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Zweiter Abschnitt im Herbst: Schwarz-Rot plant weitere Schritte bei Arbeitszeit und Erbschaftsteuer

"Zweiter Teil im Herbst": Bei Arbeitszeit und Erbschaftsteuer will Schwarz-Rot noch nachlegen

Die Bundesregierung hat sich auf zahlreiche Reformmaßnahmen verständigt, um das Wachstum zu fördern. Einige kontroverse Themen haben Union und SPD vorerst aufgeschoben, was jedoch nicht bedeutet, dass sie vom Tisch sind.

Bundeskanzler Friedrich Merz betonte, dass die Union nach wie vor an ihrer Forderung nach flexibleren Arbeitszeiten festhält. Im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio erklärte Merz, dass man sich zunächst mit dem Koalitionspartner SPD auf den ersten Schritt geeinigt habe: die Ausweitung der erlaubten Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken. „Der zweite Teil mit dem Arbeitsgesetz soll im Herbst folgen. Darüber müssen wir noch ausführlich sprechen“, kündigte der CDU-Vorsitzende an.

Im Koalitionsausschuss konnte die Union nicht durchsetzen, die tägliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Obergrenze aufzugeben, also den Achtstundentag zu lockern. Die SPD lehnte dies ab. Arbeitgeber dürften darüber enttäuscht sein, erhalten aber dafür einen deutlich erweiterten Spielraum für befristete Arbeitsverträge. Außerdem soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden, was vor allem bei den Gewerkschaften auf Kritik stößt.

Bundesfinanzminister und SPD-Vorsitzender Lars Klingbeil begründete die Entscheidung, die Erbschaftsteuer vorerst nicht zu ändern, mit einem für Ende des Jahres erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Auf dieses werde man dann „gegebenenfalls politisch reagieren müssen“, so Klingbeil. Die SPD hatte zuvor eine Erhöhung der Erbschaftsteuer gefordert, um vor allem untere und mittlere Einkommen stärker zu entlasten.

Die Bundesregierung hat sich auf ein Reformpaket mit 34 Punkten geeinigt, das Bremsen für das Wirtschaftswachstum lösen soll. Die Maßnahmen umfassen eine moderate Steuerreform, Lockerungen im Arbeitsrecht, einen deutlichen Abbau von Bürokratie sowie ein Verbot der Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände auf Landesebene.