Pflegeversicherungsreform: Privatversicherte zahlen für dieselbe Leistung nur halb so viel Beiträge
Greß spricht sich dafür aus, Beamte und Selbstständige in die soziale Pflegeversicherung einzubeziehen. „Alternativ wäre auch ein Risikoausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung denkbar.“
Stefan Greß: Das ist verständlich. Ob es 2 Milliarden Euro mehr oder weniger sind, lässt sich von außen schwer beurteilen. Angesichts des geringeren Finanzvolumens der sozialen Pflegeversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung sprechen wir jedoch von beträchtlichen Summen. Daher besteht ein großer Handlungsbedarf.
Höher als bei Rente oder Krankenversicherung?
Ja. Die Pflegeversicherung existiert erst seit 1995. Damals wurde beschlossen, dass die pflegebedingten Kosten überwiegend von der Pflegeversicherung getragen werden sollen und Pflegebedürftige nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen sein müssen, wenn ihr Vermögen aufgebraucht ist. Von diesen Grundsätzen hat man sich seitdem zunehmend entfernt.
Inwiefern genau?
Bei stationär Pflegebedürftigen liegt die Sozialhilfequote mittlerweile bei fast 40 Prozent und steigt weiter an. Die Eigenanteile explodieren, weil die Leistungen nicht an die Kostenentwicklung angepasst werden.
Die Ausgaben der Pflegebedürftigen wachsen also schneller als die Leistungen der Pflegeversicherung?
Genau. Der durchschnittliche Eigenanteil für stationäre Pflege stieg seit 2020 von etwa 2100 Euro auf über 3200 Euro monatlich. Trotzdem klafft eine große Finanzierungslücke. Das ist eine sehr besorgniserregende Entwicklung, die die Legitimität der Pflegeversicherung allmählich infrage stellt.
Was halten Sie von der geplanten Staffelung der Zuschüsse für Pflegeheimbewohner?
Wenn Zuschüsse erst verzögert gezahlt werden, ist das eine Möglichkeit, die Kosten der Pflegeversicherung zu begrenzen. Allerdings führt das zwangsläufig zu höheren Eigenanteilen und somit zu einer steigenden Sozialhilfequote.
Der Wirtschaftsweise Martin Werding meinte im „Handelsblatt“, stationär Gepflegte seien nur ein Achtel aller Pflegefälle, und etwa ein Drittel davon nutze „Hilfe zur Pflege“ – daraus ergebe sich kein Problem.
Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt, das stimmt. Allerdings sind die Eigenanteile hier weniger transparent. Die ambulante Pflege stellt eher eine Blackbox dar.
Was meinen Sie mit Blackbox bei der ambulanten Pflege?
Auch dort steigen die Kosten, insbesondere für Personal. Pflegedienste verlangen deshalb höhere Sätze. Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen jedoch nicht entsprechend. Pflegebedürftige müssen daher oft zwischen einer geringeren Leistungsinanspruchnahme oder privaten Zuzahlungen wählen. Wie genau diese Entscheidungen getroffen werden, ist unbekannt, da es keine entsprechenden Erhebungen gibt. Häufig gleichen Angehörige die Finanzierungslücken aus. Über die Pflegequalität durch Angehörige wissen wir ebenfalls wenig.
Unionsfraktionsvize Albert Stegemann sagte, es dürfe kein „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ geben: „Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt.“ Wäre das ein Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung?
Grundsätzlich gilt das bereits. Wer Sozialhilfe bezieht, muss sein Vermögen bis auf ein Schonvermögen von 10.000 Euro einsetzen. Auch das Eigenheim muss verkauft werden, sofern nicht der Pflegebedürftige, Ehepartner oder minderjährige Kinder darin wohnen. Eine Änderung dieser Regelung wäre tatsächlich ein Paradigmenwechsel.
Warum?
Ursprünglich sollte die Pflegeversicherung verhindern, dass Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen sind und die oft als entwürdigend empfundene Bedürftigkeitsprüfung durchlaufen müssen. Würde man diese Prüfung wieder einführen, könnte man die Pflegeversicherung auch abschaffen und sich allein auf Sozialhilfe verlassen. Das hätte gravierende gesellschaftliche Folgen und würde die Sozialhilfeträger stark belasten.
Sehen Sie keine Einsparmöglichkeiten bei den Ausgaben, etwa durch strengere Zugangsvoraussetzungen?
Einsparungen sind grundsätzlich möglich. 2017 wurde die Pflegegrade-Reform umgesetzt, die den Zugang erleichterte. Der Gesetzgeber könnte die Kriterien verschärfen, was zwar Einsparungen bringen würde, aber wohl erst bei zukünftigen Pflegebedürftigen. Eine erneute Überprüfung aller Pflegebedürftigen durch den Medizinischen Dienst halte ich für unrealistisch.
Es gab Kritik, als die Gesundheitsministerin erwähnte, dass „viele Kinder und Jugendliche mit ADHS“ Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Ist der finanzielle Umfang quantifizierbar?
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass dies die Finanzierung nicht retten kann. Die Pflegeversicherung ist nicht nur für ältere Menschen gedacht, sondern für alle mit Alltagseinschränkungen. Wenn Kinder und Jugendliche die Kriterien erfüllen, haben sie Anspruch auf Leistungen, insbesondere bei kognitiven Einschränkungen, die 2017 aufgenommen wurden.
Laien könnten bei Kindern mit ADHS bezweifeln, ob diese wirklich pflegebedürftig sind.
Für Laien ist das irrelevant. Entscheidend sind die gesetzlich definierten Kriterien, die vom Medizinischen Dienst geprüft werden. Wenn man diese für falsch hält, müssten sie geändert werden.
Der Beitragssatz liegt aktuell bei 3,6 Prozent. Wie stark müsste er steigen, um eine Lücke von 22,5 Milliarden Euro zu schließen?
Ein Beitragssatzpunkt entspricht ungefähr 20 Milliarden Euro. Für 22,5 Milliarden müsste der Satz um etwa 1,1 Prozentpunkte steigen – bezogen auf alle Versicherten. Die Ministerin fokussiert sich jedoch auf Kinderlose.
Man könnte argumentieren, dass kinderlose Versicherte weniger Ausgaben verursachen.
Das Hauptargument ist, dass Arbeitgeber von einer Erhöhung nicht betroffen wären. Beiträge kinderloser Versicherter sind bereits höher, eine Ungleichbehandlung, die in der Pflegeversicherung verankert ist. Für Arbeitgeber gilt jedoch derselbe Beitragssatz wie für Versicherte mit Kindern.
Die Pflegeversicherung erhält regelmäßig milliardenschwere Darlehen von der Bundesregierung. Was bewirken diese, wenn sie zurückgezahlt werden müssen?
Sie ermöglichen kurzfristige Liquidität, sind aber keine nachhaltige Lösung. Es handelt sich um eine temporäre Entlastung, mit der der Finanzminister in seiner Haushaltsplanung rechnen kann. Ob die Rückzahlung tatsächlich erfolgt, ist jedoch fraglich.
Es flossen auch Mittel in die andere Richtung: Eugen Brysch, Vorsitzender der Stiftung Patientenschutz, kritisierte, die Pflegeversicherung werde „geplündert“. Der Bund habe in der Corona-Zeit über 5 Milliarden Euro von der Pflegeversicherung „geliehen“ und sollte eigentlich die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen, nicht die Pflegeversicherung. Zusammen ergibt das etwa neun Milliarden Euro.
Dieser „Corona-Effekt“ war eine Einmalzahlung. Die drei Milliarden Euro für Rentenbeiträge pflegender Angehöriger sind jedoch dauerhaft. Eine Beteiligung des Bundes wird seit Langem gefordert. Ein ähnliches Problem besteht in der Krankenversicherung bei Zahlungen für Bürgergeld-Empfänger. Frau Warken konnte diese Forderungen nicht durchsetzen.
Was würde eine Erweiterung der Einnahmebasis durch eine Bürgerversicherung für alle bewirken?
Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, Beamte, Selbstständige und einkommensstarke Versicherte in die soziale Pflegeversicherung einzubeziehen. Alternativ wäre auch ein Risikoausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung möglich. Es existieren zwei unterschiedliche Risikopools: Die privat Versicherten mit privater Pflegepflichtversicherung und die gesetzlich Versicherten mit sozialer Pflegeversicherung. Beide Gruppen haben identische Leistungsansprüche, aber unterschiedliche Risikostrukturen.
Warum unterscheiden sich private Pflegeversicherungen im Risiko?
Personen mit hohem gesundheitlichen Risiko wechseln meist nicht in die private Krankenversicherung, da dort Risikoaufschläge anfallen. Konkret zahlen privat Versicherte für dieselbe Leistung etwa die Hälfte der Beiträge. Das ist ungerecht.
Was würde ein Risikoausgleich bewirken?
Je nach Ausgestaltung könnte ein Ausgleich der sozialen Pflegeversicherung jährlich drei bis fünf Milliarden Euro zusätzlich bringen. Das wäre eine sinnvolle Maßnahme zur langfristigen Stabilisierung. Die Ministerin plant offenbar auch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung, ähnlich wie in der Krankenversicherung, was weitere Einnahmen von einkommensstarken Versicherten generieren würde.
Wäre eine „Pflegeversicherung für alle“ möglich, ohne das Krankenversicherungssystem zu verändern?
Ja, aus meiner Sicht wäre das in der Pflegeversicherung politisch leichter durchzusetzen als in der Krankenversicherung, da hier die Ärzte nicht als Gegner auftreten, die bei einer Krankenversicherung für alle Einnahmen aus der Privatabrechnung verlieren würden. In der Pflegeversicherung sind Leistungen und Abrechnungssätze einheitlich.
Welche drei Maßnahmen würden Sie bei einer Pflegereform priorisieren, um die Finanzierung zu sichern?
Zunächst würde ich privat Versicherte in den Risikopool der Sozialversicherten integrieren, um die Stabilität zu erhöhen. Zweitens halte ich einen moderaten Bundeszuschuss für wichtig – etwa drei Milliarden Euro für Rentenbeiträge pflegender Angehöriger, da das gesamtgesellschaftliche Kosten sind, die aktuell die soziale Pflegeversicherung alleine trägt. Drittens würde ich die Bundesländer stärker einbinden.
Warum?
Die Länder sind für Investitionen in die pflegerische Infrastruktur, besonders in der stationären Pflege, verantwortlich. Wenn sie ihrer Verpflichtung nachkämen – was derzeit nicht der Fall ist –, würden die Eigenanteile deutlich sinken.
Würden Sie den Zugang zu Leistungen einschränken?
Das könnte ich mir vorstellen. Bei der Pflegereform 2017 gab es einen Expertenbeirat, der andere Kriterien für die Definition von Pflegebedürftigkeit empfahl. Die Bundesregierung wich damals von diesen Empfehlungen ab und verschärfte die Bedingungen. Als Ökonom kann ich das beurteilen, aber ob das umsetzbar ist, müssen Pflegewissenschaftler entscheiden.
Halten Sie es für realistisch, dass die Pflegereform noch dieses Jahr in Kraft tritt?
Das kann ich nicht sagen. Aber der Handlungsbedarf ist enorm. Daher sollte die Bundesregierung zügig handeln.
Interview mit Stefan Greß von Hubertus Volmer