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Überholte Regelung: Warum die Mütterrenten-Notbremse jetzt nötig ist

Aus der Zeit gefallen: Es ist Zeit für die Mütterrenten-Notbremse

In den letzten Tagen wurde deutlich: Selbst innerhalb der Union, inklusive der CSU, gibt es nicht nur begeisterte Befürworter der erneuten Ausweitung der Mütterrente. Die Kritik daran ist durchaus berechtigt. Es wird Zeit, die Notbremse zu ziehen.

Ein bemerkenswerter Kommentar kam vergangene Woche vom CSU-Schatzmeister und Landrat des Landkreises Günzburg, Hans Reichhart. Er äußerte im Bayerischen Rundfunk, dass bei den bevorstehenden Reformen auch die Bereitschaft dazugehören müsse, „vielleicht für uns heilige Kühe wie die Mütterrente zu opfern, um das große Ganze wirklich zu erreichen“. Diese Aussage wirkte wie ein Hoffnungsschimmer für Kompromissbereitschaft im oft festgefahrenen Berliner Regierungsumfeld.

Bestärkt wurde diese Haltung durch den CDU-Sozialpolitiker Dennis Radtke, der dem zustimmte. Angesichts der notwendigen Einsparungen im Sozialbereich halte er die geplante Ausweitung für falsch. Es sei kaum vorstellbar, dass einerseits über grundlegende Veränderungen und schmerzhafte Kürzungen diskutiert werde, während andererseits ein politisches „Prestigeobjekt“ als unantastbar erklärt werde, sagte Radtke. „Es ist erfreulich, dass sich jetzt auch innerhalb der CSU Bewegung beim Thema Mütterrente zeigt.“

Doch daraufhin folgte eine deutliche Ablehnung: Zunächst vom CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann, dann vom CSU-Generalsekretär Markus Huber und schließlich am Montag vom Parteivorsitzenden und Ministerpräsidenten Markus Söder. In unterschiedlichen Formulierungen machten sie klar: Die Ausweitung der Mütterrente wird kommen, Punkt, aus, Ende.

Diese Entscheidung ist bereits getroffen worden. Ab dem 1. Januar 2027 soll die erneute Erweiterung in Kraft treten, ausgezahlt wird sie jedoch aus technischen Gründen erst ein Jahr später und dann rückwirkend. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der bevorstehenden Einsparungen im Gesundheits- und Pflegebereich ist dies jedoch nicht mehr verantwortbar.

30 Monate sind eine beträchtliche Dauer

Wesentlich bei der Mütterrente ist die Anerkennung von Erziehungszeiten. Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, können Mütter oder Väter drei Jahre anrechnen lassen. Auch wenn sie in dieser Zeit keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind und keine Beiträge gezahlt haben, erhalten sie Rentenpunkte und somit eine höhere Rente. Allerdings besteht eine Ungleichbehandlung: Für vor 1992 geborene Kinder werden nur 30 Monate anerkannt. Die CSU wollte diese Regelung angleichen und setzte sich damit gegen CDU und SPD durch. Dies ist bereits die zweite Ausweitung der Mütterrente seit 2019.

Grundsätzlich ist die Anerkennung von Erziehungszeiten richtig – das ist nicht das Problem. Entscheidend ist jedoch, ab wann diese Anerkennung ausreichend ist. 30 Monate sind schon eine lange Zeit. Was passiert danach? Es ist eine persönliche Entscheidung, ob man weiterhin in Vollzeit für das Kind da sein möchte. Das steht jedem frei, ist aber nicht zwingend erforderlich. Es ist durchaus akzeptabel, wenn ein zweijähriges Kind in den Kindergarten geht. Muss die Allgemeinheit dann das Zuhausebleiben finanzieren? Denn genau das geschieht – die Mütterrente wird hauptsächlich aus Steuermitteln finanziert.

Wird jetzt eingewandt, dass es nicht genügend Betreuungsplätze gebe, wäre die angemessene politische Antwort, mehr Betreuungsplätze zu schaffen. Eine echte Reform der Mütterrente bestünde eher darin, den Zeitraum für nach 1992 geborene Kinder wieder auf zweieinhalb Jahre zu reduzieren, anstatt ihn auszudehnen.

Die Bedürftigsten profitieren oft nicht

Hinzu kommen strukturelle Schwächen der Mütterrente. Gerade diejenigen, die sie am dringendsten benötigen, erhalten sie oft gar nicht. Warum? Weil sie bei Sozialleistungen wie der Grundrente oder dem Wohngeld angerechnet wird. Diese Mütter sehen somit von der Mütterrente keinen Cent. Das Argument, die weitere Ausweitung diene der Gerechtigkeit, verliert dadurch an Überzeugungskraft.

Unabhängig davon muss sich ein Staat auch fragen, wie er seine Mittel am effizientesten einsetzt. Die Erweiterung der Mütterrente kostet sechs Milliarden Euro. Seit ihrer Einführung im Jahr 2014 gab der Staat bereits 119 Milliarden Euro dafür aus. Es gäbe auch im Sinne der Rentnerinnen und Rentner sinnvollere Verwendungsmöglichkeiten für diese Gelder. Die geplante Gesundheitsreform ist vor allem ein Sparprogramm. Krankenhäuser stehen vor der Insolvenz, viele kleinere Einrichtungen könnten geschlossen werden. Auch im Pflegebereich gibt es erhebliche Finanzierungsprobleme. Dort wäre das Geld besser investiert – und davon profitieren letztlich auch Mütter und Rentnerinnen am meisten.

Unverblümt rechtfertigte Forschungsministerin Dorothee Bär, ebenfalls CSU, kürzlich die Streichung einer Bafög-Erhöhung. Sie meinte, es sei kein Problem, wenn Studierende neben dem Studium jobben – viele sammeln dabei sogar wertvolle Erfahrungen fürs Leben und den Beruf. Das ist nicht falsch. Falsch wäre nur der Eindruck, dass Bafög-Empfänger nicht nebenbei arbeiten müssten. Dieses Beispiel zeigt: Nur weil etwas im Koalitionsvertrag steht, muss es nicht stur umgesetzt werden. Selbst CSU-Politikerinnen sind zu Kompromissen bereit.

Außerdem steht im Koalitionsvertrag auf Seite 51, Zeile 1627: „Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrags stehen unter Finanzierungsvorbehalt.“ Das bedeutet: Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, wird das Vorhaben nicht umgesetzt. Wer das jetzt noch nicht erkannt hat, ist im falschen Beruf.