Eilverfahren gegen Heizungsgesetz: Linke will Gesetzgebung in letzter Minute stoppen
Nach Ansicht der Linkspartei schützt die geplante Reform des Heizungsgesetzes das Klima nicht ausreichend. Außerdem sollen Abgeordnete nicht vollständig über alle wichtigen Details informiert worden sein. Das Bundesverfassungsgericht könnte daher bald über den Fall entscheiden.
Die Linke-Fraktion im Bundestag hat eine Organklage im Eilverfahren eingereicht, um das neue Heizungsgesetz von Union und SPD zu stoppen. Wie die Abgeordneten mitteilten, richtet sich die Klage gegen das Verfahren zur geplanten Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes.
Die Reform sieht vor, den Betrieb und Einbau von Öl- und Gasheizungen langfristig zu ermöglichen. Ab 2029 sollen neu installierte Gas- und Ölheizungen schrittweise mit Biogas oder Bioöl betrieben werden. Zur klimafreundlicheren Nutzung bestehender Heizungen sollen Brennstoffhändler vermehrt biogene Zusätze verwenden. In der ersten Bundestagslesung kritisierte die Opposition den Gesetzentwurf scharf.
Die Linke bemängelt, dass die Koalition aus Union und SPD das Verfahren überstürzt vorantreibt, obwohl wesentliche Informationen zur Wirksamkeit des Gesetzes fehlen. Die Verabschiedung ist bereits für die Sitzungswoche vom 6. bis 10. Juli vor der Sommerpause geplant. „Das Tempo im Verfahren ist nicht akzeptabel.“
„Ein Rückschritt für den Klimaschutz“
Die Fraktion erklärt, dass die geplante Abschaffung der 65-Prozent-Regel, die vorschreibt, dass neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, einen Klimaschutzrückschritt bedeute. Die erwarteten zusätzlichen Emissionen würden die Handlungsspielräume zukünftiger Gesetzgeber „erheblich einschränken“. Zudem enthalte die Gesetzesbegründung keinerlei Einschätzungen zu diesen Mehrbelastungen. Auch die Verfügbarkeit von Grüngasen sei „völlig unklar“.
Die Regierung sei verpflichtet, alle relevanten Informationen für eine fundierte parlamentarische Entscheidung offenzulegen, argumentieren die Linken. Diese Pflicht habe die Regierung bisher nicht erfüllt, was durch zahlreiche Anfragen der Fraktion zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz belegt werde.
Mit der Organklage im Eilverfahren will die Partei die zweite und dritte Lesung im Bundestag verhindern. Ohne diesen Eingriff würden „die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten endgültig ausgehöhlt“, so die Fraktion. Eine Verzögerung sei „vertretbar“.
Linke warnt vor „fragwürdigen Grüngasen“
Violetta Bock, Sprecherin der Linken-Fraktion für Klimagerechtigkeit, erklärte: „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz stellt die Bundesregierung den Klimaschutz zugunsten der fossilen Gasindustrie hinten an.“ Statt den Schutz der Menschen in ihren eigenen vier Wänden in den Fokus zu rücken, würden die Interessen der fossilen Gaswirtschaft bedient. Die Folgekosten durch steigende Emissionen und fragwürdige Grüngase würden auf die Zukunft abgewälzt.
„Wer dem Parlament die Entscheidungsgrundlagen vorenthält, gefährdet nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die demokratische Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.“ Die Bundesregierung müsse diesen „klimapolitischen Versager“ umgehend zurückziehen und einen verfassungskonformen Gesetzentwurf mit einer ernsthaften Folgenabschätzung vorlegen, forderte Bock.