Arbeitgeberfreundliche Agenda: Mit 34 Reformen will Schwarz-Rot Deutschland voranbringen
Die schwarz-rote Koalition präsentiert ein umfassendes Maßnahmenpaket, das Wachstum fördern, Arbeitsplätze sichern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland stärken soll. Insgesamt umfasst es 34 Einzelmaßnahmen, die sich auf fünf zentrale Themenfelder verteilen: Rente, Steuern, Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Bürokratieabbau. „Wir lösen die Hemmnisse“, erklärt Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Vorstellung der Pläne. „Unser Ziel ist es, Deutschland wieder auf Kurs zu bringen.“ Nachfolgend eine detaillierte Übersicht.
Rente
Punkt 1: Sämtliche 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission sollen durch ein Gesetzespaket umgesetzt werden. Die Reformen sind bis Ende 2026 zur Verabschiedung im Bundestag vorgesehen.
Was das bedeutet: Die Rentenreform gilt als besonders sensibler Bereich, wird hier jedoch vorerst nur als Absicht formuliert. Konkrete Angaben zu Rentenniveau, Beitragssätzen oder Renteneintrittsalter fehlen im Koalitionspapier. Daher ist eine fundierte Bewertung der Gewinner und Verlierer nicht möglich. Auffällig ist, dass die Rente im Vorwort als „Herzstück“ der Reform bezeichnet wird, im Text selbst aber nur eine sehr knappe Darstellung erhält.
Steuern
Punkt 2: Zum 1. Januar 2027 soll die Einkommensteuer gesenkt werden. Laut Koalition profitieren Familien mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro ab 2028 mit einer jährlichen Entlastung von über 600 Euro. Dies wird durch Anhebungen des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes, des Arbeitnehmerpauschbetrags sowie durch eine Abflachung der zweiten Progressionszone erreicht. Das Reformvolumen beläuft sich auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr.
Die Finanzierung erfolgt durch eine Ausweitung der sogenannten Reichensteuer: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll der Steuersatz 45 Prozent betragen, ab 280.000 Euro 47 Prozent.
Zudem wird der Pauschalsteuersatz für Minijobs von 2 auf 5 Prozent angehoben. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20 auf 15 Prozent reduziert.
Was das bedeutet: Die Koalition entlastet hauptsächlich mittlere Einkommen und Familien, finanziert dies vor allem durch höhere Belastungen für Spitzenverdiener. Gleichzeitig könnten die Gegenfinanzierungen soziale Ungleichheiten erzeugen, da höhere Minijob-Pauschalen und geringere Handwerkerabsetzbarkeit auch Normalverdiener betreffen.
Arbeitsmarkt
Punkt 3: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll stabil bleiben.
Punkt 4: Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge werden bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro erweitert. Im Tarifbereich sind sie vollständig beitragsfrei.
Punkt 5: Für Arbeitnehmer, die bis Ende 2030 eingestellt werden, wird die sachgrundlose Befristung auf bis zu 48 Monate mit bis zu sechs Verlängerungen ausgeweitet. Eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber soll ebenfalls möglich sein.
Punkt 6: Für Hochverdiener oberhalb des 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze wird eine erleichterte Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ähnlich wie in der Finanzbranche eingeführt.
Punkt 7: Abfindungen werden steuerlich begünstigt, wenn der Arbeitnehmer rasch eine neue Beschäftigung aufnimmt. Je schneller der Neueinstieg, desto höher der Steuervorteil.
Punkt 8: Die Bundesagentur für Arbeit erhält erweiterte Instrumente für Jobwechsel, Weiterbildung und Transfergesellschaften.
Punkt 9: Das Programm „Zweite Chance“ soll die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- oder Ausbildungsabschluss reduzieren.
Punkt 10: Weitere Vorschläge der Sozialstaatsreform-Kommission werden umgesetzt, darunter niedrigere Transferentzugsraten zur Förderung von Erwerbsanreizen. Die Transferentzugsrate beschreibt, wie viel von einem zusätzlich verdienten Euro Sozialleistungsempfänger tatsächlich behalten dürfen.
Punkt 11: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) sollen strenger geahndet werden. Zudem ist eine AU-Vorlagepflicht ab dem ersten Krankheitstag sowie eine „Termingarantie Fachärzte“ und eine gesetzliche Infarktvorsorge geplant.
Was das bedeutet: Die Maßnahmen orientieren sich stark an arbeitgeberfreundlichen Interessen. Die Trennung von hochbezahlten Beschäftigten wird erleichtert. Die deutliche Ausweitung sachgrundloser Befristungen erhöht die Flexibilität für Unternehmen, schwächt jedoch die Beschäftigtensicherheit über bis zu vier Jahre erheblich. Details zur Umsetzung der Krankschreiberegelungen ab dem ersten Krankheitstag bleiben noch offen.
Wachstum und Gerechtigkeit
Punkt 12: Förderung zukunftsträchtiger Branchen wie Automobil, Chemie/Pharma, Clean Tech, Kreislaufwirtschaft, Maschinenbau, Batterie- und Halbleiterproduktion sowie Künstliche Intelligenz. Innovationen wie autonomes Fahren sollen in Modellregionen erprobt werden. Um Kommunen als Standorte für Rechenzentren attraktiver zu machen, sind verbesserte Gewerbesteuerregelungen vorgesehen.
Punkt 13: Das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium planen bis Juli 2026 einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch. Vorgesehen sind ein umfassender Datenaustausch zwischen Behörden, Leistungsausschlüsse für per Haftbefehl gesuchte Personen und verschärfte Aufenthaltsbestimmungen.
Punkt 14: Vereinfachungen im Datenschutz: Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen von der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausgenommen werden. Die Anzahl der betrieblichen Datenschutzbeauftragten soll reduziert werden. Ein neues „Datengesetzbuch“ soll für mehr Rechtsklarheit sorgen.
Punkt 15: Ausbau des „Deutschlandfonds“ zu einem zentralen Instrument der wirtschaftlichen Sicherheitspolitik. Geplant sind strategische Beteiligungen mit Schwerpunkt auf Rohstoffen und Energieinfrastruktur, unterstützt durch privates Kapital.
Punkt 16: Beschleunigter Netzausbau: Der Smart-Meter-Rollout soll bis Ende 2030 über 90 Prozent erreichen (statt 2032). Alle relevanten Daten zu Netzausbau, Auslastung und Anschlusskapazitäten werden standardisiert auf einer zentralen Plattform bereitgestellt.
Punkt 17: Neue Außenwirtschaftsstrategie mit mehr Handelsabkommen, stärkerem Schutz vor Preisdumping, Investitionsprüfungen in strategischen Sektoren und dem Staat als „Ankerkunde“.
Punkt 18: Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbaren Wohnraum, Abschaffung nationaler Kapitalpuffer für Immobilienkredite und gesetzliches Verbot der Vergesellschaftung privater Mietwohnungen auf Landesebene.
Punkt 19: Dialog mit Tarifparteien der Krisenbranchen (Auto, Chemie, Stahl, Maschinenbau) zur Entwicklung von Maßnahmen bis Mitte Oktober 2026, die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz stärken.
Punkt 20: Die Tarifparteien sollen Bereiche vorschlagen, in denen sie per Vereinbarung von Gesetzen abweichen können (z. B. Arbeitsrecht). Zudem soll die Einführung von KI und Software-Updates im Einklang mit der Mitbestimmung des Betriebsrats vereinfacht werden.
Punkt 21: Das Umgehen der Mitbestimmung über „Vorrats-SE“ wird beendet, um die Mitbestimmung in Unternehmen zu schützen.
Punkt 22: Kommunale Jobcenter werden verpflichtet, als IT-Schnittstellen für den Datenaustausch zu fungieren.
Punkt 23: Die Westbalkan-Regelung wird ab 2027 auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzt.
Punkt 24: Ab 2027 sollen Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken längere Sonntagsöffnungszeiten erhalten.
Was das bedeutet: Der Bereich „Wachstum und Gerechtigkeit“ ist der umfangreichste und umfasst unterschiedliche Standortpolitiken. Der industriepolitische Schwerpunkt liegt auf gezielter Förderung wichtiger Branchen und Infrastruktur. Gleichzeitig verspricht die Koalition Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen. Die Wohnungspolitik stellt einen Kompromiss dar: staatlicher Neubau kombiniert mit Deregulierung der Finanzierung, während Enteignungen, wie in Berlin gefordert, verboten bleiben.
Bürokratierückbau
Punkt 25: Berichtspflichten und Dokumentationsaufwände sollen pauschal per Berichtsentlastungsgesetz abgeschafft werden, sofern sie nicht ausdrücklich begründet sind. Die Beweislastumkehr wird dabei umgekehrt. Für neue Gesetze gilt eine „Berichtspflichten-Bremse“. Mindestens jede vierte Dokumentationspflicht soll innerhalb von zwölf Monaten entfallen.
Punkt 26: Abschaffung der Pflicht zur Bestellung betrieblicher Beauftragter (sofern nicht EU-vorgeschrieben) bei gleichzeitig höheren Strafen bei Verstößen.
Punkt 27: Die Genehmigungsfiktion wird ab Ende 2027 zum Regelfall. Anträge gelten nach vier Monaten automatisch als genehmigt, sofern keine Behörde einen Prüfbedarf anmeldet.
Punkt 28: Vereinfachungen bei der Steuererklärung: digital vorausgefüllte Formulare, Steuernummer für Unternehmen innerhalb von vier Wochen, erweiterte Nutzung der Steuer-ID.
Punkt 29: Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDD) wird unverändert umgesetzt, jedoch auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz beschränkt. Ein neuer Nationaler Aktionsplan soll das Menschenrechtsniveau sichern.
Punkt 30: Unternehmen, Verwaltung und Bürger sollen durch deutlich reduzierte Berichtspflichten entlastet werden. Verstöße werden durch risikoorientierte Aufsicht und vereinfachte Kontrollen strenger geahndet.
Punkt 31: Bei fast allen Bundesbehörden ist eine konsequente Personaleinsparung von 8 Prozent vorgesehen, verbunden mit Modernisierung und Zentralisierung. Ausnahmen gelten unter anderem für Sicherheitsbehörden.
Punkt 32: Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) mit Fokus auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse, möglicher Beschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger, Schwärzung von Mitarbeiternamen und angepassten Gebühren.
Punkt 33: Neuordnung der überwachungsbedürftigen Anlagen mit Verzicht auf Vorab-Genehmigungen (Einsparung ca. 4,6 Millionen Euro), Vereinfachung der Prüfpflicht elektrischer Anlagen (jährliche Entlastung rund 720 Millionen Euro) und verbessertem Datenaustausch.
Punkt 34: Das Schriftformerfordernis bei Befristungen entfällt ab 2027.
Was das bedeutet: Dieser Bereich bildet den Kern der Deregulierungsagenda. Die Umkehr der Beweislast bei Berichtspflichten und die Genehmigungsfiktion als Standard können Verfahren beschleunigen, bergen aber Risiken, wenn unterbesetzte Behörden Fristen versäumen. Die 8-Prozent-Personaleinsparung setzt auf Digitalisierung, andernfalls droht ein Vollzugsdefizit. Die Beschränkung der Lieferkettenrichtlinie entlastet vor allem den Mittelstand, wird jedoch politisch kontrovers diskutiert.
Kritisch zu bewerten ist die IFG-Reform: Die mögliche Einschränkung auf Deutsche und EU-Bürger sowie der Fokus auf „berechtigtes Interesse“ könnten das Auskunftsrecht ausländischer Journalisten und zivilgesellschaftlicher Organisationen deutlich einschränken.