang der 1990er Jahre die Ausreisefreiheit gesetzlich festschrieb, galt dies als eine der sichtbarsten Errungenschaften der neuen Ära. Umso alarmierender sind die jüngsten Berichte, wonach das russische Außenministerium an einer Wiedereinführung dieses Instruments arbeitet.
Auslöser war am Freitag der regierungskritische Telegram-Kanal Moschem objasnit („Wir können es erklären“), der sich auf Quellen aus russischen Diplomatenkreisen und dem Umfeld der Präsidialverwaltung stützte. Demnach plant das Außenministerium einen Gesetzesentwurf, der Ausreisevisa für russische Staatsbürger bei Auslandsreisen vorsieht. Für Reisen in Länder, die auf der Kreml-Liste der sogenannten „unfreundlichen Staaten“ stehen – darunter fast alle EU-Staaten mit Ausnahme von Ungarn und der Slowakei sowie die übrigen NATO-Mitglieder – sollen besonders strenge Auflagen gelten.
Ungewöhnlich scharfe Reaktion aus Moskau
Demnach wären Auslandsreisen nur noch in organisierten Gruppen von mindestens zehn Personen erlaubt, begleitet und auf einer vorher genehmigten Route. Als Begründung wird die „Sicherheit“ der Bürger im Ausland angegeben. Eine mit den Vorgängen vertraute Quelle des Kanals fasste die Logik folgendermaßen zusammen: Es könne nicht sein, dass man einfach ein Flugticket kaufe und ohne staatliche Erlaubnis abreise.
Das Exilmedium „Nowaja Gaseta Europa“ und weitere unabhängige Redaktionen griffen die Meldung auf. Die Antwort aus Moskau ließ nicht lange auf sich warten und fiel ungewöhnlich deutlich aus. Die Sprecherin des Außenministeriums, Maria Sacharowa, bezeichnete die Berichte gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur TASS als „Achinee“ – also völligen Unsinn – und sprach von „klassischem Auslandsagententum“. Dies war eine Anspielung darauf, dass der Kanal Moschem objasnit in Russland als „ausländischer Agent“ eingestuft ist.
Interessanter als die Wortwahl ist dabei die Begründung: Ausreisevisa seien laut Sacharowa verfassungswidrig. Tatsächlich garantiert Artikel 27 der russischen Verfassung jedem Bürger das Recht, das Land ungehindert zu verlassen. Dass ausgerechnet das Außenministerium eines Staates, der sich in den letzten Jahren wenig um seine Verfassung scherte, diese nun als Argument anführt, ist durchaus bemerkenswert.
Bislang benötigen russische Bürger keine Ausreisevisa, und es gibt auch keine offiziellen Entwürfe: In der Staatsduma liegt kein entsprechender Gesetzesvorschlag vor, es existiert keine Drucksachennummer oder ein Gesetzestext. Das Muster ist zudem nicht neu – bereits im Juli 2022, kurz nach Beginn des Angriffskriegs, hatte das Außenministerium ähnliche Gerüchte dementiert. Damals versicherte Alexej Saizew, Vizedirektor der Informationsabteilung, dass keine speziellen Ausreisevisa geplant seien.
Beschränkungen gelten derzeit nur für bestimmte Personengruppen: Wehrpflichtige und Mobilisierte, Personen mit laufenden Strafverfahren sowie vor allem Träger von Staatsgeheimnissen, deren Auslandsreisen genehmigungspflichtig sind und die seit 2024 jede Reise mindestens 30 Tage im Voraus dem Inlandsgeheimdienst FSB und dem Auslandsgeheimdienst SWR melden müssen.
Ausreiseverbot durch Kriegsrecht möglich?
Für Beamte, Sicherheitskräfte und Mitarbeiter staatsnaher Unternehmen gibt es seit Kriegsbeginn informelle oder teilweise formelle Reisebeschränkungen, die das Regime jedoch nie offen als solche deklarierte. Ein flächendeckendes Ausreisevisum existiert bislang nicht – zumindest offiziell. Allerdings sieht die russische Gesetzgebung zum Kriegsrecht durchaus vor, dass im Falle seiner Verhängung die Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden kann.
In den annektierten Gebieten der Ukraine gilt seit Oktober 2022 ein Kriegsrecht beziehungsweise ein Regime „mittlerer Reaktionsstufe“ in einigen Grenzregionen und auf der Krim – landesweit wurde das Kriegsrecht bislang nicht verhängt. Genau darin sehen einige unabhängige russische Medien die eigentliche Bedeutung der aktuellen Berichte. Sie werten sie als Testballon, um die öffentliche Resonanz auf eine mögliche Ausweitung des Kriegsrechts zu prüfen – ein Schritt, der eine vollständige Ausreisesperre ohne neues Visagesetz ermöglichen würde.
Dass Sacharowas Dementi die Spekulationen nicht vollständig ausräumt, hat Gründe. In den vergangenen Jahren folgte auf empörte Dementis aus Moskau häufig genau das, was zuvor verneint wurde – von der Teilmobilmachung bis zu einzelnen Kapitalverkehrskontrollen. Das Misstrauen speist sich aus einer realen Entwicklung: Der Freiraum, den russische Bürger zur freien Bewegung haben, wird ohnehin immer enger – von beiden Seiten. Die EU erwägt im Rahmen ihres 21. Sanktionspakets ein Visaverbot für russische Kombattanten. Mehrere Mitgliedstaaten, zuletzt die Slowakei, haben die Ausstellung von Touristenvisa an russische Staatsbürger komplett eingestellt. Erst im Juni ließen russische Banken basierend auf einem Dekret Putins Konten von Bürgern aus „unfreundlichen“ Staaten einfrieren.
Vor diesem Hintergrund ist die Debatte um Ausreisevisa auch dann aufschlussreich, wenn sich die Berichte als unbegründet erweisen sollten. Sie verdeutlicht, wie plausibel viele Russen mittlerweile finden, dass der Staat ihnen künftig die Ausreise wieder genehmigen könnte – und wie stark das Vertrauen in offizielle Dementis geschwunden ist. Der Eiserne Vorhang ist zwar noch nicht zurück, doch die Frage, ob er es bald sein könnte, wird in Russland wieder ernsthaft diskutiert.