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Gericht bestätigt Le Pens einjährige Haft mit Fußfessel – Präsidentschaftskandidatur bleibt möglich

Ein Jahr Haft mit Fußfessel: Gericht bestätigt Verurteilung von Le Pen - Präsidentschaftskandidatur aber möglich

Das Berufungsgericht in Paris hat die rechtsnationale Politikerin Marine Le Pen zu einer einjährigen Haftstrafe mit elektronischer Fußfessel verurteilt. Theoretisch könnte sie damit im kommenden Jahr bei der französischen Präsidentschaftswahl antreten – praktisch gestaltet sich das jedoch als äußerst herausfordernd.

Die Berufungsinstanz bestätigte die Verurteilung der Rechtspopulistin wegen der Veruntreuung von EU-Mitteln, reduzierte jedoch die Sperre für öffentliche Ämter. Somit bleibt ihr die Möglichkeit einer Kandidatur für das Präsidentenamt im Jahr 2027 grundsätzlich erhalten.

Das Gericht verhängte gegen Le Pen eine dreijährige Freiheitsstrafe, von der zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind. Das verbleibende Jahr muss sie unter elektronischer Fußfessel absitzen. Diese Maßnahme erschwert sowohl politisch als auch organisatorisch eine Präsidentschaftskampagne erheblich. Das Urteil wirft neue Fragen auf, ob Le Pen tatsächlich im nächsten Jahr für das höchste Staatsamt kandidieren wird.

Le Pen besitzt weiterhin gute Chancen

In erster Instanz war Le Pen im März 2025 zu vier Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei Jahre Hausarrest mit elektronischer Fußfessel, sowie zu fünf Jahren Wahlrechtsausschluss. Während die Haftstrafe im Berufungsverfahren reduziert wurde, blieb der Entzug des passiven Wahlrechts bestehen und wurde sofort wirksam. Nach dem ersten Urteil kritisierte Le Pen die Justiz scharf und sprach von einem „politischen Prozess“ gegen sie.

Umfragen zeigen seit längerem sowohl Le Pen als auch Bardella auf den Spitzenplätzen, was ihnen gute Chancen auf die Präsidentschaftsstichwahl einräumt. Bardella liegt zuletzt bei 35 bis 36 Prozent, Le Pen folgt knapp dahinter mit 32 bis 33 Prozent.

Ein möglicher Wahlsieg eines rechtspopulistischen Kandidaten in Frankreich hätte weitreichende Auswirkungen auf die Europäische Union und die deutsch-französischen Beziehungen. Sowohl Le Pen als auch Bardella beabsichtigen im Falle eines Sieges, französisches Recht über EU-Recht zu stellen, die französischen EU-Beiträge zu kürzen und die Einwanderungspolitik deutlich zu verschärfen.

Nach Angaben der Anklage hatten die EU-Parlamentsassistenten der damaligen Partei Front National, heute rechtspopulistisch, nicht für ihre jeweiligen EU-Abgeordneten gearbeitet, sondern für die Partei selbst. Dadurch wurden die Parteifinanzen durch Gehälter von Mitarbeitern, die faktisch vom EU-Parlament bezahlt wurden, aufgebessert.