Kanzler Merz bei Sommerpressekonferenz: Sparmaßnahmen verteidigt und klare Worte an AfD gerichtet
Kurz vor der Sommerpause versucht der Kanzler erneut, den Balanceakt zu meistern: Er möchte einerseits Zuversicht wecken – insbesondere im Hinblick auf die Landtagswahlen in Ostdeutschland – und andererseits die unumgänglichen Einschnitte rechtfertigen. Seiner Ansicht nach führt kein Weg an Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss vorbei.
Bundeskanzler Friedrich Merz bekräftigte bei seiner Sommerpressekonferenz in Berlin die klare Ablehnung einer möglichen Koalition seiner Partei mit der AfD oder der Linken im Osten Deutschlands. „Wir verfügen über eindeutige Beschlüsse unseres Parteitags und ich sehe keinen Grund, diese infrage zu stellen“, erklärte er. Zuvor war er gefragt worden, ob er garantieren könne, dass die CDU in Sachsen-Anhalt keine Zusammenarbeit mit der AfD eingehen werde und ob er eine Kooperation mit der Linken akzeptieren würde.
Auf die Nachfrage, ob es für ihn ein Problem darstelle, falls der amtierende CDU-Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, mit Stimmen der Linken gewählt werde, entgegnete Merz: „Alle Entscheidungen, die nach dem 6. September anstehen, werden auch erst nach diesem Datum getroffen.“ Bis dahin wolle man sich dafür einsetzen, stabile politische Verhältnisse in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zu sichern.
Bezüglich der aktuellen Umfragewerte der AfD vor den Landtagswahlen äußerte Merz: „Die Wahlkämpfe haben gerade erst begonnen. Ich bin überzeugt und bleibe optimistisch, dass es uns in den drei Bundesländern, vor allem in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, gelingt, eine AfD-Mehrheit in den Landesparlamenten zu verhindern. Diesen Optimismus werde ich bis zum jeweiligen Wahlabend um 18 Uhr beibehalten.“
Merz: „Unsere Arbeit zeigt Wirkung“
Auf die Frage, ob die schwarz-rote Koalition alles unternommen habe, um Wahlerfolge der AfD zu verhindern, antwortete Merz: „Wir haben viel erreicht, bedeutende Reformen abgeschlossen und weitere eingeleitet. Die Bilanz fällt positiv aus. Trotz mancher Kritik hat die Bundesregierung ihren Arbeitsrhythmus gefunden. Wir haben geliefert.“
Allerdings dauerten die Reformprozesse länger als ursprünglich erwartet, so Merz. Er bleibe jedoch zuversichtlich, dass sich die wirtschaftliche Lage Deutschlands nach und nach verbessern werde. Es bestehe die Möglichkeit, im kommenden Jahr bessere Zahlen zu verzeichnen. Dies hänge jedoch nicht nur von der Bundesregierung ab, sondern auch von Faktoren wie dem Ölpreis. Aufgrund des Nahost-Konflikts, der die Energiekosten in die Höhe treibt, musste die Regierung ihre Wachstumsprognosen für 2026 deutlich nach unten korrigieren.
Andererseits müssten an anderen Stellen Einsparungen vorgenommen werden, betonte der Bundeskanzler. Deshalb verteidigte er die geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Kinder alleinerziehender Eltern. Dennoch sehe der CDU-Vorsitzende noch Verhandlungsspielraum: „Es handelt sich um eine Abwägung, keine abschließende Gesetzgebung.“ In der Koalition werde man darüber noch intensiv diskutieren, fügte Merz hinzu.
Der Unterhaltsvorschuss wird vom Staat für Kinder alleinerziehender Eltern gezahlt, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Bundesfamilienministerin Karin Prien plant, die Zahlung nicht mehr bis zum 18., sondern nur noch bis zum 16. Lebensjahr zu gewähren. Diese Änderung stößt auch beim Koalitionspartner SPD auf Kritik.
Merz erklärte, die Ausgaben für diese Leistung hätten sich innerhalb von acht Jahren vervierfacht. Angesichts der angespannten Finanzlage der Kommunen und eines jährlichen Defizits von 30 Milliarden Euro sei dies langfristig nicht tragbar. „Deshalb möchten wir versuchen, die Situation zu korrigieren, ohne dass die Kinder darunter leiden“, so Merz. Ziel sei es, die Lage der Betroffenen zu verbessern und diejenigen stärker in die Verantwortung zu nehmen, die verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten.
Auf Nachfrage zu den Auswirkungen für 16- bis 18-Jährige erläuterte er: „Kindergeld und andere Unterhaltsleistungen bleiben davon unberührt. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Vorauszahlung für diejenigen, die auf Unterhalt angewiesen sind, falls der Pflichtige nicht zahlt.“