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CDU und Grüne setzen auf Abschaffung der „Politikerbeleidigung“ – SPD warnt vor Folgen

Schutz vor "Lügenfritz"?: CDU und Grüne für Abschaffung der "Politikerbeleidigung" - SPD warnt

Im Internet stoßen Beleidigungen und Beschimpfungen häufig an kaum vorhandene Grenzen. Politikerinnen und Politiker genießen jedoch einen besonderen Schutz, der immer wieder zu kontroversen Debatten führt. CDU und Grüne erwägen, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung zu streichen, während die SPD vor dieser Maßnahme warnt.

Die schwarz-rote Koalition debattiert angesichts eines Strafbefehls wegen der Bezeichnung des Bundeskanzlers als „Lügenfritz“ über die Abschaffung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch, der die Politikerbeleidigung regelt. „Wir benötigen kein gesondertes Strafrecht für Politiker“, erklärt Günter Krings, der innen- und rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, im Gespräch mit dem „Spiegel“. Er zeigt sich offen für die Abschaffung des Paragrafen 188 StGB.

Niedrigere Strafen für Beleidigungen befürwortet Krings hingegen nicht. Im Gegenteil: „Wir dürfen nicht übersehen, dass sich in der Gesellschaft seit längerem eine bedauerliche Verrohung abzeichnet. Daher sollten wir den Schutz der Ehre insgesamt eher verstärken“, so Krings. Es spreche vieles dafür, den höheren Strafrahmen des Paragrafen 188 auf die allgemeinen Beleidigungsdelikte des Paragrafen 185 zu übertragen. „Damit wäre ein umfassenderer Schutz der Ehre für alle Bürgerinnen und Bürger sichergestellt und das Problem der Ungleichbehandlung beseitigt.“

SPD äußert Bedenken

Innerhalb der SPD stoßen diese Überlegungen auf Skepsis. „Die Forderung nach Abschaffung des Paragrafen 188 kommt zur falschen Zeit“, meint die rechtspolitische Sprecherin Carmen Wegge im Gespräch mit dem Magazin. Sie verweist auf die steigende Zahl von Ermittlungsverfahren, die von 2600 im Jahr 2025 auf zuletzt 4500 angewachsen sei. „Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Angriffe auf politisch aktive Personen nehmen deutlich zu, nicht ab.“

Es gehe dabei nicht um den Schutz mächtiger Amtsträger, betont Wegge, sondern um rund 200.000 Menschen, die sich ehrenamtlich in kommunalen Parlamenten oder als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister engagieren. „Meinungsfreiheit endet dort, wo gezielte Angriffe auf die Würde von Menschen darauf abzielen, sie aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen“, erklärt sie. „Genau das verhindert Paragraf 188, weshalb wir ihn schützen müssen.“

Grüne lehnen Sonderrechte ab

Der grüne Europapolitiker Erik Marquardt spricht sich hingegen für die Abschaffung aus. „Es ist zwar belastend und unangenehm, wie viele Abwertungen und Beleidigungen Politikerinnen und Politiker erfahren“, sagt er dem „Spiegel“. Dennoch seien Sonderrechte für Politiker nicht erforderlich. „Wichtiger als dieses Sonderrecht ist der Schutz politisch Engagierter vor tatsächlicher Gewalt oder konkreten Drohungen – besonders auf kommunaler Ebene.“ Politik dürfe nicht den Eindruck vermitteln, Meinungsfreiheit einschränken zu wollen, so Marquardt. „Deshalb muss Paragraf 188 gestrichen werden.“

Die Justizministerkonferenz plant, das Thema kommende Woche in Hamburg zu behandeln. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert von der CDU hat einen Antrag eingebracht, der eine Reform des Beleidigungsparagrafen 185 vorsieht und zugleich die Abschaffung oder deutliche Einschränkung der Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 fordert.