Bekennervideo enthüllt: Hamas plante offenbar Anschlag in Europa
In Deutschland und anderen Ländern kam es in den vergangenen Monaten zu mehreren Festnahmen von Männern, denen Verbindungen zur Hamas nachgesagt werden. Die Vorbereitungen für einen Terroranschlag in Europa scheinen dabei weiter fortgeschritten gewesen zu sein, als bislang bekannt war.
Seit Herbst wurden insgesamt neun mutmaßliche Anhänger der Hamas festgenommen. Die Bundesanwaltschaft vermutet, dass die palästinensische Islamistenorganisation in diesem Zusammenhang bereits einen konkreten Anschlag in Europa geplant hatte. Nach aktuellem Ermittlungsstand sei dies sehr wahrscheinlich, erklärte Generalbundesanwalt Jens Rommel beim Jahresgespräch der Karlsruher Behörde. Bei einem der Verdächtigen wurde ein bereits fertiges Bekennervideo entdeckt.
In dem Video wird ein Anschlag rund um den zweiten Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel angekündigt, also etwa um den 7. Oktober 2025. Drei der neun Verdächtigen wurden am 1. Oktober 2025 in Berlin festgenommen. Sie sollen spätestens seit Sommer 2025 in den Transport von Waffen und Munition involviert gewesen sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Waffen für Mordanschläge auf israelische oder jüdische Ziele in Deutschland und Europa vorgesehen waren.
In den folgenden Monaten wurden weitere sechs Männer in Deutschland sowie anderen europäischen Staaten festgenommen – zuletzt Ende Mai in Dänemark, zuvor auch in Großbritannien und Zypern. Einer der Beschuldigten soll laut Bundesanwaltschaft in Wien Waffen gelagert haben.
Bereits Ende März verurteilte das Berliner Kammergericht vier Mitglieder einer Hamas-Untergrundzelle zu mehrjährigen Haftstrafen. Das Gericht befand, dass die Männer als Auslandsoperateure der Hamas unter anderem nach Waffendepots in Deutschland, Polen, Dänemark und Bulgarien suchten. Sie wurden der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Damit wurde erstmals von einem deutschen Oberlandesgericht bestätigt, dass die Hamas als terroristische Vereinigung im Ausland im Sinne des deutschen Strafgesetzbuchs gilt.