Kommissionsvorschlag: EU plant Einschränkung des Schutzes für wehrpflichtige Ukrainer
Männer im wehrfähigen Alter aus der Ukraine sollen künftig deutlich erschwerten Zugang zu Schutz in der EU erhalten. Ein Vorschlag der Europäischen Kommission sieht vor, dass sie von den vereinfachten Aufnahmebestimmungen ausgeschlossen werden. Diese Änderung erfolgt auf Wunsch der ukrainischen Regierung.
Ukrainische Männer sollen sich dem Kriegseinsatz gegen Russland künftig schwerer entziehen können und nicht mehr so unkompliziert in Deutschland oder anderen EU-Ländern Zuflucht finden. Für 23- bis 60-Jährige, denen die Ukraine keine Ausreisegenehmigung erteilt, plant die Europäische Kommission, sie von den erleichterten Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge auszunehmen.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhalten in der EU derzeit Schutz nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie, wodurch ihre Schutzgesuche nicht individuell geprüft werden. Dies erleichtert Ukrainern den Zugang zu Schutz wesentlich mehr als anderen Flüchtlingsgruppen.
Die EU-Kommission beabsichtigt, diese Regelung um ein weiteres Jahr bis März 2028 zu verlängern. Allerdings soll dies nicht für die betroffenen Männer gelten: Künftig müssten sie einen regulären Asylantrag stellen, was ihre Chancen auf Schutz und Aufenthalt deutlich verringert. Deutschland und weitere Mitgliedstaaten hatten sich kürzlich auf EU-Ebene für eine solche Einschränkung ausgesprochen.
Die EU-Kommission folgt damit auch einem Anliegen der Ukraine. Das von Russland angegriffene Land benötigt weiterhin zahlreiche Soldaten. Nach Angaben von Präsident Wolodymyr Selenskyj werden monatlich bis zu 34.000 Männer mobilisiert. Aufgrund der hohen Zahl an Fahnenflüchtigen kann die Armee ihre Verluste kaum ausgleichen. Verteidigungsminister Mychajlo Fedorow berichtete, dass nach mehr als zwei Millionen Wehrpflichtigen gesucht wird.
Der Vorschlag der EU-Kommission orientiert sich an den ukrainischen Ausreisebestimmungen: Männer zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen dort weiterhin einem Ausreiseverbot. Der Wehrdienst gilt aktuell jedoch erst ab 25 Jahren. Ausnahmen, die auch in der EU berücksichtigt werden sollen, gelten für Väter von mindestens drei minderjährigen Kindern oder Personen, die aus gesundheitlichen Gründen vom Dienst befreit sind.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt signalisierte Anfang des Monats seine Unterstützung für einen entsprechenden Vorschlag. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hatte sich bereits im vergangenen Jahr klar positioniert und von Präsident Selenskyj strengere Ausreiseregelungen für junge Männer gefordert. „Ich habe ihn gebeten, dafür zu sorgen, dass diese jungen Männer im Land bleiben, weil sie dort gebraucht werden und nicht in Deutschland“, erklärte Merz.
Deutschland hat die meisten Ukrainerinnen und Ukrainer in der EU aufgenommen. Ende April fanden hier knapp 1,28 Millionen Menschen durch die vereinfachten Aufnahmebestimmungen Schutz, wie Eurostat mitteilte. EU-weit profitieren demnach 4,37 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge vom Schutzstatus.
Die aktuellen EU-Regeln gelten noch bis zum 4. März 2027, könnten jedoch schon deutlich früher geändert werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag noch zustimmen, was nach dem Treffen der EU-Innenminister Anfang Juli als sehr wahrscheinlich gilt. Die Neuregelung würde nur für Männer gelten, die neu in die EU einreisen. Ihnen bliebe dann das Recht auf einen Asylantrag und subsidiären Schutz. Subsidiärer Schutz wird in Deutschland gewährt, wenn im Herkunftsland etwa durch bewaffnete Konflikte ernsthafte Gefahren bestehen.
Allerdings bedeutet die mögliche Einberufung zum Wehrdienst in der Ukraine allein noch keinen Schutzstatus in Deutschland. Entscheidend für die Gewährung subsidiären Schutzes ist zum Zeitpunkt der Entscheidung, ob es im Herkunftsland sichere Fluchtalternativen gibt – beispielsweise in eine kleinere Stadt im Westen der Ukraine. Personen ohne positiven Asylbescheid könnten abgeschoben werden.