DAK-Chef kritisiert Koalitionspläne und schlägt Krankschreibung nach skandinavischem Modell vor
Künftig soll bei Erkrankungen bereits ab dem ersten Tag eine Krankschreibung vorgelegt werden – und dafür ist ein persönlicher Arztbesuch vorgesehen. Diese Pläne der Koalition stoßen auf Kritik von Krankenkassen und Ärzten. Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, warnt vor überfüllten Arztpraxen und bringt einen alternativen Vorschlag ein, um den Krankenstand effektiv zu senken.
Die DAK-Gesundheit sieht die geplanten Maßnahmen kritisch, da sie eine Zunahme der Arztbesuche und eine zusätzliche Belastung für Praxismitarbeitende befürchtet. „Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung führt zu mehr Arztkontakten und belastet die Praxisabläufe erheblich“, erläuterte Storm. In Verbindung mit der Pflicht, ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, könnten die Hausarztpraxen stark überlastet werden. Während die genaue Ausgestaltung noch diskutiert wird, plädiert Storm für die Einführung von Teilkrankschreibungen bei Langzeiterkrankten als Ansatz zur Senkung des Krankenstands.
Vizekanzler Lars Klingbeil verteidigte die geplanten Verschärfungen als Kompromiss innerhalb der Koalition, betonte jedoch die Notwendigkeit praktikabler Umsetzungen. „Wir müssen die Vorschläge aus dem Koalitionsausschuss vernünftig ausgestalten“, sagte der SPD-Vorsitzende bei RTL/ntv. Bundeskanzler Friedrich Merz präzisierte in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“: „Es ist nicht erforderlich, am ersten Tag zum Arzt zu gehen, aber ab dem ersten Tag muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen.“
Widerstand gegen die Koalitionspläne
Die Spitzen der schwarz-roten Koalition hatten beschlossen, die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung ohne Praxisbesuch abzuschaffen. Zudem soll künftig die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Krankheitstag gesetzlich verpflichtend sein – bislang ist dies erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben. Die Pläne stoßen auf Widerstand, unter anderem weil mehr Erkrankte direkt in ohnehin stark belastete Arztpraxen kommen müssten. Merz stellte klar, dass Unternehmen abweichende Regelungen treffen können.
Klingbeil verwies auf Gesundheitsministerin Nina Warken, die betonte, dass eine Umsetzung angestrebt wird, bei der wirklich niemand gezwungen wird, bei Krankheit zum Arzt zu gehen. „Ich möchte nicht, dass sich Erkrankte zur Arbeit schleppen. Gleichzeitig sollen Ärzte ihren Beruf vernünftig ausüben können.“ Nun komme es auf die Gesetzgebung an.
Telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, digitale Alternativen bleiben
Warken verteidigte die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, betonte jedoch die Bedeutung digitaler Optionen. „Digitale Formate wie Videosprechstunden mit dem Hausarzt sollen weiterhin möglich und stärker genutzt werden“, erklärte sie gegenüber der „Rheinischen Post“. Dabei soll eine Regelung geschaffen werden, die Missbrauch verhindert und zugleich die Digitalisierung im Gesundheitswesen fördert.
Krankenkassen und Ärzteverbände weisen seit Langem darauf hin, dass telefonische Krankschreibungen sich bewährt haben. Eine Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung und der Barmer Krankenkasse, basierend auf Abrechnungsdaten von 2020 bis 2023, ergab, dass telefonische Krankschreibungen jährlich nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausmachen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass sie maßgeblich zu einem höheren Krankenstand beitragen.
„Potenzial der Teilkrankschreibung besser ausschöpfen“
Die Techniker Krankenkasse hat zuvor darauf hingewiesen, dass kurzzeitige Erkrankungen wie Erkältungen, die oft telefonisch festgestellt werden, im Vergleich zu Langzeiterkrankungen nur einen kleinen Teil der Fehltage ausmachen.
Andreas Storm erklärte: „Um den hohen Krankenstand wirksam zu senken, sollten wir das Potenzial von Teilkrankschreibungen verstärkt nutzen.“ Erfahrungen aus skandinavischen Ländern zeigten, dass mehr Flexibilität Beschäftigte länger im Arbeitsprozess halten kann. Die stufenweise Wiedereingliederung biete bereits ein Instrument, das sich in diese Richtung weiterentwickeln lasse.
Gesundheitsministerin Warken plant bereits die Einführung von Teilkrankschreibungen. Demnach sollen Beschäftigte bei längeren Erkrankungen – je nach Wunsch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber – nur teilweise krankgeschrieben werden können, etwa für 25, 50 oder 75 Prozent ihrer üblichen Wochenarbeitszeit.