Polnischer Präsident lehnt gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften ab
In Polen wird die Ehe bislang ausschließlich als Verbindung zwischen Mann und Frau verstanden. Ein aktueller Gesetzentwurf zielt darauf ab, auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu eröffnen. Dieses Vorhaben wurde jedoch vom rechtskonservativen Präsidenten Karol Nawrocki mit einem Veto gestoppt.
Präsident Karol Nawrocki hat mit seinem Einspruch einen von der Regierung eingebrachten Gesetzesvorschlag zur Einführung eingetragener Lebenspartnerschaften verhindert, von dem auch gleichgeschlechtliche Paare profitiert hätten. Er begründete seine Entscheidung auf der Plattform X damit, dass er als Verfassungshüter keine Regelung akzeptieren könne, die den besonderen Status der Ehe als Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann gefährde.
Der Gesetzentwurf der Koalition unter Führung von Ministerpräsident Donald Tusk sah die Schaffung eines sogenannten „Status der nächstangehörigen Person“ vor. Demnach könnten zwei volljährige Personen vor einem Notar einen Vertrag schließen, der nach Eintragung beim Standesamt Rechte wie die Wahl des Güterstandes und Unterhaltspflichten festlegt. Zudem hätten beide Partner Anspruch auf die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Zugang zu medizinischen Informationen des Partners und könnten als dessen Bevollmächtigte agieren. Die Regelung hätte auch für gleichgeschlechtliche Paare gegolten.
Aus dem Regierungsumfeld kam scharfe Kritik an Nawrockis Veto. Die Gleichstellungsbeauftragte Katarzyna Kotula erklärte in einem Video auf X, dass der Präsident damit zwei Millionen Menschen, die in informellen Partnerschaften leben, ausschließe. Die Unterstützung für eingetragene Lebenspartnerschaften und die Ehegleichstellung wachse kontinuierlich. Nawrocki könne diese Entwicklungen zwar verzögern, aber nicht dauerhaft verhindern.
Koalitionspartner blockieren Reformen von Tusk
Polen gehört neben Bulgarien, Rumänien und der Slowakei zu den wenigen EU-Staaten, in denen gleichgeschlechtliche Paare weder eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen noch heiraten dürfen. Vor der Parlamentswahl 2023 hatte die pro-europäische Bürgerkoalition unter Spitzenkandidat Tusk versprochen, innerhalb der ersten 100 Tage eine Gesetzesvorlage zur Legalisierung eingetragener Lebenspartnerschaften vorzulegen.
Mehrere dieser angekündigten Reformen wurden jedoch durch konservative Koalitionspartner oder den rechtskonservativen Präsidenten Nawrocki verzögert, erschwert oder gänzlich verhindert.