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Neue Erkenntnisse zum Tatverdächtigen: IS-Anhänger Abdul B. im Mai auf Bewährung verurteilt

Neue Details zum Tatverdächtigen: IS-Anhänger Abdul B. wurde im Mai verurteilt - auf Bewährung

Der Tatverdächtige Abdul B., der mit dem Anschlag auf den Berliner CSD in Verbindung gebracht wird, ist den Sicherheitsbehörden offenbar schon seit geraumer Zeit bekannt. Laut Medienberichten plante der 21-Jährige, zum IS nach Syrien auszureisen, wurde später in Berlin verurteilt und stand unter Bewährungsauflagen.

Im Zuge der tödlichen Amokfahrt beim Berliner Christopher Street Day treten weitere Einzelheiten zum flüchtigen Tatverdächtigen Abdul B. zutage. Wie unter anderem der „Spiegel“ berichtet, fiel der in Berlin geborene 21-Jährige mit libanesischem Migrationshintergrund den Behörden als Islamist und Anhänger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) auf. Die Polizei stufte ihn demnach als Gefährder ein.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte, dass B. bereits in der Vergangenheit „auffällig“ geworden sei. Er sprach von einem „erheblichen Maß an Straftaten“ und einer „islamistischen Radikalisierung“. Nach Angaben des WDR war der 21-Jährige mehrfach Thema im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin.

Nach Dobrindts Angaben wurde B. 2005 in Deutschland geboren. Seine Mutter war bereits 2002 eingebürgert worden, wodurch B. automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt. Im vergangenen Jahr versuchte B. laut übereinstimmenden Medienberichten, nach Syrien auszureisen, um sich dem IS anzuschließen. Als deutscher Staatsbürger wurde er jedoch im Libanon festgenommen und Ende 2025 nach Deutschland zurückgeführt.

Bewährungsstrafe nach Verurteilung

Nach seiner Rückkehr kam B. in Berlin in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn im Mai wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung, so Dobrindt. Die Staatsanwaltschaft hatte fast drei Jahre Haft gefordert und legte gegen das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, Beschwerde ein.

B. musste sich wöchentlich bei seinem Bewährungshelfer melden, und sein Telefon wurde überwacht. Vor einigen Wochen veröffentlichte er im Internet ein Foto mit einer Schusswaffe. Bei einer darauffolgenden Wohnungsdurchsuchung entdeckte die Polizei jedoch nur eine Attrappe.

Dem Bericht der „Welt“ zufolge verpflichtete das Amtsgericht Tiergarten B., 26 Beratungsgespräche zur Deradikalisierung und Extremismusprävention zu absolvieren. Dies resultierte aus Social-Media-Beiträgen, in denen er Sympathien für eine Terrorgruppe gezeigt haben soll. Zwei freiwillige Termine am 15. Juni und 9. Juli nahm B. wahr.

Ein dritter Termin war für den 27. Juli angesetzt, um zu entscheiden, ob weitere Gespräche notwendig sind. Informationen von NDR, WDR und der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge zeigte sich B. in den Sitzungen als ein „komplexer Fall“. Zwar trat er freundlich und angepasst auf, doch blieben bei den Beratern Zweifel an seiner Ernsthaftigkeit.

Bei dem Anschlag auf dem Berliner CSD kam eine Frau ums Leben, mindestens 16 weitere Menschen wurden verletzt, einige davon schwer. Die Polizei sucht öffentlich nach B. Seine genaue Rolle bei der Tat ist jedoch noch unklar. Zwar soll er das Tatfahrzeug gemietet haben, doch ob er auch am Steuer saß, ist weiterhin nicht bestätigt. In der Nacht wurde ein Mann mit iranischer Staatsbürgerschaft festgenommen. Laut RBB gehen die Ermittler davon aus, dass dieser ebenfalls im Tatfahrzeug war.