Bund verschärfte Regelung: Familiennachzug zu Geflüchteten bleibt niedrig
Der Familiennachzug ist seit langem ein kontrovers diskutiertes Thema. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung den Nachzug für Personen mit eingeschränktem Schutzstatus in Deutschland ausgesetzt. Tatsächlich bringen mehr deutsche Staatsangehörige ihre Familienangehörigen nach Deutschland als Geflüchtete.
In politischen Diskussionen stehen Geflüchtete oft im Mittelpunkt, doch nur ein kleiner Teil der Menschen, die über den Familiennachzug nach Deutschland kommen, sind Angehörige von Geflüchteten. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion wurden zwischen Anfang 2025 und dem 23. April dieses Jahres insgesamt 177.382 Entscheidungen zu nationalen Visa für den Familiennachzug getroffen. Davon entfielen etwa 13 Prozent – also 23.273 Entscheidungen – auf den Familiennachzug zu Personen, die als Flüchtlinge, Asylberechtigte oder mit einem anderen Schutzstatus in Deutschland leben.
Etwa 27.000 Entscheidungen betrafen den Ehegattennachzug zu Deutschen. In 67.097 Fällen ging es um den Ehegattennachzug zu Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln in Deutschland, beispielsweise Fachkräften. Weitere Entscheidungen bezogen sich vor allem auf Kinder von Ausländern, die nicht als Schutzsuchende eingereist sind.
Der Ehegattennachzug zu Ausländern ohne Flüchtlingsstatus in Deutschland umfasste im genannten Zeitraum unter anderem rund 9.000 indische Ehepartner und etwa 9.800 Menschen aus der Türkei. In einigen Herkunftsländern müssen Angehörige derzeit länger als ein Jahr auf einen Termin zur Beantragung des Familiennachzugs warten.
Aussetzung für zwei Jahre
Ende Juli des vergangenen Jahres wurde der Familiennachzug für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus in Deutschland vorerst für zwei Jahre ausgesetzt. Dabei handelt es sich um sogenannte subsidiär Schutzberechtigte, zu denen viele Menschen aus Syrien zählen. Nur in „Härtefällen“ dürfen sie weiterhin Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger auch Eltern nachholen. Der subsidiäre Schutz gilt für Personen, die zwar keine individuelle Bedrohung im Herkunftsland nachweisen können, dort aber allgemeine Gefahren für Leib und Leben fürchten müssen. Die Aussetzung betrifft ausschließlich diese Gruppe, nicht jedoch Asylberechtigte oder Personen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen.
Nach Angaben der Bundesregierung wurden bis zum Stichtag 15. Mai über die Härtefallregelung sieben Visa für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgestellt. Weitere 285 Fälle werden derzeit intensiv geprüft.
„Der Familiennachzug zu Geflüchteten stellt nur einen kleinen Teil des gesamten Familiennachzugs dar“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger. Dennoch habe es in den vergangenen Jahren immer wieder „alarmistische Debatten“ gegeben, die als Begründung für Gesetzesverschärfungen dienten. Durch die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte bleiben viele Familien auf unbestimmte Zeit getrennt.