Dobrindt verurteilt Bewährungsstrafe für Abdul B. trotz hohem Gefährdungspotenzial
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt übt scharfe Kritik an der Bewährungsstrafe für den mutmaßlichen CSD-Attentäter. Für ihn ist es „kaum nachvollziehbar“, dass der radikalisierte Beschuldigte trotz erheblicher Gefährdung weiterhin auf freiem Fuß war.
Im Interview mit RTL und ntv betont Dobrindt, dass es fragwürdig sei, wie der mutmaßliche Täter trotz seines Strafregisters und der hohen Radikalisierung lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. „Angesichts des Ausmaßes der Gefährdung, die hier vorlag, ist eine Bewährungsstrafe nicht nachzuvollziehen“, so der CSU-Politiker.
Er wolle keine pauschale Kritik an der Justiz üben, erklärte Dobrindt. Dennoch müsse bei der Aufarbeitung genau analysiert werden, „warum es zu dieser Situation kam und nicht das Offensichtliche geschah, nämlich dass diese Person in Haft genommen wird.“
Im Mai 2026 wurde Abdul B. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von knapp drei Jahren gefordert und legte gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Beschwerde ein.
Das Gericht begründete laut Generalstaatsanwaltschaft seine Entscheidung damit, dass B. während des Verfahrens in Deutschland fast sechs Monate Untersuchungshaft sowie drei Monate Haft im Libanon verbüßt habe. Zudem berücksichtigte das Gericht, dass B. sich im Hauptverfahren überwiegend geständig zeigte und sich vom IS distanzierte.
Zusätzlich wurde Abdul B. im Februar 2022 vom Amtsgericht Tiergarten wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, im September 2019 auf einem Schulhof eine Person geschlagen zu haben und im Oktober 2020 gemeinsam mit einem Komplizen Kopfhörer gestohlen zu haben.