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Nach Haftende: NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben aus dem Gefängnis entlassen

Nach abgesessener Haftstrafe: NSU-Helfer Ralf Wohlleben aus Gefängnis entlassen

Ralf Wohlleben zählt zu den zentralen Unterstützern des rechtsextremen NSU. Das Gericht verhängte gegen ihn eine langjährige Freiheitsstrafe. Ein Antrag auf Haftaussetzung wurde abgelehnt. Mittlerweile hat er seine Strafe vollständig abgesessen. Dennoch genießt er keine uneingeschränkte Freiheit.

Der frühere NPD-Funktionär und als NSU-Helfer verurteilte Ralf Wohlleben wurde nun aus der Justizvollzugsanstalt entlassen. Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft bestätigte auf Nachfrage, dass der 51-Jährige seine zehnjährige Haftstrafe vollständig verbüßt hat. Damit bestätigte sie einen Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“.

Zuvor befand sich Wohlleben in der Hochsicherheitsvollzugsanstalt in Burg, Sachsen-Anhalt. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft steht er auch nach dem Haftende weiterhin unter Führungsaufsicht. Details zu den damit verbundenen Auflagen wurden nicht mitgeteilt. Mit Wohllebens Entlassung sitzt im Zusammenhang mit der NSU-Gewaltserie nur noch die Rechtsextremistin Beate Zschäpe in Haft.

Im Juli 2018 wurde Wohlleben vom Oberlandesgericht München im NSU-Prozess wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Er erhielt die höchste Strafe unter den mit Zschäpe angeklagten NSU-Unterstützern. Wohlleben hatte dem NSU die Waffe besorgt, mit der die Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos neun Migranten ermordeten. Die Tatserie konnte erst im November 2011 durch Zschäpes Selbstenttarnung als rechtsextrem motiviert aufgeklärt werden. Böhnhardt und Mundlos begingen mutmaßlich nach einem gescheiterten Banküberfall Suizid.

Wohlleben wurde als zentraler Unterstützer des NSU identifiziert. Während des mehrjährigen Prozesses erhielt er Unterstützung aus der Neonaziszene. Nach der Verurteilung wurde er zunächst aus der Untersuchungshaft entlassen. Als das Urteil rechtskräftig wurde, musste er die verbleibende Strafe von drei Jahren und vier Monaten im Gefängnis verbüßen. Sein Antrag auf Haftaussetzung zur Bewährung wurde abgelehnt, da das Oberlandesgericht München keine positive Prognose für ihn sah.