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Französische Nationalversammlung ebnet Weg für Sterbehilfe-Gesetz

Wichtiges Macron-Vorhaben: Frankreichs Nationalversammlung bringt Sterbehilfe auf den Weg

Sterbehilfe ist ein kontrovers diskutiertes Thema – nicht nur in Deutschland. Während einige Länder bereits liberalere Regelungen eingeführt haben, macht nun auch Frankreich einen Schritt in diese Richtung. Die Nationalversammlung hat ein Gesetz verabschiedet, das unheilbar Erkrankten eine erleichterte Sterbehilfe ermöglichen soll.

Die französische Nationalversammlung hat das Fundament für ein Sterbehilfe-Recht gelegt. Die Abgeordneten stimmten einem Gesetzesentwurf zu, der es volljährigen Patienten mit unheilbarer, fortgeschrittener Krankheit und klarem Bewusstsein erlaubt, um eine „Hilfe zum Sterben“ zu bitten.

Nach dem Entwurf darf ein Arzt das tödliche Medikament erst nach einer ausführlichen Beratung mit weiteren Ärzten verordnen. In der Regel soll der Patient das Mittel eigenständig einnehmen, kann bei körperlicher Einschränkung jedoch Unterstützung durch medizinisches Personal erhalten. Meist handelt es sich dabei um assistierten Suizid, auch wenn dieser Begriff im Gesetzestext nicht explizit genannt wird.

Kritiker – darunter die französische Bischofskonferenz – warnen vor möglichen Missbrauchsrisiken, da unheilbar Kranke sich unter Druck gesetzt fühlen könnten, um anderen nicht zur Last zu fallen. Befürworter hingegen betonen das Recht der Betroffenen, eigenverantwortlich über das Ende ihres Leidens zu entscheiden.

Die Reform der Sterbehilfe ist als zentrales Vorhaben der zweiten Amtszeit von Präsident Emmanuel Macron geplant. Aufgrund der kontroversen Diskussion wurde das Thema in zwei Gesetzesvorhaben aufgeteilt. Bereits im Februar beschloss das Parlament ein Gesetz zur Verbesserung der Palliativversorgung.

Viele Palliativpatienten ohne ausreichende Betreuung

Nach Angaben des französischen Palliativverbands sterben täglich etwa 500 Menschen in Frankreich ohne Zugang zu Palliativmedizin, obwohl sie diese dringend benötigen. Diese medizinische Versorgung lindert Schmerzen, verbessert die Lebensqualität und unterstützt sowohl die Patienten als auch ihre Angehörigen, ohne die Krankheit selbst zu heilen.

Der Gesetzentwurf zur Sterbehilfe wird nun dem Senat vorgelegt, der voraussichtlich dagegen stimmen wird. Die Regierung hat jedoch der Nationalversammlung das letzte Entscheidungsrecht eingeräumt, sodass mit einer endgültigen Verabschiedung des Gesetzes am 15. Juli gerechnet wird.

Aktive Sterbehilfe ist in Frankreich bisher verboten. In den letzten 20 Jahren wurden die gesetzlichen Regelungen schrittweise gelockert: Seit 2005 dürfen Ärzte auf Wunsch der Patienten oder bei aussichtsloser Prognose lebensverlängernde Maßnahmen einstellen oder unterlassen. Seit 2016 haben unheilbar Kranke im Endstadium Anspruch auf starke Schmerzmittel, die den Sterbeprozess beschleunigen können.