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Rentenreform beschlossen: Längeres Arbeiten und private Vorsorge im Fokus

Spätere Rente, private Vorsorge: Bericht: Kommission einigt sich auf heikle Rentenreform

Nach einem Medienbericht hat ein Expertengremium einen Reformvorschlag erarbeitet, der die Dauer des Berufslebens vieler Menschen verlängern soll. Demnach wird die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abgeschafft. Zudem plant man, die Verbeamtung durch den Staat künftig zu verringern.

Die Rentenkommission einigte sich laut ZDFheute früher als erwartet auf ein gemeinsames Reformpaket. Die Vorschläge sehen vor, dass die Menschen künftig länger im Beruf bleiben müssen und die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren entfällt. Gleichzeitig empfiehlt das Gremium, die gesetzliche Rente stärker über Kapitalmarktinstrumente abzusichern.

Das Paket besteht aus rund 30 Empfehlungen, die von allen 13 Kommissionsmitgliedern als einheitlicher Reformplan getragen werden. Die Kommission betont, dass ihre Vorschläge kein loses Ideenbündel darstellen, aus dem einzelne Punkte selektiv umgesetzt werden sollen, sondern ein abgestimmtes Gesamtkonzept sind.

Im Mittelpunkt steht laut ZDF die Anhebung des Renteneintrittsalters ab 2032. Dabei ist jedoch keine Rede von der gefürchteten „Rente mit 70“. Grundlage ist ein Zwei-zu-eins-Modell: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, sollen die Menschen acht Monate länger arbeiten und vier Monate länger Rente beziehen. Nach aktuellen Prognosen würde dies das Renteneintrittsalter pro Jahrzehnt um ein halbes Jahr erhöhen – eine Rente mit 69 erst im Jahr 2071 und mit 70 sogar erst 2091.

Abschaffung der Rente mit 63

Auch bei der umstrittenen Rente mit 63 gibt es offenbar eine Einigung: Diese Regelung soll wegfallen. Eine starre Orientierung an der reinen Lebensarbeitszeit lehnt das Gremium laut ZDFheute ab. Die Sonderregelung belastet die Rentenkassen stark und entzieht dem Arbeitsmarkt dringend benötigte Fachkräfte.

Darüber hinaus empfiehlt die Kommission eine weitere unpopuläre Maßnahme: Der aktuell ausgesetzte Nachhaltigkeitsfaktor soll ab 2031 wieder gelten. Dies bedeutet, dass Rentenerhöhungen stärker an das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern gekoppelt werden und weniger an die Lohnentwicklung gebunden sind. Für viele Rentner dürfte das langfristig geringere Rentensteigerungen bedeuten.

Neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente soll eine verpflichtende kapitalgedeckte Altersvorsorge eingeführt werden. Als Vorbild dient Schweden. Künftig sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zwei Prozent zusätzlich in staatliche und private Fonds einzahlen, um individuelle Rücklagen aufzubauen.

Weniger Beamte geplant

Das Gremium schlägt zudem zwei grundlegende Änderungen im Bereich der Beamten vor: Verbeamtet werden soll künftig nur noch für hoheitliche Aufgaben. Dies könnte die Zahl der Beamten an Schulen und Hochschulen reduzieren. Zudem sollen Bund und Länder verpflichtet werden, systematisch Rücklagen für Pensionen zu bilden.

Interessant ist, dass die Kommission bestimmte bereits beschlossene rentenpolitische Maßnahmen nicht antasten möchte. Die von der schwarz-roten Koalition verabschiedeten Regelungen – darunter die von der CSU durchgesetzte Mütterrente III und die von der SPD verteidigte Haltelinie beim Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 – bleiben unverändert. Obwohl Fachleute diese Maßnahmen kritisch sehen, will die Kommission nicht in geltendes Recht eingreifen.

Die Rentenkommission wird sich am Montag letztmals treffen, allerdings nur noch Formalia klären. Am Dienstag sollen die Empfehlungen Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben werden.