Söder widerspricht, Linnemann unklar: Minijob-Debatte gefährdet Rentenfrieden
Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bas haben klar Stellung bezogen: Das Rentenpaket soll genau wie von der Rentenkommission empfohlen beschlossen werden. Dabei könnte die Diskussion um Minijobs zum entscheidenden Prüfstein werden.
Wie steht es künftig um Minijobs? Diese Fragestellung könnte zur Schlüsselprüfung für die einheitliche Unterstützung der Rentenkommissionsvorschläge avancieren. Die Kommission befürwortet eine weitgehende Abschaffung der einfachen Beschäftigungsverhältnisse. Lediglich Schüler und Schülerinnen sollen weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu 603 Euro monatlich verdienen dürfen.
Dies würde eine erhebliche Veränderung auf dem deutschen Arbeitsmarkt bedeuten. Rund sieben Millionen Menschen üben in Deutschland einen Minijob aus, darunter eine vielfältige Gruppe: Studierende, Rentner, Ehepartner, die ein Zubrot verdienen, sowie Personen mit einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob. Besonders in Branchen wie Tourismus, Gastronomie und Landwirtschaft sind Minijobber stark vertreten. Daher kam auch prompt Kritik von Arbeitgeberverbänden wie dem Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA).
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder unterstützte diese Kritik und sprach sich gegen die Abschaffung der Minijobs aus. Reformen in diesem Bereich müssten mit großer Vorsicht angegangen werden, betonte der CSU-Vorsitzende. Man müsse „darauf achten, keinen Schaden zu verursachen, der später wieder rückgängig gemacht werden muss“, erklärte Söder nach einer Kabinettssitzung in München.
Mit dieser Position gefährdete er die Einigkeit innerhalb der Koalition, die nach Vorlage der Rentenkommissionsvorschläge zur Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) entstanden war. Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas betonten beide, dass sie die 33 Vorschläge als „Gesamtkonzept“ ansehen und vollständig umsetzen wollen.
Junge Union kritisiert Söder scharf
Die Äußerungen Söders stießen insbesondere bei der Jungen Union auf Ablehnung. JU-Chef Johannes Winkel, einst selbst als Rentenrebell bekannt, ermahnte den Bayern: „Jetzt müssen alle ihrer Verantwortung für das Land gerecht werden und dürfen die seit 30 Jahren überfällige Rentenreform nicht torpedieren“, sagte Winkel dem „Stern“. Anspielend auf Söders verändertes Erscheinungsbild fügte er hinzu: „Fortschrittliche Politik muss sich nicht nur den Bart abrasieren, sondern auch alte Gewohnheiten ablegen.“
Bereits am Wochenende hatte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann in der ARD für Aufsehen gesorgt. „Bei den Minijobs geht es vor allem um die Frage, ob sie künftig rentenversicherungspflichtig sein sollen“, erklärte er. „Das schlägt die Kommission im Kern vor, und ich sage: ja. Auch Minijobber müssen für ihre Rente vorsorgen. Das ist der Kernpunkt, den ich unterstütze.“
Damit interpretierte Linnemann die Rentenkommissionsvorschläge auffallend um. Im Bericht der Kommission heißt es ausdrücklich, dass „geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus abzuschaffen“ sei.
Abweichung von den Kommissionsvorgaben
Entscheidend ist hier der „Sonderstatus“. Dieser bedeutet, dass Minijobber keine Beiträge zur Renten-, Kranken- und weiteren Sozialversicherungen zahlen müssen. Wird dieser Sonderstatus komplett aufgehoben, entspricht das einer faktischen Abschaffung der Minijobs, da dieser Status ihr Kernmerkmal darstellt.
Linnemanns Darstellung reduziert die Reform auf die Frage, ob Minijobber Rentenbeiträge leisten müssen. Tatsächlich zahlen sie derzeit theoretisch 3,6 Prozent Rentenbeiträge. Die meisten Minijobber lassen sich jedoch von dieser Pflicht befreien, was unkompliziert möglich ist. Das ist mit der „Opt-out-Möglichkeit“ gemeint.
Würde die Reform lediglich die Rentenbeiträge verpflichtend machen, bliebe der Eingriff in den Arbeitsmarkt vergleichsweise gering. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber könnten mit geringem Nachteil weiter Minijobs anbieten und nutzen. Doch genau das schlägt die Kommission nicht vor.
Probleme und Fehlanreize durch Minijobs
Die Abschaffung der Minijobs wird von Befürwortern aus verschiedenen politischen Lagern unterstützt. Denn obwohl Minijobs für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unkompliziert sind, schaffen sie Fehlanreize. Insbesondere machen sie Mehrarbeit unattraktiv: Sobald das Einkommen die Grenze von 603 Euro überschreitet, fallen Steuern und Sozialabgaben an, wodurch netto deutlich weniger übrig bleibt als im Minijob. Dies vermittelt den Eindruck, dass Mehrarbeit sich nicht lohnt, obwohl gerade die Union, darunter Merz und Linnemann, oft mehr Einsatz fordert.
Besonders problematisch sind Fälle, in denen Beschäftigte ihre Arbeitszeit im Hauptjob reduzieren, um zusätzlich einen Minijob von bis zu 603 Euro auszuüben. So wird ein Teil des Einkommens steuer- und abgabenfrei gestellt. Wenn stattdessen eine Vollzeitbeschäftigung mit vollen Beiträgen möglich wäre, entsteht ein Fehlanreiz.
Linke Kritiker warnen zudem vor Altersarmut: Je länger jemand im Minijob tätig ist und nur geringe oder gar keine Rentenbeiträge zahlt, desto niedriger fällt die spätere Rente aus.
Dagegen steht die in Deutschland bemerkenswerte Einfachheit der Minijobs. Die unkomplizierte und attraktive Möglichkeit, gutes Geld nebenbei zu verdienen, macht sie bei vielen Arbeitgebern und Beschäftigten sehr beliebt. Nach den jüngsten Äußerungen von Söder und Linnemann ist jedoch noch offen, wie die Debatte um Minijobs ausgeht.