Aktuelle Zahlen zeigen: Mehr Deutsche als Geflüchtete holen Verwandte ins Land
Seit Jahren wird der Familiennachzug kontrovers diskutiert. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung den Nachzug für Personen mit eingeschränktem Schutzstatus in Deutschland ausgesetzt. Tatsächlich bringen mehr deutsche Staatsbürger ihre Familienangehörigen ins Land als Geflüchtete.
In der öffentlichen Debatte stehen oft Geflüchtete im Mittelpunkt, doch nur ein kleiner Teil der Menschen, die über den Familiennachzug nach Deutschland kommen, sind Angehörige von Geflüchteten. Einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion zufolge wurden zwischen Anfang 2025 und dem 23. April dieses Jahres insgesamt 177.382 Entscheidungen zu nationalen Visa für den Familiennachzug getroffen. Davon entfielen etwa 13 Prozent – also 23.273 Entscheidungen – auf den Nachzug von Familienangehörigen von Personen, die als Flüchtlinge, Asylberechtigte oder mit einem anderen Schutzstatus in Deutschland leben.
Rund 27.000 Entscheidungen betrafen den Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern – damit bringen diese mehr Familienmitglieder aus dem Ausland nach Deutschland als Geflüchtete. In 67.097 Fällen ging es um den Ehegattennachzug zu Ausländern mit einem anderen Aufenthaltstitel in Deutschland, wie etwa Fachkräften. Weitere Entscheidungen betrafen vor allem Kinder von Ausländern, die nicht als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind.
Der Ehegattennachzug zu Ausländern, die nicht als Geflüchtete in Deutschland leben, umfasste im genannten Zeitraum unter anderem etwa 9.000 indische Ehepartner sowie rund 9.800 Personen aus der Türkei. In einigen Herkunftsländern müssen Angehörige aktuell länger als ein Jahr auf einen Termin zur Beantragung des Familiennachzugs warten.
Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt
Ende Juli des vergangenen Jahres wurde der Familiennachzug für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus in Deutschland für zunächst zwei Jahre ausgesetzt. Gemeint sind sogenannte subsidiär Schutzberechtigte, zu denen viele Menschen aus Syrien zählen. Nur in Härtefällen dürfen sie weiterhin Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger auch die Eltern nachholen. Subsidiärer Schutz wird Personen gewährt, die zwar keine individuelle Bedrohung im Herkunftsland nachweisen können, dort aber allgemeine Gefahren für Leib und Leben befürchten müssen. Von der Aussetzung des Familiennachzugs sind nur diese Personen betroffen, nicht jedoch Asylberechtigte oder Menschen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen.
Nach Angaben der Bundesregierung wurden bis zum Stichtag 15. Mai über die Härtefallregelung sieben Visa für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgestellt. Weitere 285 Fälle befinden sich noch in intensiver Prüfung.
„Der Familiennachzug zu Geflüchteten macht nur einen kleinen Teil des gesamten Familiennachzugs aus“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger. Dennoch sei das Thema in den vergangenen Jahren immer wieder Anlass für „alarmistische Debatten“ gewesen, die anschließend als Rechtfertigung für Gesetzesverschärfungen dienten. Durch die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte bleiben viele Familien weiterhin auf unbestimmte Zeit getrennt.