Streamingdienste sollen zu Investitionen in Deutschland verpflichtet werden – eine neue Ära beginnt
Die deutsche Regierung plant, der heimischen Filmindustrie neuen Schwung zu verleihen. Dafür stellt sie zusätzliche Millionenförderungen bereit und will internationale Streaminganbieter stärker in die Pflicht nehmen.
Eine Investitionspflicht für führende Streamingdienste wie Netflix, Amazon und Disney+ sowie erhöhte staatliche Fördermittel sollen die Filmproduktion in Deutschland beleben. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer verabschiedet, der nun dem Parlament vorgelegt wird. Die Regelung soll Anfang 2027 in Kraft treten.
Hintergrund ist eine langanhaltende Schwächephase der deutschen Filmbranche. Große Studios wie Babelsberg oder Bavaria verzeichneten weniger Aufträge, während bedeutende Film- und Serienproduktionen ins Ausland abwanderten – etwa der Netflix-Film „Im Westen nichts Neues“, der in Tschechien gedreht wurde. Verschiedene europäische Länder locken mit attraktiven Steuervergünstigungen und Förderkonditionen.
Weimer setzt auf eine Renaissance und neue deutsche Blockbuster. „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss heben wir den deutschen Film auf ein neues Level im internationalen Wettbewerb“, erklärte der parteilose Staatsminister für Kultur und Medien. „Jetzt liegt es an der Branche, diese Chance zu nutzen und eine Serie von erfolgreichen Filmproduktionen ‚made in Germany‘ zu realisieren.“
Die schwarz-rote Koalition hatte bereits im Februar Eckpunkte für eine Investitionspflicht von Streamingdiensten und Fernsehsendern beschlossen. Weimers Gesetzentwurf greift diese Vorgaben auf: Demnach sollen die Anbieter mindestens acht Prozent ihres Jahresumsatzes aus Abos und Werbung in den deutschen Filmstandort investieren. Dies könnte sich auf mehrere hundert Millionen Euro belaufen.
Laut Branchenverband VAUNET beliefen sich die Umsätze aus Pay-TV und Paid-Video-on-Demand in Deutschland im Jahr 2024 auf etwa 5,5 Milliarden Euro. Für 2026 prognostiziert VAUNET den Werbemarkt für TV, Videostreaming und Audio-Medien auf 6,5 Milliarden Euro. Von den Werbeeinnahmen im Videostreaming entfallen rund drei Viertel auf Großkonzerne wie Alphabet, Amazon, ByteDance und Meta.
Auch nationale Sender sind betroffen
Die Mindestinvestitionsquote gilt nicht nur für internationale Streaminganbieter, sondern auch für Fernsehsender wie RTL, ProSieben/Sat.1 sowie die öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF. Für diese wird die Programmkostenbasis des nicht-linearen Angebots als Berechnungsgrundlage dienen.
Zusätzlich sind Anreize für weitergehende freiwillige Selbstverpflichtungen vorgesehen, erläuterte Weimer. „Ab einer Investitionsquote von 12 Prozent oder mehr dürfen Medienunternehmen von bestimmten gesetzlichen Detailvorgaben abweichen.“ Es sind Subquoten für deutschsprachige Inhalte, unabhängige Produzenten und neue Produktionen geplant. Außerdem werden Vorgaben zur Rechteverteilung mit unabhängigen Produzenten festgelegt.
Von staatlicher Seite stehen laut Weimer ab sofort die im vergangenen Jahr auf 250 Millionen Euro verdoppelten Bundesmittel für die Filmförderung bereit. Weimer bezeichnet dies als „Filmbooster“. Zusammen mit weiteren Förderprogrammen stellt der Bund über 300 Millionen Euro für Filmprojekte zur Verfügung, ergänzt durch Mittel der Länder. Dies sei ein Rekordwert, so der Kulturstaatsminister.
Vor der Einigung im Februar hatte die Koalition intensiv darüber diskutiert, ob eine gesetzliche Investitionspflicht notwendig ist. Weimer sah rechtliche Risiken und favorisierte zunächst eine freiwillige Vereinbarung mit Streaminganbietern und Sendern, die Investitionen von etwa 15,5 Milliarden Euro innerhalb von fünf Jahren zusagten. Die SPD und das Finanzministerium um Lars Klingbeil setzten sich jedoch für eine verbindliche Regelung ein, die mit einer vergleichsweise moderaten Quote von acht Prozent umgesetzt wird.