EU-Gelder im Visier: Durchsuchungen bei Rechtsparteien in mehreren Ländern
Behörden in verschiedenen europäischen Ländern führen derzeit Durchsuchungen durch. Hintergrund ist der Verdacht, dass einige Parteien in der vergangenen Legislaturperiode EU-Mittel zweckwidrig verwendet haben. Ein Gerichtsurteil gegen eine Partei der Fraktion Identität und Demokratie liegt bereits vor.
Die Europäische Staatsanwaltschaft leitete laut eigenen Angaben Ermittlungen wegen des Verdachts auf Veruntreuung von EU-Geldern durch die ehemalige Fraktion Identität und Demokratie (ID) im Europäischen Parlament ein und führte Razzien in Frankreich sowie weiteren EU-Staaten durch. Diese Aktionen stehen im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren über den Umgang mit EU-Finanzmitteln durch eine frühere politische Gruppierung im Europäischen Parlament zwischen 2019 und 2024, so die Behörde.
Als unabhängige EU-Behörde zur Bekämpfung von Betrugsfällen mit EU-Geldern bestätigte die Europäische Staatsanwaltschaft Berichte der französischen Zeitung „Le Monde“, die von Durchsuchungen in Frankreich, Spanien, Italien und Belgien berichtete.
Das Verfahren gegen die ID-Fraktion wurde bereits im Juli des Vorjahres eingeleitet. Der Fraktion wird vorgeworfen, im Zeitraum von 2019 bis 2024 über 4,3 Millionen Euro unrechtmäßig verwendet zu haben. Zur ID-Fraktion gehörten unter anderem die AfD sowie die rechtspopulistische französische Partei Rassemblement National (RN). RN-Vorsitzender Jordan Bardella bestätigte die Razzien: „Seit heute Morgen finden Durchsuchungen in den Büros und Privatwohnungen von Kommunikationsdienstleistern statt, die mit uns kooperiert haben“, erklärte er auf X.
Le Pen wegen Veruntreuung verurteilt
Die Partei steht ohnehin unter erheblichem Druck: Am 7. Juli wird das Pariser Berufungsgericht darüber entscheiden, ob die Nichtwählbarkeit der RN-Fraktionschefin Marine Le Pen bestätigt wird, was ihre erneute Kandidatur für das Präsidentenamt verhindern könnte. Le Pen war im März 2025 wegen Veruntreuung zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden, davon zwei Jahre auf Bewährung. Zudem wurde ihr unmittelbar das passive Wahlrecht entzogen.
Im Verfahren ging es um die missbräuchliche Verwendung von EU-Mitteln durch die Scheingestellung von EU-Parlamentsassistenten, die tatsächlich für Le Pens Partei tätig waren. Le Pen kritisierte die Justiz scharf und warf ihr vor, aus politischen Motiven gegen sie vorzugehen. Sie legte Berufung gegen das Urteil ein.