Bundestagsabgeordnete erhalten nach nur vier Jahren Altersbezüge wie Arbeitnehmer nach 28 Jahren
In diesem Jahr setzen sich sämtliche Fraktionen im Bundestag dafür ein, auf die Erhöhung der Diäten zu verzichten, um ein Zeichen zu setzen: Auch die Abgeordneten zeigen Verzicht. Gleichzeitig könnte eine neue Berechnung der Altersbezüge die öffentliche Kritik weiter anheizen.
Nach nur vier Jahren im Bundestag erhalten Abgeordnete Altersbezüge, die denen eines durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmers mit etwa 28 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen. Diese Erkenntnis stammt aus einer Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages auf Anfrage der Linksfraktion. Die rentenpolitische Sprecherin der Linken, Sarah Vollath, äußert gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Die Diäten und Altersentschädigungen der Abgeordneten stehen in keinerlei Relation zur Lebensrealität der Mehrheit der Bevölkerung.“ Sie kritisiert: „Dass ein Arbeitnehmer nach 28 Jahren harter Arbeit so viel Rente erhält wie ein Abgeordneter nach gerade einmal vier Jahren im Parlament, ist schlichtweg untragbar.“
Vollath fordert die Abschaffung dieses „Privilegs“. Um dieselben Ansprüche zu erreichen wie ein Bundestagsabgeordneter nach einer Legislaturperiode, müsse ein Arbeitnehmer jahrzehntelang Vollzeit arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen, so die Politikerin der Linken. Zudem müssten Parlamentarier endlich in die gesetzliche Rentenversicherung eingebunden werden – was derzeit nicht der Fall ist.
Abgeordnete beziehen vergleichsweise hohe monatliche Bezüge sowie eine Altersentschädigung. Bereits nach einem Jahr Mitgliedschaft im Bundestag besteht Anspruch auf eine Altersversorgung, die sich an den monatlichen Diäten orientiert. Das bedeutet, dass jede Erhöhung der Abgeordnetendiäten automatisch zu höheren Altersbezügen führt. Mit jedem weiteren Jahr im Parlament wächst der Anspruch auf Altersentschädigung bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstsatz.
Unabhängigkeit sichern und Versorgungslücke schließen
Diese Regelung soll die Unabhängigkeit der Abgeordneten gewährleisten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung mit Urteilen vom 21. Oktober 1971 und 5. November 1975 (sogenanntes „Diäten-Urteil“). Laut Parlamentsangaben schließt die Altersentschädigung zudem die Versorgungslücke, die dadurch entsteht, dass Abgeordnete während ihrer Tätigkeit im Parlament auf eine andere berufliche Altersversorgung ganz oder teilweise verzichten müssen.
In diesem Jahr sprechen sich alle Bundestagsfraktionen für einen Verzicht auf die geplante Diätenerhöhung aus. Mitte Mai kündigte die Union an, den Verzichtsbeschluss möglicherweise zeitgleich mit Reformgesetzen zu fassen, die auch von Bürgern und anderen Gruppen Verzicht verlangen – um zu verdeutlichen, dass auch Abgeordnete zu Einschnitten bereit sind. Ursprünglich war vorgesehen, die monatlichen Diäten der 630 Abgeordneten zum 1. Juli um 497 Euro auf rund 12.330 Euro anzuheben. Diese Anpassung erfolgt nach einem automatischen Mechanismus im Abgeordnetengesetz, der die Bezüge an die durchschnittliche Lohnentwicklung koppelt.