Milliardenkosten für Stromverbraucher: Bund startet Bau neuer Gaskraftwerke
Wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Energie liefern, benötigt das Stromnetz verlässliche Backup-Kapazitäten, um Versorgungslücken zu überbrücken. Zwar könnten auch Großspeicher eine Rolle spielen, doch die Bundesregierung fokussiert sich zunächst vor allem auf den Bau neuer Gaskraftwerke. Kritiker bemängeln dabei die fehlende Offenheit gegenüber alternativen Technologien.
Die Bundesregierung hat die Errichtung zusätzlicher Gaskraftwerke beschlossen, um die Stromversorgung ergänzend zu Wind- und Solarenergie zu sichern. Laut dem vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche könnten für die Stromkunden ab 2031 jährliche Mehrkosten von bis zu drei Milliarden Euro entstehen.
Künftig sollen Betreiber von Kraftwerken und Speichern nicht nur für den gelieferten Strom, sondern auch für das Vorhalten von Kapazitäten eine Vergütung erhalten. Reiche bezeichnete dies als bedeutenden Fortschritt: „Mit diesem Gesetz garantieren wir die sichere Stromversorgung auch dann, wenn Wind und Sonne ausfallen.“ Die Grünen kritisierten hingegen fehlende Anreize für eine frühzeitige Umstellung auf Wasserstofftechnologien.
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der unter anderem Stadtwerke vertritt, äußerte Kritik. Der Gesetzentwurf könnte große Anbieter bevorzugen, was zu einer Marktbeherrschung und höheren Kosten führen könne. Stadtwerke würden durch hohe finanzielle Anforderungen und strenge Auflagen benachteiligt. Zudem hat das Bundeskartellamt eine zunehmende Konzentration im Stromerzeugungsmarkt auf wenige Unternehmen kritisiert.
Das Gesetz begünstigt zunächst den Bau moderner Gaskraftwerke. Ein Bundestagsbeschluss noch vor der Sommerpause soll die Ausschreibungen ermöglichen. In mehreren Runden sollen neue steuerbare Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von zwölf Gigawatt (GW) ausgeschrieben werden. Davon sind zehn Gigawatt für neue Anlagen vorgesehen, die mindestens zehn Stunden am Stück Strom liefern können müssen.
Diese Anforderungen können viele Speicher nicht erfüllen. Kritiker werfen Ministerin Reiche daher vor, Gaskraftwerksbetreiber gegenüber Betreibern von Batteriespeichern zu bevorzugen, obwohl eine Technologieoffenheit bei den Ausschreibungen angekündigt wurde. Germanwatch bezeichnete den Entwurf als „Freifahrtschein für fossile Gaskraftwerke“, da dieser einseitig fossile Gaskraftwerke fördere und klimafreundliche Lösungen wie Batteriespeicher benachteilige.
Für 2026 sind zwei Ausschreibungen für sogenannte Langzeitkapazitäten mit der Zehn-Stunden-Regelung geplant, die zusammen neun Gigawatt umfassen. Ausgeschrieben wird die reduzierte Leistung, was laut Entwurf einer nominalen Leistung von zehn Gigawatt entspricht. Weitere zwei Gigawatt an Erzeugungskapazitäten sind für Mai 2027 vorgesehen.
Milliardenfinanzierung über Umlage auf den Strompreis
Da die neuen Kraftwerke hohe Investitionen erfordern, aber nur selten Strom produzieren, erhalten die Investoren eine Vergütung für die Bereitstellung der Kapazitäten. Die Finanzierung erfolgt über eine Umlage, die von den Stromkunden getragen wird. Die Regierung erwartet für das Jahr 2031 Förderkosten zwischen einer und drei Milliarden Euro. Von 2032 bis 2045 liegen die prognostizierten Kosten jährlich zwischen 0,9 und 2,3 Milliarden Euro, die ebenfalls über eine Umlage finanziert werden sollen.
Die neuen Kraftwerke müssen für einen Betrieb mit Wasserstoff umgerüstet werden können und ab 2045 vollständig klimaneutral arbeiten. Emissionsintensive Anlagen wie Kohlekraftwerke sind von den Ausschreibungen ausgeschlossen. Der energiepolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Michael Kellner, kritisierte: „Die Kraftwerkstrategie zeigt zu wenig Ambition für einen schnellen Umstieg auf grünen Wasserstoff. Diese Chance wird von der Regierung nicht genutzt.“
Die Anlagen sollen vorwiegend in den industrie- und bevölkerungsreichen Regionen Süd- und Westdeutschlands errichtet und spätestens 2031 betriebsbereit sein. Dadurch sollen die Stromnetze entlastet und teure Notmaßnahmen wie der Redispatch reduziert werden. Die Kraftwerke sichern die Stromversorgung auch in Zeiten mit wenig Wind und Sonne.
Ein Sprecher des VKU betonte zur regionalen Verteilung: „Wenn der Ausbau neuer steuerbarer Kapazitäten auf Süddeutschland fokussiert wird, dürfen Nord- und Ostdeutschland nicht vernachlässigt werden. Auch dort werden im Rahmen des Kohleausstiegs verlässliche Kraftwerkskapazitäten benötigt, um die Netzstabilität zu gewährleisten.“
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte grundsätzlich den Gesetzentwurf. Für die Investitionssicherheit sei jedoch entscheidend, dass die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung vor Beginn der ersten Ausschreibungen erteilt. Zudem müsse bei der Ausgestaltung von Sicherheiten und Sanktionen darauf geachtet werden, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht benachteiligt werden.