Audimax » Politik » Neues Gesetz verschärft Strafen für K.-o.-Tropfen-Verabreichung

Neues Gesetz verschärft Strafen für K.-o.-Tropfen-Verabreichung

Neues Gesetz soll Verabreichung von K.-o.-Tropfen härter bestrafen

K.-o.-Tropfen sind unsichtbar, geruchs- und geschmacklos und werden häufig unbemerkt in Getränke gemischt, um Opfer willenlos und wehrlos zu machen. Ein aktueller Gesetzesentwurf strebt an, die Bestrafung der Täter deutlich zu verschärfen.

Zukünftig müssen Personen, die K.-o.-Tropfen verwenden, mit strengeren Strafen rechnen. Laut dem Entwurf der Bundesregierung droht bei Einsatz der Substanzen zur Begehung von Vergewaltigungen oder Raubüberfällen eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Auch der Bundesrat hat dem Vorhaben inzwischen zugestimmt.

K.-o.-Tropfen werden heimlich verabreicht und führen schnell zu Benommenheit, Wehrlosigkeit oder Bewusstlosigkeit. Rechtlich sollen sie künftig wie Waffen oder gefährliche Werkzeuge behandelt werden: Bei ihrem Einsatz in Zusammenhang mit Vergewaltigungen soll eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft gelten.

Heike Hofmann, die hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, befürwortet die geplante Gesetzesänderung ausdrücklich. Sie betont, dass viele Frauen sich derzeit mit Plastikdeckeln, Testarmbändern oder der Aufmerksamkeit von Freundinnen davor schützen, dass ihnen etwas ins Getränk gemischt wird. Das neue Gesetz soll den Schutz weiter verbessern.

Hohe Dunkelziffer bei Opfern

Eine bundesweite Polizeistatistik zum Einsatz von Substanzen, die Opfer vor sexuellen Übergriffen willenlos machen, existiert nicht. Nach Aussage von Hofmann ist die Dunkelziffer jedoch sehr hoch. Häufig werden die K.-o.-Tropfen heimlich in Bars oder Clubs verabreicht, es gibt aber auch Fälle, in denen Täter die Tropfen bei Opfern in deren eigenen Wohnungen eingesetzt haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 8. Oktober 2024, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches gelten. In seinem Urteil stellte der BGH fest, dass die Verwendung der Tropfen lediglich ausnutzt, dass das Opfer „nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern“.

Gesetzliche Schutzlücke soll geschlossen werden

Das Strafmaß unterscheidet sich jedoch deutlich: Wer lediglich die Willenslosigkeit des Opfers ausnutzt, wird mit einer Freiheitsstrafe von „sechs Monaten bis zu fünf Jahren“ belegt. Hingegen werden Straftäter, die eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug einsetzen, mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Diese Lücke im Schutz will der neue Gesetzesentwurf schließen, erklärt Benjamin Limbach, Justizminister von Nordrhein-Westfalen. „Eine Waffe soll das Opfer handlungsunfähig machen und es an der Gegenwehr hindern.“ Genau das bewirken K.-o.-Tropfen auf besonders hinterhältige Weise: „Das Opfer verliert das Bewusstsein und damit jede Möglichkeit zur Verteidigung.“

Im Gesetzesentwurf wird darauf hingewiesen, dass für eine Tathandlung mit mindestens vergleichbarer Gefährlichkeit wie bei einem gefährlichen Werkzeug der Mindeststrafrahmen von fünf Jahren bisher nicht angewendet wird. Dies entspreche nicht dem Schuldgehalt der Tat. Ziel des Entwurfs ist es, die Strafrahmen für die Verabreichung von K.-o.-Tropfen bei Straftaten zu verschärfen, sodass Täter künftig härter bestraft werden können.