EU ebnet Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten und verschärft Asylregeln
EU-Parlament und Mitgliedsländer haben sich auf eine Erhöhung der Rückführungen verständigt. Abgelehnte Asylsuchende, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren, sollen künftig in speziellen Einrichtungen außerhalb der EU untergebracht werden können. Deutschland sucht bereits nach potenziellen Drittstaaten.
Die Europäische Union bereitet mit einer neuen Vereinbarung den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten sowie strengere Asylbestimmungen, um Abschiebungen effektiver zu gestalten. Dies wurde nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft von Vertretern des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten am Abend beschlossen. Der Kompromiss muss von Parlament und Mitgliedsstaaten noch endgültig genehmigt werden, was in der Regel nur eine Formalität darstellt.
Die sogenannten Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der EU sollen abgelehnte Asylbewerber aufnehmen, die nicht in ihre Heimatländer zurückgeführt werden können – etwa weil das Herkunftsland die Rücknahme verweigert oder Deutschland keine diplomatischen Beziehungen pflegt.
Wo diese Zentren genau errichtet werden könnten, bleibt offen. Ziel ist es, die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen und so den Anteil ausreisepflichtiger Migranten innerhalb der EU zu reduzieren. Unbegleitete Minderjährige sollen nach den neuen Vorgaben nicht abgeschoben werden, während Familien mit Kindern von der Möglichkeit der Abschiebung betroffen sein können.
Kein bisheriger EU-Rahmen für Drittstaaten-Lösungen
Die Umsetzung der Abschiebungen setzt laut den Plänen ein Abkommen mit Drittstaaten voraus. Diese Länder würden die Rückkehrer aufnehmen und könnten dafür finanzielle Mittel oder Vorteile bei der Visa-Vergabe erhalten. Deutschland bemüht sich gemeinsam mit weiteren EU-Staaten um solche Vereinbarungen mit Drittstaaten, die bereit wären, Rückkehrzentren auf ihrem Gebiet einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die Einführung der sogenannten Return Hubs mehrfach unterstützt.
Bisher existierte auf EU-Ebene kein Rahmenwerk für derartige Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien eine Vereinbarung getroffen, um Abschiebehaft und Asylverfahren auszulagern, doch das Modell steht wegen laufender Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch aus.
Ein gescheitertes Beispiel ist das britische Ruanda-Modell, bei dem Asylverfahren in Drittstaaten ausgelagert werden sollten. Großbritannien plante, Asylsuchende nach Ruanda zu verlegen, wo sie auch bei positivem Bescheid bleiben sollten. Trotz hoher Kosten von rund 830 Millionen Euro konnte das Vorhaben aufgrund gerichtlicher Einschränkungen nie umgesetzt werden.
Ende letzten Jahres wurde auf EU-Ebene bereits eine Rechtsgrundlage geschaffen, um das gesamte Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern, ähnlich dem Ruanda-Modell. Die Einigung regelt außerdem, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer Abschiebung kooperieren müssen, falls sie nicht in Haft genommen werden. Zudem drohen europaweit Leistungskürzungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten bei Verweigerung der Mitarbeit.
Abschiebungen steigen 2025 deutlich an
Abschiebehaft ist künftig möglich, wenn Behörden Fluchtgefahr oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit feststellen. Die zulässige Haftdauer wird auf bis zu 24 Monate verlängert, mit einer möglichen zusätzlichen Verlängerung um sechs Monate in Ausnahmefällen.
Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Abschiebungen in der EU an. Laut Europäischer Kommission wurden 2025 etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten zurückgeführt. Gleichzeitig ist die Zahl der Asylanträge in der EU kontinuierlich gesunken. In Deutschland lag die Anzahl der Anträge im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf dem niedrigsten Stand seit 2020, als die Corona-Pandemie die Einreise stark einschränkte. Auch die irregulären Grenzübertritte in die EU gingen laut Frontex zuletzt spürbar zurück.
Der Beschluss zu den neuen Asylregeln erfolgte nach einer gemeinsamen Initiative der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Manfred Weber (CSU) und dem rechten Flügel im EU-Parlament. Recherchen zeigten, dass die EVP dabei enger mit rechten Fraktionen zusammenarbeitete als bisher bekannt.