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Krankenhausgesellschaft warnt vor Klinikpleiten durch unkoordiniertes Sparprogramm

"Planlose Kürzungsmaßnahmen": Krankenhausgesellschaft erwartet Klinik-Pleitewelle nach Umsetzung der Reformen

Der Bund plant, das Gesundheitssystem durch Vorhaltepauschalen anstelle von Fallpauschalen, eine stärkere Spezialisierung und strenge Sparauflagen grundlegend zu verändern. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) schlägt jedoch Alarm: Nach der Umsetzung dieser Reformen droht vielen Kliniken das wirtschaftliche Aus.

Die DKG warnt vor einer Welle von Klinikpleiten und einem erheblichen Stellenabbau, sollte das von Gesundheitsministerin Nina Warken vorgeschlagene Sparpaket unverändert in Kraft treten. Laut einer aktuellen Studie müssten die Krankenhäuser in diesem Szenario rund zehn Prozent ihres Personals entlassen, erklärte Verbandschef Gerald Gaß gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Dies betrifft etwa 140.000 Beschäftigte. Experten rechnen damit, dass ohne Anpassungen der Kürzungspläne bis 2030 fast die Hälfte aller Krankenhausstandorte ein hohes Risiko für einen Ausfall hat, so Gaß. Er fügte hinzu: „Das bedeutet konkret, dass voraussichtlich jede zweite Klinik schließen wird.“ Am kommenden Montag ist im Bundestag eine Expertenanhörung zu dem Sparpaket vorgesehen.

„Sollten die Einsparungen wie geplant umgesetzt werden, verlieren wir bis 2027 insgesamt acht Prozent unserer Einnahmen. Viele Kliniken würden dadurch deutlich ins Minus rutschen“, erklärte Gaß. Das geplante Kürzungsgesetz entziehe den Kliniken quasi die wirtschaftliche Grundlage. Zahlreiche Häuser, die eigentlich im Rahmen der Reform erhalten, umstrukturiert oder ergänzt werden sollten, könnten vorher insolvent gehen, warnte er.

Gaß appellierte an die Koalition, der Krankenhausreform ausreichend Zeit zur Wirkung zu geben. „Die unkoordinierten Sparmaßnahmen gefährden den notwendigen Wandel und die gesetzten Ziele“, betonte er. Er zeigte sich offen für Kompromisse und erklärte, die Kliniken seien bereit, über eine Begrenzung der zuletzt stark gestiegenen Pflegekosten zu verhandeln. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf, da bislang eine Ausgabenobergrenze fehle. Als Ausgleich forderte er die Abschaffung der Personalvorgaben. „Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, ob etwa eine Intensivpflegekraft besser für zwei, zweieinhalb oder drei Patienten zuständig sein sollte. Diese Zahlen basieren auf abstrakten Berechnungen nach dem Prinzip ‚viel hilft viel‘“, kritisierte er.

Die geplante Krankenhausreform ersetzt das bisherige Fallpauschalensystem durch feste Vorhaltepauschalen, um den wirtschaftlichen Druck zur Maximierung der Operationszahlen zu reduzieren. Zudem werden medizinische Leistungen in 65 bundesweit einheitliche Gruppen unterteilt, die an strenge Qualitätsstandards und Mindestfallzahlen gebunden sind. Durch diese Spezialisierung soll der Bund Eingriffe an größeren Zentren bündeln, teure Doppelstrukturen abbauen und die Behandlungsqualität für Patienten verbessern.