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Nach dem Fall Liebich: Länder fordern schärfere Regeln beim Selbstbestimmungsgesetz

Nach dem Fall Liebich: Länder wollen Selbstbestimmungsgesetz verschärfen

Der Neonazi Liebich floh nach seiner Verurteilung ins Ausland, nachdem er zuvor sein Geschlecht und seinen Namen ändern ließ. Die Justiz wertet dies als Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes und will künftig derartige Fälle verhindern.

Mehrere Bundesländer planen eine Verschärfung des Gesetzes zur Selbstbestimmung (SBGG). Die gemeinsame Initiative von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zielt darauf ab, die Rechte trans- und intergeschlechtlicher Personen zu stärken, während gleichzeitig offensichtlicher Missbrauch des Gesetzes wirksam unterbunden werden soll, teilte das sächsische Justizministerium mit. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet.

Im Zusammenhang mit dem Fall des Neonazis Marla Svenja Liebich hatte sich bereits Bundesinnenminister Alexander Dobrindt für eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Liebich war im Juli 2023 – damals noch unter dem Namen Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung rechtskräftig zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

Nach der Verurteilung ließ Liebich sein Geschlecht von männlich auf weiblich ändern und passte seinen Vornamen von Sven auf Marla Svenja an. Kritiker sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Trotzdem wurde Liebich zur Haft im Frauengefängnis Chemnitz aufgefordert, erschien jedoch nicht. Er wurde schließlich an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen und befindet sich seitdem in tschechischer Haft. Das Landgericht Pilsen ordnete am Montag die Auslieferung an, gegen die Liebich jedoch noch Beschwerde einlegen kann.

Länder fordern von der Bundesregierung Reform

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern die Bundesregierung auf, zeitnah eine Reform einzuleiten, die einen rechtssicheren Prüfmechanismus bei offensichtlichem Missbrauch des Gesetzes etabliert. Vorgeschlagen wird eine gesetzliche Klarstellung, welche objektiven Voraussetzungen Standesämter bei erkennbaren Missbrauchsfällen zur Prüfung berechtigen. Geplant sind konkrete Prüfverfahren, standardisierte Vorlage- und Clearingprozesse sowie klare rechtliche Vorgaben für die Behörden.

„Entscheidend sollen ausschließlich objektive und dokumentierbare Anhaltspunkte sein, die auf eine zweckwidrige oder missbräuchliche Anwendung des Verfahrens hinweisen“, betonte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert. Jeder Fall von Missbrauch gefährde das eigentliche Ziel des Gesetzes, nämlich den respektvollen Umgang mit der Geschlechtsidentität der Betroffenen zu gewährleisten, so die CDU-Politikerin. Der Vorschlag soll auf der Justizministerkonferenz am 11. und 12. Juni in Hamburg vorgestellt werden.