Schnelle Mobilisierung: Regierung plant Reservisten-Einsatz auch außerhalb von Krisenzeiten
Die Sicherheitslage in Europa bleibt angespannt. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesregierung, die Einsatzregeln für Reservisten der Bundeswehr zu reformieren. Zudem sollen Bauvorhaben der Bundeswehr zügiger realisiert werden und dabei Priorität gegenüber beispielsweise dem Umweltschutz erhalten.
Mit zwei Gesetzespaketen strebt die Bundesregierung an, die Bundeswehr schneller einsatzfähig zu machen. Das Kabinett initiierte ein Gesetz zur Stärkung der Reserve sowie ein weiteres zur Beschleunigung militärischer Bauprojekte. Wesentlicher Bestandteil des Reservestärkungsgesetzes ist die Möglichkeit, Reservisten künftig auch außerhalb von Krisenzeiten verpflichtend zu Einsätzen heranzuziehen. Bisher galt bei Übungen das Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“: Sowohl die Reservisten als auch deren Arbeitgeber mussten zustimmen. Künftig sollen Betroffene und Arbeitgeber nur noch eine Verschiebung von Übungen und Diensten beantragen können. Bestimmte Härte- oder Sonderfälle bleiben von der Dienstpflicht ausgenommen.
An Reserveübungen sollen künftig alle teilnehmen, die bis zum Alter von 45 Jahren mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben. Für diejenigen, die ein Jahr oder länger als Berufs- oder Zeitsoldat dienten, soll die Verpflichtung bis zum 65. Lebensjahr gelten. Wer weniger als sechs Monate freiwilligen Wehrdienst absolviert hat, ist von der Teilnahme an Reserveübungen ausgenommen.
Diese Maßnahmen sind eine Reaktion auf die veränderte Sicherheitslage in Europa, die aus Sicht der Regierung einen schnellen Ausbau der Streitkräfte erfordert. Aus diesem Grund tagte das Kabinett symbolträchtig im Bendler-Block in Berlin, dem Sitz des Verteidigungsministeriums, anstatt im Kanzleramt. Zu Gast war NATO-Generalsekretär Mark Rutte, kurz vor dem NATO-Gipfel in der kommenden Woche in der Türkei.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius möchte mit der Reform die NATO-Vorgabe erfüllen, bis 2035 im Krisen- oder Kriegsfall insgesamt 460.000 Bundeswehrsoldaten bereitzustellen. Dafür soll die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten von derzeit etwa 185.600 auf mindestens 260.000 erhöht werden. Gleichzeitig soll die einsatzbereite Reserve von bisher 60.000 auf rund 200.000 Reservisten ausgebaut werden.
Finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber
Die geplante verpflichtende Freistellung von Mitarbeitern für den Reservedienst stieß bei Arbeitgeberverbänden auf Kritik. Die Regierung plant jedoch finanzielle Entlastungen. Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten sollen eine Pauschale von 500 Euro erhalten, wenn ein Mitarbeiter mindestens 30 Tage im Dienst ist. Außerdem sollen die Fahrtkostenerstattungen für Reservisten verbessert sowie ein höherer Auslandszuschlag eingeführt werden, der sich an den Bezügen aktiver Soldaten orientiert.
Mit dem zweiten Gesetzespaket, dem Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz, sollen militärische Bauvorhaben deutlich schneller realisiert werden. Militärische Projekte sollen künftig als von „überragendem öffentlichem Interesse“ eingestuft werden, was ihnen bei Genehmigungsverfahren Vorrang vor anderen Belangen wie dem Umweltschutz verschafft.
Darüber hinaus sollen Klagen gegen solche Projekte direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht behandelt werden, um langwierige mehrstufige Verfahren zu vermeiden. Eventuell muss die Bundeswehr jedoch Ausgleichszahlungen zugunsten des Naturschutzes leisten. Die Beschleunigung wird mit Deutschlands Rolle als logistische Drehscheibe der NATO in Europa begründet. Beide Gesetzentwürfe bedürfen noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.