Biogas auf dem Vormarsch: Bundestag verabschiedet neues Heizungsgesetz
Die Union hat ihr Ziel erreicht: Das von Robert Habeck initiierte „Heizungsgesetz“ wird abgeschafft. Dennoch bleibt die neue Regelung umstritten.
In Deutschland gilt nun ein neues Heizungsgesetz. Am Nachmittag verabschiedete der Bundestag die Neuregelung, offiziell als Gebäudemodernisierungsgesetz bezeichnet. Damit hebt die schwarz-rote Koalition zentrale Bestimmungen des bisherigen Gesetzes auf. Insbesondere werden Vorgaben für neue Heizungen, die faktisch ein Verbot von klassischen Öl- und Gasheizungen bedeuteten, gestrichen.
Die Koalition schafft mit der Neuregelung die Verpflichtung ab, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu betreiben. Ziel ist es, Hauseigentümern mehr Entscheidungsfreiheit einzuräumen. Der Betrieb sowie der Einbau von Öl- und Gasheizungen bleiben langfristig möglich, allerdings müssen Brennstoffe ab 2045 vollständig klimaneutral sein.
Ab 2029 sollen neu installierte Gas- und Ölheizungen schrittweise klimafreundlicher betrieben werden. Sie müssen dann einen Anteil von Biomethan oder Bioöl enthalten, der von zunächst zehn Prozent bis 2040 auf 60 Prozent ansteigt. Diese sogenannte „Biotreppe“ ist jedoch umstritten, da klimafreundliche Gase und Öle bislang knapp und teuer sind. Vermieter sollen bei fossilen Heizungen künftig zur Hälfte an CO2-Kosten, Netzentgelten sowie den Kosten für den Bio-Anteil beteiligt werden. Kritiker sehen darin eine Abschwächung der Klimaschutzmaßnahmen.
Kostenrisiko für Mieter?
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller betonte, die Menschen hätten nun wieder mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heizung: „Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit.“ Aus der Opposition kam scharfe Kritik. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge erklärte: „Diese Reform beschleunigt die Klimakrise. Es ist kurzsichtig, dass CDU und SPD erneut auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.“
Auch Umweltorganisationen warnen vor Rückschritten im Klimaschutz und einer möglichen Kostenfalle für Mieter, falls Vermieter neue Gasheizungen installieren.
CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Besonders die Union hatte im Wahlkampf Druck gemacht und sich gegen die vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck vorangetriebene Reform des Gebäudeenergiegesetzes gestellt.
Der zentrale Bestandteil des geltenden Gesetzes entfällt nun: Paragraf 71 mit den „Anforderungen an eine Heizungsanlage“, die viele Kritiker als zu komplex und kleinteilig empfanden. Im Mittelpunkt stand die 65-Prozent-Regelung, die nun gestrichen wird. Diese sieht vor, dass jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Seit Inkrafttreten 2024 galt dies jedoch nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude existierten umfangreiche Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen dürfen weiter genutzt werden.
Neues Fördermodell
Der Haushaltsausschuss des Bundestages verabschiedete am Mittwoch ein neues Förderkonzept für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, das sofort in Kraft tritt. Das Konzept sieht Einsparungen vor, gewichtet die Zuschüsse jedoch stärker nach sozialen Kriterien. Besonders gefördert werden selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro. Trotz der Einsparungen sind bis 2030 rund 44 Milliarden Euro für die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden vorgesehen.
Aus den Bundesländern ist mit Widerstand gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz zu rechnen, obwohl es keiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hatte bereits im Juni Kritik geäußert und Änderungsvorschläge unterbreitet. Einige Länder streben an, schon vor 2045 klimaneutral zu werden. Deshalb fordert die Länderkammer eine Öffnungsklausel, die es ermöglicht, auf Landesebene Regelungen zu erlassen, die den bisherigen Vorgaben des Heizungsgesetzes entsprechen. Laut Bundesrat wird noch diskutiert, ob das Gesetz durchgewunken wird oder der Vermittlungsausschuss eingeschaltet wird.