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Staatsrechtler warnen: Länder planen Strafbarkeit der Leugnung von Israels Existenzrecht

Staatsrechtler äußern Bedenken: Länder wollen Leugnung von Israels Existenzrecht strafbar machen

Ein Gesetzesvorschlag aus Hessen zur Ächtung der Leugnung des Existenzrechts Israels hat die Zustimmung im Bundesrat erhalten. Die Befürworter möchten damit das jüdische Leben in Deutschland besser schützen. Dennoch äußern Staatsrechtler vorab erhebliche Bedenken.

Die Bundesländer setzen sich dafür ein, die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels strafrechtlich zu verfolgen. Nachdem der hessische Antrag im Bundesrat eine Mehrheit erzielte, steht die Behandlung im Bundestag nach der Sommerpause an. Doch vorab warnen Experten für Staatsrecht, dass die Meinungsfreiheit durch diese Regelung beeinträchtigt werden könnte.

Der von Hessen eingebrachte Gesetzesentwurf sieht vor, Personen, die öffentlich oder in Versammlungen das Existenzrecht Israels leugnen oder zu dessen Abschaffung aufrufen, mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe zu bestrafen. Eine Strafbarkeit soll jedoch nur greifen, wenn die Äußerungen geeignet sind, „die Bereitschaft zu antisemitischer Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.“

Christian Heinz, Hessens Justizminister der CDU, betonte bei der Sitzung, dass der Entwurf weder die Meinungsfreiheit einschränke noch Kritik an der israelischen Regierung verhindern wolle. Die geplante Gesetzesänderung sei „rechtlich notwendig und politisch geboten“. Deutschland dürfe nicht tatenlos gegenüber antisemitischem Hass im öffentlichen Raum bleiben. Nach der Abstimmung erklärte Heinz: „Dieses Signal richtet sich an alle jüdischen Menschen in unserem Land: Wir wollen jüdisches Leben in Deutschland stärker schützen.“

Bislang sieht das Gesetz keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts Israels oder eines anderen Staates vor. In der Begründung des Antrags wird argumentiert, dass bestehende Strafvorschriften wie Volksverhetzung, Billigung von Straftaten oder das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen nicht in jedem Fall ausreichend seien.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellte Ende Mai in einer Analyse zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Strafbarkeit für die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels fest, dass ein solcher Gesetzentwurf ein „Sonderrecht gegen eine bestimmte Meinung darstellen“ und somit grundsätzlich nicht mit der Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes vereinbar wäre.

Mecklenburg-Vorpommern enthält sich bei Abstimmung

Mecklenburg-Vorpommern enthielt sich bei der Abstimmung im Bundesrat und erklärte, zwar das Ziel zu teilen, „antisemitische Vernichtungsaufrufe wirksam zu bekämpfen“. Dennoch sieht das Land bei der Schaffung eines neuen Straftatbestands erhebliche rechtliche und kriminalpolitische Fragen, die aktuell nicht ausreichend geklärt seien.

Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr bei antisemitisch motivierten Hassdelikten einen Anstieg um fünf Prozent auf 6.548 Fälle. „Internationale Konflikte wirken auch in Deutschland emotionalisierend“, erklärte Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts, bei der Vorstellung der Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität. Fast die Hälfte der 2025 erfassten antisemitischen Hassverbrechen stehe im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt.

In einer zweiten Protokollerklärung von Niedersachsen, Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, der sich auch Hamburg, Brandenburg und Baden-Württemberg anschlossen, wird betont, dass es Aufgabe des Bundesgesetzgebers sei, eine „rechtssichere und verfassungskonforme Regelung zu schaffen, die den Schutz vor antisemitischer Gewalt- und Vernichtungsrhetorik wirksam und präzise stärkt“. Die Bundesregierung soll hierzu einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen.