Bundesrats-Zustimmung ebnet Weg für schnelleren Ausbau von Brücken, Schienen und Wasserwegen
Die Infrastruktur in Deutschland ist stark sanierungsbedürftig. Gleichzeitig ziehen sich Bauvorhaben oft über viele Jahre und verursachen hohe Kosten. Mit dem neuen Infrastruktur-Beschleunigungsgesetz soll sich dies ändern. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt und damit den Weg für ein zentrales Projekt der Bundesregierung frei gemacht.
Das Gesetz zur Verkürzung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen kann nun in Kraft treten. Der Bundesrat hat das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet, nachdem ein Antrag auf Vermittlung zwischen Bund und Ländern abgelehnt wurde. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte, dass das Gesetz dazu beiträgt, den Investitionsstau in Deutschland aufzulösen.
Wichtige Vorhaben zur Erneuerung von Straßen, Brücken, Schienenwegen und Wasserstraßen werden künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft. Dadurch sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren in allen Verkehrssektoren beschleunigt werden. Außerdem sollen Doppelprüfungen entfallen und die Abläufe digitalisiert werden.
Die Koalition aus SPD und CDU/CSU erklärte zuletzt, dass mit dem Gesetz ein klares Signal gesetzt werde, die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur zur Priorität zu machen. Einzelne Projekte könnten dadurch Jahre früher realisiert werden, mindestens jedoch einige Monate schneller. Für neue Planungen erhalten Behörden die Vorgabe, innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung zu treffen – andernfalls gelten die Anträge als genehmigt.
Investitionen fließen zu langsam
Zur Sanierung der Infrastruktur hat die Koalition einen schuldenfinanzierten Sonderfonds in Höhe von 500 Milliarden Euro eingerichtet. Erste Auswertungen zeigen jedoch, dass die Mittel bisher langsamer als geplant abfließen. Dies soll durch das neue Gesetz verbessert werden. Kritiker bemängeln, dass keine klaren Prioritäten gesetzt werden, sondern alle Projekte gleichrangig behandelt werden. Große Vorhaben dauern derzeit teilweise mehr als zehn Jahre in der Umsetzung.
Projekte, die als „überragendes öffentliches Interesse“ oder der „öffentlichen Sicherheit“ dienlich eingestuft werden, erhalten bei behördlichen und gerichtlichen Abwägungen ein höheres Gewicht. Dies führt meist zu schnelleren Entscheidungen und spart zudem Kosten.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, bezeichnete das Gesetz als bedeutenden Fortschritt. „Die jüngsten Fälle, wie die Sperrung der Nordbrücke an der A565 in Bonn oder der Einsturz der Carolabrücke in Dresden, zeigen deutlich, wie teuer verspätete Sanierungen werden können.“