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Wahlrechtsreform: Union erhöht den Druck in den Verhandlungen

Wahlrechtsreform: Union macht Druck in Verhandlungen

Union und SPD streben eine Reform des Wahlrechts an, doch bei mehreren Aspekten bestehen erhebliche Differenzen. Ein von der Union eingebrachtes Modell würde die stärkste politische Kraft bei der Sitzverteilung bevorzugen – davor warnt ein erfahrener Wahlrechtsexperte nachdrücklich.

Die Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD zur geplanten Wahlrechtsreform stocken, weshalb die Union jetzt verstärkt Druck auf ihren Koalitionspartner ausübt. „Die Wahlrechtsreform ist unumgänglich und im Koalitionsvertrag verankert“, erklärte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann. „Wer zum Erfolg dieses Koalitionsvertrags beitragen möchte, muss sich an die getroffenen Vereinbarungen halten. Ohne diese Abmachungen hätte die CSU den Vertrag nicht unterschrieben.“ Das Hauptproblem ist, dass Union und SPD bislang keine gemeinsame Alternative zum 2023 von der Ampel-Koalition eingeführten Wahlrecht gefunden haben.

Ein weiterer Streitpunkt ist die SPD-Forderung nach Parität: Der Bundestag soll künftig zur Hälfte aus Frauen und zur Hälfte aus Männern bestehen. Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, verteidigt diese Forderung. „Seit 77 Jahren steht im Grundgesetz die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, doch im Parlament sehen wir einen Rückgang des Frauenanteils“, erklärte er. „Dem wollen wir entschieden entgegenwirken.“

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, eine Wahlrechtskommission einzurichten. Diese sollte das Ampel-Wahlrecht evaluieren und noch 2025 Reformvorschläge präsentieren. Ziel ist es, sicherzustellen, dass jeder Kandidat mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und die Gesamtgröße des Bundestags unter Berücksichtigung der Zweitstimmenergebnisse im aktuellen Rahmen bleibt. Zudem wurden zwei Prüfaufträge formuliert: Wie lässt sich eine gleichberechtigte Vertretung von Frauen im Parlament gewährleisten? Und soll das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt werden?

Ampel-Wahlrecht verkleinerte Bundestag erstmals wieder

Das von SPD, Grünen und FDP im Jahr 2023 eingeführte Wahlrecht reduzierte die Größe des Bundestags von zuvor 736 auf 630 Abgeordnete. Diese Verkleinerung soll beibehalten werden – darin herrscht zwischen Union und SPD weitgehend Einigkeit.

„Unser Ziel ist es, die Größe des Bundestags nicht zu erhöhen. 630 Abgeordnete sollten die Orientierungsgröße bleiben. Dieses Ziel ist erreichbar“, unterstrich CSU-Politiker Hoffmann. „Wir dürfen kein Wahlrecht verabschieden, das eine Vergrößerung auf bis zu 750 Abgeordnete ermöglicht“, warnte SPD-Vertreter Fechner. Er sieht dieses Risiko in den Reformplänen der Union.

Die Ampel-Koalition schaffte für die Begrenzung auf 630 Abgeordnete die Überhang- und Ausgleichsmandate ab, die zuvor den Bundestag von Wahl zu Wahl anwachsen ließen. Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei mehr Direktmandate über Erststimmen gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Diese behielt sie, während die anderen Parteien durch Ausgleichsmandate kompensiert wurden.

Mit der Reform wird die Anzahl der Mandate einer Partei durch das Zweitstimmenergebnis bestimmt. Gewinnt sie mehr Direktmandate, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, scheiden die Direktkandidaten mit den geringsten Erststimmenergebnissen aus – so geschah es in 23 Wahlkreisen.

Kein Modell mit breiter Zustimmung

Diese Regelung stößt bei der Union weiterhin auf Kritik. Auch die SPD ist mit der aktuellen Lösung nicht zufrieden. „Dass nicht jeder Wahlkreis im Bundestag vertreten ist, stellt ein Problem dar, das wir beseitigen möchten“, erklärte Fechner.

Wie genau dies geschehen soll, ist jedoch umstritten. Ein Vorschlag der Union ist das sogenannte Grabenwahlrecht. Hierbei werden die Hälfte der Sitze an direkt gewählte Wahlkreissieger vergeben, die andere Hälfte nach dem Zweitstimmenergebnis an Listenkandidaten. Die Mandatsvergabe erfolgt komplett getrennt, ohne Verrechnung der Direktmandate mit den Zweitstimmenanteilen. Dieses System würde die stärkste politische Kraft – aktuell AfD und Union – bei der Sitzverteilung bevorzugen.

Die Union kann sich auch eine Neuauflage des 2020 mit der SPD vereinbarten Wahlrechts vorstellen. Damals wurde das Wachstum des Bundestags begrenzt, indem drei Überhangmandate unausgeglichen blieben – rechtlich wären bis zu 15 möglich gewesen. Zusätzlich war vorgesehen, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 zu reduzieren.

Wahlrechtsexperte sieht geringe Chancen für Union-Vorschläge

Der Wahlrechtsexperte Robert Vehrkamp zeigt sich vom Grabenwahlrecht besonders kritisch. Er warnt, dass es der AfD als Verstärker dienen würde. „In der aktuellen polarisierten Parteienlandschaft halte ich ein Grabenwahlsystem für völlig unverantwortlich.“

Eine erneute Zustimmung der SPD zu unausgeglichenen Überhangmandaten hält der Professor vom Zentrum für Demokratieforschung der Leuphana Universität Lüneburg ebenfalls für unwahrscheinlich. „Warum sollte die SPD dieses Thema erneut aufgreifen, wenn sie derzeit kaum Chancen hat, selbst Überhangmandate zu erhalten?“ Zudem wäre die Größe des Bundestags bei jeder Wahl unvorhersehbar, was er als riskantes Spiel bezeichnet: „Das wäre ein Vabanquespiel.“

Wie geht es nun weiter? Die Wahlrechtskommission hat ihre Arbeit abgeschlossen, so Fechner. „Nun liegt es am Koalitionsausschuss, darüber zu entscheiden, ob und wie das Wahlrecht angepasst wird.“